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efms Migration Report


Dezember 2008

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EU-Kommission versucht erneut Rechte von Asylsuchenden zu stärken

Die Kommission der Europäischen Union (EU) legte am 03.12.08 die ersten konkreten Vorschläge zur Änderung des EU-Asylrechts vor. Damit leitet die Kommission die ersten Schritte zur Umsetzung der europäischen Asylstrategie vom 18.06.08 und dem Europäischen Pakt zur Einwanderung und Asyl vom 16.10.08 ein. Die Vorschläge zielen darauf ab, allen Asylbewerbern eine faire und gleiche Behandlung überall in der EU zu garantieren, womit auch eine Besserstellung der Asylbewerber einhergehen soll. So sieht die Kommission beispielsweise vor, das Arbeitsverbot für Asylsuchende auf sechs Monate zu verkürzen. In Deutschland bleibt den Betroffenen bislang der Zugang zum Arbeitsmarkt in der Regel für mindestens ein Jahr verwehrt. Außerdem soll nach Wunsch der EU-Kommission die finanzielle Unterstützung der Asylbewerber künftig am Sozialhilfeniveau orientiert und damit erhöht, die Standards der Unterbringungseinrichtungen verbessert und die Bedürfnisse besonders gefährdeter Gruppen wie Behinderte, psychisch Kranke oder traumatisierte Flüchtlinge stärker berücksichtigt werden. Auch eine Überarbeitung der Dublin II Verordnung wird angestrebt. Die Vorschläge müssen nun vom Rat der Europäischen Union geprüft werden. Flüchtlingsorganisationen zeigten sich hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Kommissions-Initiative allerdings wenig optimistisch. Karl Kopp, Europareferent von Pro-Asyl, meinte etwa, die geplanten Neuregelungen wären zwar sehr weitreichend, doch sicherlich würden sie wie schon 2003 im Rat "kaputt verhandelt". Der innenpolitische Sprecher der Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber (CSU), kritisierte dagegen den Vorstoß der Kommission. Brüssel schränke die Möglichkeiten der Mitgliedsstaaten ein, er wünsche sich mehr Flexibilität statt Vorschriften, so Weber.
Focus 01.12.08 // Pressemitteilung EU 03.12.08 // Epoch Times Deutschland online 03.12.08// taz 04.12.08

EuGH: Verwendung des Ausländerzentralregisters teilweise rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am 16.12.08, die Verwendung von Daten aus dem deutschen Ausländerzentralregister für statistische Zwecke oder zur Kriminalitätsbekämpfung im Sinne des Gemeinschaftsrechts als unzulässig. Das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführte Ausländerzentralregister fasst bestimmte personenbezogene Daten von Ausländern zusammen, die sich für einen Zeitraum von über drei Monaten im deutschen Hoheitsgebiet aufhalten. Vor allem wird es zur Unterstützung der Behörden bei der Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften sowie zur Erstellung von Statistiken und zur Verfolgung von Straftätern genutzt. Letztgenannte Verwendungszwecke seien laut EuGH nicht rechtens: Einerseits widerspreche eine Erhebung und Speicherung namentlich genannter Personen zu statistischen Zwecken dem Erforderlichkeitsgebot der Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten. Andererseits verstoße die Verwendung des Registers zur Bekämpfung von Kriminalität gegen das Diskriminierungsverbot. Da das Register nicht alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland erfasse, sei eine von der Staatsangehörigkeit unabhängige Verfolgung von Straftaten nicht möglich, so die Luxemburger Richter.
Pressemitteilung EuGH 16.12.08 // FR 17.12.08

Schweiz tritt Schengenraum bei

Die Schweiz ist am 12.12.08 neues Mitglied des Schengenraums geworden. Gleichzeitig entfallen damit die Personenkontrollen an den Landesgrenzen, die durch mobile Kontrollen in grenznahen Gebieten ersetzt werden. Die Grenzkontrollen im Luftverkehr werden erst im März 2009 abgeschafft. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, wird im sogenannten Warenverkehr weiterhin kontrolliert. EU-Botschafter Michael Reiterer betonte anlässlich der Schengenraumbeitritts der Schweiz darauf, das Land müsse nun die Freizügigkeit für die Bürger aller EU-Staaten gewährleisten. Das gelte auch für die neuen Mitglieder Bulgarien und Rumänien. Sollten bei dem für den 08.02.09 geplanten schweizerischen Referendum über die Freizügigkeitsregelung Einschränkungen beschlossen werden, würde die "Guillotinen-Klausel" automatisch angewandt und andere bilaterale Abmachungen verlören ihre Gültigkeit. Mit dieser Klausel wird im Allgemeinen die Annahme eines Vertragspakets davon abhängig gemacht, dass alle Verträge angenommen werden. Wird nur einer der Verträge von einer Partei nicht angenommen oder später gekündigt, so gelten alle Verträge als nicht angenommen oder gekündigt.
Pressemitteilung EU-Kommission 12.12.08 // ddp 12.12.08 // Focus online 14.12.08

Nach Rücknahmeabkommen droht 7 000 Syriern die Ausweisung

Ein zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien geschlossenes so genanntes Rücknahmeabkommen könnte bald sowohl für 7 000 in Deutschland geduldete syrische Flüchtlinge als auch für einige Staatenlose und Drittstaatsangehörige die Abschiebung bedeuten. Das bereits im Juli diesen Jahres von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seinem syrischen Amtskollegen Bassam Abdelmajid unterzeichnete Rücknahmeabkommen regelt im Rahmen der Gegenseitigkeit die Voraussetzungen für die Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen aus dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei. In der Vergangenheit konnten Rückführung nicht anerkannter Flüchtlingen nach Syrien selten vollzogen werden, da die syrische Regierung nicht bereit war solche Staatsangehörige wieder aufzunehmen. Aber auch Staatenlose und Drittstaatler die über einen Aufenthaltstitel oder ein Visum in der Arabischen Republik verfügen können nun zum 03.01.09 abgeschoben werden, wenn das Abkommen Kraft tritt. Heftige Kritik an möglichen Abschiebungen kommt von Seiten der Flüchtlingsorganisationen. In einem gemeinsamen Stellungnahme heißt es, die Rückführung nach Syrien sei unverantwortlich. Syrien sei ein Folterstaat, in dem elementare Menschenrechte nicht zählten und jede politische Opposition brutal unterdrückt werde. Schäuble wies die Vorwürfe zurück, das Rückführungsabkommen gelte nur für den Personenkreis, dessen Ausreisepflicht zuvor in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt wurde.
taz 05.12.08

Anschlag auf Passauer Polizeichef belebt Rechtsextremismusdebatte

Nach einer Messerattacke, die der Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl am 13.12.08 nur knapp überlebte, diskutieren Politik und Öffentlichkeit wieder verstärkt über Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Deutschland. Zwar ermittelt die Polizei gegen Unbekannt, doch weist Mannichls Täterbeschreibung in die rechtsradikale Szene: Unter anderem habe der Täter eine Glatze getragen und ihn mit den Worten "Grüße vom nationalen Widerstand" niedergestochen. Erneut wird nun über ein NPD-Verbotsverfahren diskutiert. Neben Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sprach sich auch sein thüringischer Amtskollege Dieter Althaus (CDU) sowie Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) für ein offensives staatliches Vorgehen gegen die NPD aus. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier mahnten dagegen, ein neues Verbotsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht dürfe nur eröffnet werden, wenn sein Erfolg sicher sei. Im Jahr 2003 war ein Verbotsverfahren bereits gescheitert. Stephan Kramer, Generalsekretärs des Zentralrats der Juden in Deutschland, forderte indessen eine verstärkte Beobachtung anderer rechtsextremistischer Gruppierungen. Nicht die NPD stelle die wesentliche Gefahr dar, sondern Gruppierungen wie die Neonazi Kameradschaften und der "Nationale Widerstand", so Kramer. Als zunehmend bedeutend für den Kampf gegen Rechtsextremismus wurde im Rahmen der Debatte das Internet als "Radikalisierungsplattform" herausgestellt. Auf einschlägigen Seiten würde Hass geschürt. Auch im Vorfeld des Anschlags auf Mannichl sei unter anderem auf der Webseite des NPD-Bezirksverbands offen gegen den Polizeichef, der in letzter Zeit mehrfach gegen Rechtsextremisten vorgegangen war, gehetzt worden, erklärte Bruni Mayer, Landrätin des Kreises Rottal-Inn.
FR 15.12.08 // FR 16.12.08 // Die Welt 17.12.08 // Die Welt 18.12.08 // BZ 22.12.08 // SZ 23.12.08

Einigung über Straftatbestände bei Vorbereitung terroristischer Gewalttaten

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben sich am 19.12.08 auf einen Gesetzentwurf verständigt, der bestimmte Formen der Vorbereitung "schwerer staatsgefährdender Gewalttaten" unter Strafe stellt. Der Aufenthalt in einem islamistischen Ausbildungslager soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet werden, sofern damit die Absicht verbunden sei, eine terroristische Gewalttat durchzuführen. Die Aufnahme und Unterhaltung einer Beziehung zu einer terroristischen Vereinigung mit demselben Zweck kann künftig mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Zusätzlich sollen die neuen Straftatbestände mit aufenthaltsrechtlichen Vorschriften ergänzt werden, die es ermöglichen einen Ausländer, der einen terroristischen Anschlag vorbereitet, auszuweisen bzw. ein Einreiseverbot gegen ihn zu verhängen.
Pressemitteilung BMJ 19.12.08 // Die Welt 20.12.08

Reformen der Integrationskurse zeigen Wirkung

Laut dem Fortschrittsbericht des Nationalen Integrationsplans der Bundesregierung haben die Reformen zur Verbesserung der Integrationskurse aus dem Jahr 2007 bereits Erfolge gezeigt. Die im Januar 2005 im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes eingeführten Integrationskurse sollen in Deutschland dauerhaft lebende Drittstaatler bei ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft unterstützen. Nachdem ein vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenes Gutachten 2006 einige Qualitätsmängel auswies, wurden 2007 verschiedene Reformmaßnahmen wie die Ausweitung der Unterrichtsstunden umgesetzt. Seit dem sei die Anteil der Kursteilnehmer, die den Kurs mit der vorgesehenen Abschlussprüfung absolvierten, von 65% im Jahr 2007 auf 87% im Jahr 2008 gestiegen, heißt es in dem Bericht.
Deutscher Bundestag online 22.12.08

Debatte um "Deutsch im Grundgesetz"

Mit großer Mehrheit und gegen den Willen der Partei-Spitze hat die CDU bei ihrem Parteitag vom 02.12.08 beschlossen, Deutsch als Landessprache im Grundgesetz verankern zu wollen. Die Stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungen Union, Dorothee Bär meinte, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass die deutsche Sprache einen besonderen Schutz durch das Grundgesetz erfahre. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bedauerte den Beschluss ihrer Partei und warnte vor einer Inflationierung von Verfassungsinhalten. CSU, SPD und die Opposition lehnten den Vorstoß der CDU weitestgehend ab. SPD-Bundespräsidentschaftskandidatin Gesine Schwan bezichtigte die CDU der "Fortsetzung einer aversiven Politik gegen Einwanderer". Hartmut Koschyk, parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, plädierte dagegen im Sinne der CDU. Die Sprache als zentrales Wesensmerkmal der deutschen Identität sei auch Schlüssel für eine gelungene Integration von Zuwanderern, meinte Koschyk. Grünen-Vorsitzender Cem Özdemir entgegnete dem, kein Kind lerne besser Deutsch wegen einer Änderung im Grundgesetz. Zur Stärkung der deutschen Sprache müsse die Bildung gefördert werden. Verfassungsrechtler Rupert Scholz verdeutlichte indes, eine Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz habe nur deklamatorischen Charakter und keine juristischen Folgen.
Die Welt 03.12.08 // Die Welt 04.12.08 // taz 05.12.08

Türkischer Migrant als Sozialunternehmer des Jahres ausgezeichnet

Der türkischstämmige Sozialwissenschaftler und Medizinsoziologe Ramazan Salman erhielt für die erfolgreiche Gründung des "Ethno-Medizinischen Zentrums e.V." am 16.12.08 die Auszeichnung "Social Entrepreneur 2008". Der Preis wird jährlich von der Schwab-Stiftung für Social Entrepreneurship unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angel Merkel an Gründer von Organisationen vergeben, die innovative, nachhaltige und praktische Lösungen zu Problemen in den verschiedensten Bereichen umsetzen. Salmans Aktivitäten zielen auf die Verbesserung der Integration von Migranten in die deutsche Gesellschaft ab. Sein größtes Projekt "MiMi- mit Migranten für Migranten" verfügt mittlerweile über 38 Standorte in Deutschland. Im Rahmen des Projekts wurden bis dato 500 Migranten zu "Gesundheitslotsen" ausgebildet, die beispielsweise ihren Landsleuten in Deutschland versuchen die Angst vor dem Arztbesuch zu nehmen oder über Gesundheitsvorsorge informieren. Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) erklärte anlässlich der Auszeichnung, sie sei als Schirmherrin des MiMi-Projektes sehr stolz auf die Arbeit Salmans. Bürgerliches Engagement und Selbstverpflichtung seien Kernelemente der Integration, so Böhmer.
Bundesregierung online 15.12.08 // www.bürgergesellschaft.de

Studie: Migranten sind keine "Nichtleser"

Der seit der Pisa-Debatte verbreiteten pauschalen Annahme, Migranten würden kaum lesen, setzt die Stiftung Lesen mit der neuen repräsentative Studie "Lesen in Deutschland 2008" nun ein anderes Ergebnis entgegen: Das durchschnittliche Leseverhalten von Menschen mit Migrationshintergrund entspreche laut Studie dem Bevölkerungsdurchschnitt. So hätten 36% der Migranten angegeben, ein oder mehrmals die Woche ein Buch zu lesen (Bevölkerungsdurchschnitt: 36%), 11% sogar täglich (Bevölkerungsdurchschnitt: 8%). Andreas Storm, Parlamentarischer Staatssekretär für Bildung und Forschung, resümierte das Ergebnis, deutsch sprechende Migranten bildeten eine neue "Lese-Mittelschicht" mit großem bildungspolitischem Potenzial. Ihre Mitglieder seien wichtige Multiplikatoren, um bildungsferne Schichten zu erreichen.
Pressemitteilung Stiftung Lesen 04.12.08 // FR 05.12.08

Asylstatistik

Im Dezember 2008 haben 1 545 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit ging die Zahl der Asylbewerber gegenüber November 2008 um 10,7% (-185 Personen) zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2007 stieg die Zahl um 22,1% (+280 Personen). Hauptherkunftsländer im Dezember waren der Irak (397), Afghanistan (95), Vietnam (91), die Türkei (88) und der Iran (76). Das Bundesamt hat in diesem Monat über die Anträge von 1 784 Personen entschieden. Insgesamt 689 Personen (38,6%) wurden als Asylberechtigt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Davon erhielten 19 Personen (1,1%) eine Asylberechtigung nach Art. 16a des Grundgesetzes sowie 670 Personen (37,5%) Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Abgelehnt wurden die Anträge von 580 Personen (32,5%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 441 Personen (24,7%).
Pressemitteilung BMI 13.01.09


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