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efms Migration Report


August 2004

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Innenminister Deutschlands und Italiens schlagen EU-Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Nordafrika vor

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und sein italienischer Amtskollege Giuseppe Pisanu kündigten ein gemeinsames Konzept für die Errichtung von europäischen Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Nordafrika an. Es soll im Oktober beim Treffen der G5 in Florenz erörtert und anschließend als gemeinsamer Vorschlag im Kreise der EU-Justiz- und Innenminister eingebracht werden. Als Vorform einer möglichen europäischen Asylbehörde bestünde die Aufgabe der EU-Aufnahmeeinrichtungen in einer Entgegennahme und Prüfung von Asylgesuchen außerhalb der Europäischen Union. Dies beträfe vor allem die Asylgesuche von auf dem Mittelmeer aufgegriffenen Flüchtlingen. Diese sollen künftig in die Drittländer zurückgebracht werden, von denen aus sie aufgebrochen sind. Eine prioritäre Unterbringung der Flüchtlinge in einer heimatnahen Region wird angestrebt. Die Aufnahme in einem europäischen Staat soll nur in Ausnahmefällen erfolgen. Laut Schily ist eine gerichtliche Überprüfung eines abgelehnten Asylantrags nicht vorgesehen. Das deutsche Grundrecht auf Asyl gelte nur für Flüchtlinge in der Bundesrepublik. Schily forderte die EU-Kommission dazu auf, sich der Frage anzunehmen, ob man in Nordafrika probeweise eine solche Außenstelle einrichten könne. Als mögliche Standorte betrachtet Schily unter anderem Marokko, Tunesien und Libyen. Die beiden Innenminister erwägen zudem die Einrichtung einer europäischen Clearing-Stelle, bei der "Wirtschaftsflüchtlinge" ihre Arbeitskraft anbieten und EU-Staaten ihren Bedarf an legaler Einwanderung anmelden könnten. Das deutsch-italienische Konzept will sowohl Flüchtlinge davon abhalten, sich durch eine Bootsfahrt über das Mittelmeer in Lebensgefahr zu bringen als auch dem Migrationsdruck auf Europa entgegenwirken. Erst kürzlich forderte die italienische Regierung einen Kostenausgleich bei der Sicherung der EU-Außengrenzen, um den hohen finanziellen Aufwand Italiens bei der Sicherung der Seegrenzen gerechter zu verteilen.

In Deutschland spaltet die Idee von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Nordafrika einzurichten, Koalition wie Opposition. Kritiker der SPD, der Grünen, der Opposition und von Flüchtlingsorganisationen befürchten mögliche Verstöße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Der für Asylpolitik zuständige EU-Kommissar, Antonio Vitorino, lehnt den Vorschlag bisher ebenfalls ab.
Welt am Sonntag 01.08.04 // SZ 02.08.04 // Die Welt 03.08.04 // FTD 03.08.04 // NN 04.08.04 // BZ 05.08.04 // Die Welt 06.08.04 // Handelsblatt 06.08.04 // Der Spiegel 09.08.04 // BMI Pressemitteilung 13.08.04 // taz 14.08.04 // Deutschlandfunk 16.08.04 // FR 17.08.04 // Die Welt 19.08.04 // taz 25.08.04 // FTD 25.08.04

BVerwG beruft sich auf EuGH-Urteil zur Ausweisung von kriminellen Unionsbürgern

Straffällige Bürger anderer EU-Staaten dürfen auch nach längeren Freiheitsstrafen nicht mehr automatisch aus Deutschland ausgewiesen werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 03.08.04 in Leipzig (Az: 1 C 30.02). Es zog damit die Konsequenzen aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April und verwarf eine Vorschrift des Ausländergesetzes, wonach Ausländer zwingend auszuweisen sind, wenn sie zu Freiheits- oder Jugendstrafen von mindestens drei beziehungsweise bei Drogendelikten zwei Jahren verurteilt werden (Az: 1 C 26.02).
taz 04.08.04

Das Zuwanderungsgesetz kann endgültig zum 01.01.2005 in Kraft treten

Das Zuwanderungsgesetz kann endgültig zum 01.01.2005 in Kraft treten. Nachdem es am 30.07.04 von Bundespräsident Horst Köhler ausgefertigt worden war, wurde das Zuwanderungsgesetz am 05.08.04 offiziell im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Welt 06.08.04

Härtefallkommissionen nach dem Zuwanderungsgesetz

In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen bestehen bereits Härtefallkommissionen, die den Regelungen des Zuwanderungsgesetzes angepasst werden. In Baden-Württemberg wird eine solche Einrichtung ebenfalls erwogen. Der neue Justizminister und Ausländerbeauftragte, Ulrich Goll (FDP), befürwortet eine Kommission, in der die Kirchen, nicht jedoch Flüchtlingsverbände, vertreten sein sollen. Gegen die Einrichtung einer Härtefallkommission in ihren Bundesländern wenden sich der brandenburgische Innenminister Schönbohm (CDU) sowie der niedersächsische Innenminister Schünemann (CDU). Nach Schünemanns Vorstellung könnte der Petitionsausschuss des niedersächsischen Landtags diese Aufgabe wahrnehmen. Für die Bearbeitung einer Petition werde die Abschiebung bis zu sechs Monate lang ausgesetzt, sofern der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert sei.
FAZ 17.08.04 // Evangelischer Pressedienst Südwest 21.08.04

Muslime in der CDU gegen Kopftuch-Verbot

Während sich die CDU bislang klar für ein Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen ausgesprochen hat, verabschiedete das Deutsch-Türkische-Forum der nordrhein-westfälischen CDU jetzt "Leitsätze einer christlich-demokratischen Islampolitik für Deutschland". Darin lehnt das Forum ein generelles Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst ab. Der Vorsitzende Bülent Arslan betont, das Tragen des Kopftuchs sei zunächst ein religiöses Gebot und von daher nicht grundgesetzwidrig. Es müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das Kopftuch für die Frau eine politische Bedeutung habe und daher im öffentlichen Dienst nicht getragen werden dürfte. Die CDU-Spitze in Berlin äußerte sich bisher nicht zu den Leitsätzen.
Welt am Sonntag 29.08.04

Asylstatistik

Im August haben 2.943 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Damit stieg die Zahl der Asylbewerber gegenüber Juli 2004 um 1,2% (+36 Personen), lag aber um 17,0% (-605 Personen) unter dem Niveau vom August 2003. Die Hauptherkunftsländer im August 2004 waren Türkei (319), Serbien und Montenegro (292) und die Russische Föderation (244) vor China (153) und Vietnam (148). Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat über die Anträge von 4.625 Personen entschieden, von denen 61 Personen (1,3%) als asylberechtigt anerkannt wurden. Weitere 101 Personen (2,2%) erhielten Abschiebeschutz nach §51 Abs.1 AuslG. Abgelehnt wurden die Anträge von 2.759 Personen (59,7%). Auf sonstige Weise, z.B. durch Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme des Asylantrags, wurden die Anträge der übrigen 1.704 Personen (36,8%) erledigt.
Pressemitteilung BMI 10.09.04


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