efms Migration Report
April 2004 | | | | |
EU-Innenminister beschließen letzte noch ausstehende Richtlinie zur Harmonisierung des EU-Asylrechts Die Innenminister der Europäischen Union habe sich bei ihrem Treffen in Luxemburg Ende April auf die konkrete Ausgestaltung der umstrittenen Richtlinie über Mindeststandards im Asylverfahren verständigt. Damit wird der Weg zur Verabschiedung dieses letzten noch ausstehenden Regelwerks zur EU-weiten Asylrechtsharmonisierung frei. Gemäß des Vertrages von Nizza und des Amsterdamer Vertrages werden mit dieser termingerechten Einigung der EU-Innenminister vor dem 1. Mai 2004 zukünftig alle asylpolitischen Beschlüsse im Ministerrat nicht mehr wie bisher einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit getroffen; außerdem wird dem EU-Parlament ein Mitspracherecht und damit eine aktivere Rolle bei Beschlussfassungsverfahren in diesem Politikfeld eingeräumt. Die Einigung auf die strittige Asylverfahrensrichtlinie wurde erst möglich, nachdem die irische Präsidentschaft den EU-Innenministern Kompromissvorschläge unterbreitet hatte, die es den einzelnen Mitgliedsstaaten erlauben, ihre nationalen Asylregelungen weitgehend beizubehalten. In den bis zuletzt besonders kontrovers diskutierten Regelungen zum Konzept der sicheren Drittstaaten dürfen die Mitgliedsstaaten ihre bisherigen nationalen Länderlisten beibehalten; lediglich bei einer späteren Ausweitung der Liste müssen die in der Richtlinie festgelegten Kriterien zur Definition eines sicheren Drittstaates berücksichtigt werden. Die Richtlinie sieht des Weiteren vor, dass auch Flüchtlinge aus diesen Staaten ein Recht auf individuelle Prüfung ihres Asylantrages haben. Zwar "sollen" Flüchtlinge, laut Richtlinie, bis zur rechtskräftigen Entscheidung ihrer Asylgesuche im Land bleiben dürfen, doch sind die einzelnen Mitgliedsstaaten nicht gezwungen, den Flüchtlingen dieses Aufenthaltsrecht zu gewähren. Die britisches Regierung setzte außerdem durch, dass nicht nur Staaten, sondern auch einzelne Regionen eines Drittstaates als sicher eingestuft werden können. Die Richtlinie erlaubt darüber hinaus die vom deutschen Innenminister Otto Schily (SPD) geforderte Einführung von Listen mit "besonders sicheren Drittstaaten". Kommt ein Flüchtling aus einem dieser Staaten, kann er ohne jegliche Antragsprüfung an der Grenze zurückgeschickt werden. Als Mindestkriterien zur Einstufung eines Landes als "besonders sicher" ("super safe") schreibt die Richtlinie vor, dass die betreffenden Staaten sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert und anerkannt haben müssen. Der luxemburgische Innenminister Luc Frieden bezeichnete den erzielten Kompromiss als "Miniregeln"; unter der EU-Ratspräsidentschaft seines Landes im Jahr 2005 werde er weitergehende Beschlüsse anstreben. Das UNHCR reagierte enttäuscht auf die Beschlüsse der EU-Minister und äußerte sich besorgt darüber, dass die Asylverfahrensrichtlinie in der nun beschlossenen Form in der Praxis zu Verstößen gegen internationales Flüchtlingsrecht führen könnte. Besonders kritisch beurteilte das UNHCR die Regelungen zu den Konzepten der "sicheren" und der "besonders sicheren" Drittstaaten und die Möglichkeit der EU-Mitgliedsstaaten, Asylbewerber noch vor der endgültiger Entscheidung über ihre Anträge auszuweisen. FAZ 30.04.04 // NZZ 30.04.04 // SZ 30.04.04 // Pressemitteilung UNHCR 30.04.04 // FR 03.05.04
Keine Fortschritte im Streit um deutsches Zuwanderungsgesetz Nachdem die vom Vermittlungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe die elfte Verhandlungsrunde im Streit um ein deutsches Zuwanderungsgesetz ergebnislos abgebrochen hatte, haben sich die Chancen auf einen parteiübergreifenden Kompromiss verschlechtert. Bei den Verhandlungen erwiesen sich v.a. sicherheitspolitische Fragen als zentraler Streitpunkt. Zwar sind sich Opposition und Koalition im Grunde einig, dass potenzielle ausländische Terroristen schneller ausgewiesen werden sollen, doch gehen die Vorstellungen über die rechtlichen Umsetzung weit auseinander. Nach den Plänen von Rot-Grün sollen Abschiebungsbeschlüsse zentral vom Bundesinnenministerium gefällt und "tatsachengestützt und gerichtlich überprüfbar" sein; die gerichtliche Überprüfung soll dabei auf eine Instanz verkürzt werden. Die Unionsparteien pochen hingegen auf schärfere Bestimmungen, die nicht nur die Ausweisung von möglichen ausländischen Terroristen, sondern auch von ausländischen Extremisten ermöglichen. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) forderte außerdem, dass die Zuständigkeit für die Ausweisungen nicht beim Bundesinnenministerium, sondern bei den Ländern selbst liegen müsse; wichtig, so Beckstein, sei auch, dass die Maßnahmen sofort vollzogen werden können, ohne die Überprüfung der Anordnung durch ein Gericht abwarten zu müssen. Des Weiteren fordert die Union schärfere Visa-Bestimmungen und einen uneingeschränkten Zugriff der Polizei auf das Ausländerzentralregister. Bei den Verhandlung integrationspolitischer Regelungen zeichnete sich hingegen eine Annäherung innerhalb der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe ab. Demnach soll der im rot-grünen Gesetzentwurf vorgesehenen Rechtsanspruch auf Teilnahme an Integrationskursen gestrichen und statt dessen eine Teilnahmeverpflichtung für all jene Ausländer festgeschrieben werden, die Arbeitslosen- oder Sozialhilfe beziehen, die sich "nicht in einfacher Art in deutscher Sprache" verständigen können oder nach Einschätzung der Ausländerbehörden als "besonders integrationsbedürftig" gelten, wie es in einem inoffiziellen Papier der Arbeitsgruppe heißt. Ausländern, die trotz Verpflichtung nicht oder nur mit mangelhaften Erfolg an den Kursen teilnehmen, drohen Sanktionen, die von Kürzung des Arbeitslosengeldes bis zum Verlust der Aufenthaltsgenehmigung reichen sollen. Einwände gegenüber einer solchen Verschärfung der Integrationsregelungen kommen von Seiten der Grünen, die insbesondere die angedrohten Sanktionen kritisieren. Die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder appellierten auf ihrer Frühjahrskonferenz hingegen für die Beibehaltung des ursprünglich geplanten Rechtsanspruchs auf Integration Außerdem kritisierten sie in ihrer gemeinsamen Erklärung die Pläne, wonach die Entscheidung über die Integrationsverpflichtungen von den Ausländerbehörden zu fällen sei. Unterdessen mehren sich auch die Stimmen, die sich grundsätzlich gegen die derzeit vorliegenden Kompromissvorschläge wenden. Pro Asyl und der Interkulturelle Rat fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme den Abbruch der Zuwanderungsverhandlungen und empfehlen, dass die Regierungskoalition "wesentliche Reformen im Ausländer- und Asylrecht", die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, alleine beschließen sollen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund wandte sich - insbesondere wegen der mangelhaften Regelungen zur Arbeitsmigration und zum humanitären Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge - gegen die sich im Vermittlungsausschuss abzeichneten Kompromisslinien. Welt 02.04.04 // SZ 03.04.04 // FR 22.04.04 // FR 23.04.04 // SZ 23.04.04 // taz 23.04.04 // Welt 24.04.04 // FR 29.04.04 // Welt 29.04.04 // SZ 30.04.04
Berliner Landesregierung einigt sich auf Verbot religiöser Symbole in Teilen des öffentlichen Dienstes
Die Berliner Landesregierung aus SPD und PDS hat sich darauf verständigt, zukünftig alle "sichtbaren religiösen Symbole" aus Schulen und verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu verbannen. Ein entsprechendes Gesetz soll bis Mitte des Jahres in Kraft treten. Damit wäre Berlin das erste Bundesland, in dem nicht nur das Kopftuch, sondern auch christliche und jüdische Symbole in Schulen verboten wären. Das angestrebte gesetzliche Verbot soll außerdem nicht nur an öffentlichen Schulen, sondern auch für Beschäftigte bei Polizei, Feuerwehr und Justiz gelten. In anderen Behörden sowie in Kindertagesstätten soll das Tragen eines Kopftuches und anderer religiöser Symbole hingegen weiterhin erlaubt sein. Zu dem Kompromiss zwischen SPD und PDS ist es erst gekommen, nachdem sich die Koalitionspartner parallel dazu auf die Einrichtung einer Berliner Antidiskriminierungsstelle geeinigt hatte. Während der Gesetzentwurf bei der Berliner FDP und den Grünen auf Zustimmung stieß, wurde er von CDU-Landespolitikern und Vertreter der christlichen Kirchen scharf verurteilt. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wolfgang Huber, kritisierte die rechtliche Gleichsetzung von Kopftuch und christlichen Symbolen und bezeichnete die Pläne des rot-roten Senats als "vollständigen Irrweg". Der badenwürttembergische Landtag hat unterdessen mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und FDP sowie großer Teile der oppositionellen SPD das bundesweit erste Gesetz zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen beschlossen. Das Gesetz, das Mitte April 2004 in Kraft treten soll, verbietet alle "politischen, religiösen und weltanschauliche Bekundungen", die die Neutralität der Schule oder den Schulfrieden gefährden können. Die Darstellung "christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" bleibt von diesem Verbot unberührt, wodurch Kreuz und Kippa auch weiterhin erlaubt sein werden. Die badenwürttembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) betonte, das Gesetz stehe damit im Einklang mit dem Erziehungsauftrag der Landesverfassung, der "christliche Bildungs- und Kulturwerte vorgibt". Dennoch rechne man, so Schavan, mit einer Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. Unterdessen haben sich 61 islamische Organisationen aus Deutschland in einer gemeinsamen Erklärung gegen ein gesetzliches Kopftuchverbot an Schulen ausgesprochen. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Baden-Württemberg, Riad Ghalaini, erinnerte daran, dass eine Regelung, die christliche Symbole im Unterricht erlaubt, das muslimische Kopftuch aber verbietet, dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Religionen widerspreche. Auch das Bundesverfassungsgericht habe diesen Grundsatz hervorgehoben, so Ghalaini. BZ 31.03.04 // NZZ online 01.04.04 // taz 01.04.04 // FR 02.04.04 // SZ 02.04.04 // NZ 03.04.04 // BZ 22.04 // NZZ 24.04.04
Asylstatistik Im April 2004 haben 3.015 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit sinkt die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat März um 396 (- 11,6 %) und im Vergleich zum Vor-jahresmonat um 997 Personen (- 24,9 %). In den ersten vier Monaten dieses Jahres haben damit über 30 % weniger Personen Asyl in Deutschland beantragt als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die wichtigsten Herkunftsländer waren im April 2004 die Türkei (373), Serbien und Montenegro (371), die Russischen Föderation (202), sowie der Iran (127) und Indien (122). Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat im vergangenen Monat über die Anträge von 5.418 Personen entschieden, von denen 82 (1,5 %) als Asylberechtigte anerkannt wurden. Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG erhielten 85 Personen (1,6 %). Abgelehnt wurden die Anträge von 3.711 Personen (68,5 %). Die übrigen Asylgesuche (28,4 %) wurden auf sonstige Weise erledigt (z.B. Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme des Antrages). Pressemitteilung BMI 02.06.04
April 2004 | | | | |
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