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efms Migration Report


Oktober 2004

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EU: Fünf Pilotprojekte für Flüchtlingszentren in Nordafrika

Am 30.09.04 verständigten sich die 25 Innen- und Justizminister der EU-Staaten bei einem Treffen im niederländischen Scheveningen darauf, fünf Pilotprojekte für Flüchtlingszentren in Nordafrika einzurichten. Zusammen mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft will man Tunesien, Libyen, Algerien, Marokko und Mauretanien helfen, eigene solide Asylsysteme aufzubauen und europäische Standards bei der Aufnahme von Flüchtlingen einzuhalten. Die EU-Kommission soll bis Juni 2005 Details ausarbeiten. Im Dezember 2005 würden die Einrichtungen dann in Betrieb genommen. Die von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) mit italienischer Unterstützung in die Debatte gebrachte Idee, in Nordafrika eigene Zentren für auf See aufgegriffene Flüchtlinge einzurichten und Asylverfahren durchzuführen, bleibt umstritten. Der Vorschlag wird von Schweden, Spanien und Frankreich abgelehnt, von Österreich, Italien, Großbritannien, Dänemark, Polen und Belgien dagegen befürwortet. EU-Kommissar Antonio Vitorino betonte, Schilys Idee sei "undenkbar", solange die EU kein echtes einheitliches Asylsystem besitze. Die Kommission wurde dennoch damit beauftragt, Schilys Vorschlag zu prüfen. Auch untersucht werden soll die Möglichkeit einer von Schily angeregten Clearing-Stelle für Wirtschaftsflüchtlinge.
BZ 01.10.04 // FTD 01.10.04 // FR 02.10.04 // Die Welt 02.10.04 // SZ 03.10.04 // Handelsblatt 22.10.04 // taz 26.10.04

Haager Programm für eine europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Am 25.10.04 trafen sich die EU-Innen- und Justizminister in Luxemburg, um über das "Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht" für eine europäische Asyl- und Einwanderungspolitik zu debattieren. Dabei zeigten sie zwar Einigkeit über das Ziel einer weiteren Angleichung, nicht jedoch über die konkrete Ausgestaltung sowie den Zeitplan. Deutschland und einige andere Länder halten eine für 2007 vorgesehene Beurteilung über die Wirksamkeit der seit Tampere 1999 erlassenen Harmonisierungsrichtlinien für übereilt und befürworten eine Auswertung 2008. Die Einführung eines gemeinsamen Asylsystems bis 2010 wird von Deutschland, Großbritannien, Spanien, Portugal, Griechenland, Irland, Dänemark und Finnland als zu verfrüht abgelehnt, von Schweden, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Ungarn und Luxemburg wie auch EU-Innen- und Justizkommissar Antonio Vitorino dagegen angestrebt. Ebenfalls strittig bleibt die Einführung des Entscheidungsverfahrens der qualifizierten Mehrheit für alle Fragen der Asylpolitik, der Einwanderung und des Schutzes der EU-Außengrenzen. Während EU-Kommissar Vitorino und Großbritannien dafür plädieren, bleibt Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) skeptisch. Die niederländische Ratspräsidentschaft will die Einwände jetzt in einer Note zusammenfassen, an den meisten Vorschlägen jedoch festhalten.
FAZ 26.10.2004 // Die Welt 26.10.04 // International Herald Tribune 26.10.04 // taz 26.10.04

EU-Innenminister einigen sich auf Pässe mit biometrischen Daten

Die EU-Innenminister einigten sich darauf, in neuen Pässen künftig zwei biometrische Daten, Fingerabdruck und ein digitalisiertes Foto, in einem Chip zu speichern. In Kürze soll es eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission geben. Laut Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) will Deutschland schon Ende 2005 mit der Ausgabe der neuen Pässe beginnen. Erforderlich werden die neuen Pässe für die USA, die beabsichtigen, ab Oktober 2005 Pässe mit mindestens einem dieser Merkmale für visafreie Einreisen vorzuschreiben.
BZ 27.10.04

EuGH-Urteil: Ausweisungsschutz für türkische Familienangehörige betrifft nicht nur Blutsverwandte

Straffällig gewordene, in Deutschland lebende Türken, genießen aufgrund eines 1980 mit der Türkei geschlossenen Assoziationsabkommens als Familienangehörige einen besonderen Ausweisungsschutz. Wie der EuGH jetzt im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens (2004/C-275/02) bestimmte, umfasst der Begriff des Familienangehörigen nicht nur Blutsverwandte. Im vorliegenden Fall sei der Straftäter als Familienangehöriger anzusehen, da er die Genehmigung hatte zu seinem türkischen Stiefvater zu ziehen und dieser als Arbeitnehmer dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehöre.
FAZ 01.10.2004

Abschiebung Kaplans nach 21 Jahren in Deutschland

Der selbst ernannte "Kalif von Köln", Metin Kaplan (51), ist nach 21 Jahren und jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen vom Düsseldorfer Flughafen aus in die Türkei abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte entschieden, dass Kaplan trotz eines laufenden Berufungsverfahrens abgeschoben werden kann. Er sei als Identifikationsfigur für den islamischen Terrorismus anzusehen. Sein Interesse an einem Verbleib in Deutschland habe hinter dem öffentlichen Interesse an seiner sofortigen Abschiebung zurückstehen. In der Türkei erwartet Kaplan ein Strafverfahren. Ihm wird vorgeworfen, Drahtzieher eines 1998 geplanten Anschlags in der Türkei auf tausende Militärangehörige und Würdenträger aus dem In- und Ausland gewesen zu sein.
SZ 13.10.04 // FAZ 13.10.2004

Erstes Jahresgutachten des Sachverständigenrates für Zuwanderung und Integration

Die Vorsitzende des Sachverständigenrates für Zuwanderung und Integration, Rita Süssmuth (CDU), übergab Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) am 19.10.04 das erste Jahresgutachten der Kommission. In dem Gutachten rät das sechsköpfige Expertengremium zu verstärkten Integrationsangeboten. Ganztagsschulen, die besonders für Migrantenkinder hilfreich seien, sollten ausgebaut und mehr Finanzmittel für Sprachkurse zur Verfügung gestellt werden. Ferner werden Bleibeperspektiven für langjährig Geduldete, sowie die Prüfung von Legalisierungsmaßnahmen und humanitäre Hilfen für illegal in Deutschland lebende Ausländer empfohlen. Eine politische Kontroverse löste der Vorschlag aus, ein System einzuführen, das "die Zuwanderung von Qualifizierten in solche Teilzeitarbeitsmärkte ermöglicht, die durch einen Arbeitskräftemangel gekennzeichnet sind". Nach Ansicht des Rates braucht Deutschland trotz hoher Arbeitslosigkeit eine begrenzte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte, um sein hohes Wohlstandsniveau zu halten und den demographischen Wandel auszugleichen. Allein 2005 benötige Deutschland vor allem im Gesundheitswesen, Maschinenbau und Finanzdienstleistungsbereich 25.000 so genannte "Engpass-Arbeitskräfte". In der Union und bei mehreren führenden SPD-Politikern stieß der Vorschlag auf Ablehnung. Schily reagierte reserviert und kündigte an, man werde die Idee "sehr, sehr sorgfältig" prüfen. Zustimmung gab es dagegen von den Grünen: Der parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck kritisierte eine "vorschnelle Zurückweisung" der Sachverständigenempfehlung als "leichtfertig und auch nicht zukunftsfähig".
Der Spiegel 19.10.2004 // ND 20.10.2004 // FR 20.1.2004 // Die Welt 20.10.2004 // NN 20.10.2004 // Die Welt 21.10.2004 // FAZ 21.10.2004 // FR 21.10.2004

Zuwanderungsgesetz: Einrichtung von Härtefallkommissionen

Während Sachsen-Anhalt und Hessen auf Härtefallkommissionen für Asylfälle nach dem neuen Zuwanderungsgesetz verzichten, einigten sich CDU und SPD in Brandenburg auf eine solche Einrichtung in ihrem Bundesland. Die Einrichtung der Kommission war lange Zeit auf den Widerstand des brandenburgischen Innenministers und CDU-Chefs Jörg Schönbohm gestoßen. Nordrhein-Westfahlen besitzt bereits seit acht Jahren eine Härtefallkommission im Innenministerium, die Vertreter der Kirchen, von Wohlfahrtsverbänden, des Flüchtlingsrats und der Organisation Pro Asyl umfasst. Einer aktuellen Bilanz zufolge wandten sich bisher mehr als 4.500 Ausländer an die Kommission, etwa 1.000 Ausländer und ihre Familien erhielten ein längeres Aufenthaltsrecht.
FAZ 21.10.2004 // BZ 29.10.2004

Kopftuchverbote in den einzelnen Bundesländern

Nach Baden-Württemberg, Niedersachsen und dem Saarland hat Hessen als viertes Bundesland ein Gesetz zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verabschiedet. Dabei geht das hessische Gesetz deutlich über die Regelungen der anderen Bundesländer hinaus: Das Verbot betrifft generell alle Beamtinnen. Ein im Bundesland Berlin debattiertes Neutralitätsgesetz soll alle deutlich sichtbaren religiösen Symbole, ausgenommen Schmuckstücke, im öffentlichen Dienst verbieten. Noch ist unklar, ob die Gesetze vor Gericht Bestand haben werden. Gegen die baden-württembergische Regelung, die alle "politischen, religiösen, weltanschaulichen Bekundungen" untersagt, welche die Neutralität des Staates oder den Schulfrieden gefährden können, klagte die muslimische Lehrerin, Fereshta Ludin, Ende Juni 2004 vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im jetzt veröffentlichten Urteil heißt es, dass Gesetz biete eine ausreichende Rechtsgrundlage, um der Klägerin die Einstellung als Beamtin zu versagen. Allerdings gelte auch die "strikte Gleichbehandlung" der Religionen, die "Ausnahmen für bestimmte Formen religiös motivierter Kleidung" ausschließe. Die Interpretation dieses Urteils führte zu einer rechtstheoretischen Debatte. Während Kultusministerin Annette Schavan überzeugt ist, dass das "Tragen einer Ordenstracht" als "Darstellung christlicher Traditionen als historische Wurzeln der Identität des Landes" weiterhin erlaubt sei, vertreten der Fraktionschef der Grünen im Stuttgarter Landtag und Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken, Winfried Kretschmann, sowie der Freiburger Staatsrechtler und Ex-Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde die Ansicht, das Verbot sei eindeutig und betreffe auch Kreuz und Kippa.
SZ 06.10.04 // BZ 06.10.04 // FAZ 10.10.04 // SZ 12.10.2004 // Der Spiegel 18.10.04 // FR 18.10.04 // BZ 29.10.04

Auswärtiges Amt verschärft Visa-Regeln

Das Auswärtige Amt (AA) will die Einreisebestimmungen nach Deutschland verschärfen. Der sog. "Volmer-Erlass" wird ersetzt. Damit reagierte das Außenministerium auf Unregelmäßigkeiten bei der Erteilung von Visa an einigen Deutschen Botschaften. Mit dem "Chroborg-Erlass", benannt nach Jürgen Chroborg, Staatssekretär im Auswärtigen Amt, werden die deutschen Botschaften und Konsulate künftig dazu verpflichtet, dem Antragsteller die Einreise zu verweigern, wenn Zweifel an der Rückkehrwilligkeit bestehen.
Die Welt 18.10.2004

Asylstatistik

Im Oktober haben 2.898 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Damit stieg die Zahl der Asylbewerber gegenüber September 2004 um 4,7% (+130 Personen), sank jedoch gegenüber Oktober 2003 um 33,3% (-1.445 Personen). Die Hauptherkunftsländer im Oktober 2004 waren Serbien und Montenegro (319), Türkei (310) und die Russische Föderation (228) vor Vietnam (155) und Irak (134). Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat über die Anträge von 4.455 Personen entschieden, von denen 58 Personen (1,3%) als asylberechtigt anerkannt wurden. Weitere 56 Personen (1,3%) erhielten Abschiebeschutz nach §51 Abs.1 AuslG. Abgelehnt wurden die Anträge von 2.747 Personen (61,6%). Auf sonstige Weise, z.B. durch Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme des Asylantrags, wurden die Anträge der übrigen 1.594 Personen (35,8%) erledigt.
Pressemitteilung BMI 12.11.04

Oktober 2004

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