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efms Migration Report


März 2002

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Nach der Mehrheit im Bundestag Gerangel um Abstimmungsverhalten im Bundesrat

Am 1. März hat der Bundestag nach einer heftigen Debatte das Zuwanderungsgesetz der Regierung mit einer Mehrheit von 321 Ja- zu 225 Nein-Stimmen bei 41 Enthaltungen verabschiedet. Die Unionsparteien votierten ebenso gegen das Gesetz wie die PDS; die FDP enthielt sich. Zu den Befürwortern gehörten neben den Koalitionsparteien auch drei Abgeordnete der CDU. Die drei Wochen bis zur endgültigen Entscheidung im Bundesrat sind geprägt von Spekulationen über das Abstimmungsverhalten der Länder. Die Regierungsparteien, die in der 2.Kammer keine Mehrheit besitzen, sind dort auf die Stimmen insbesondere der rot-schwarzen Regierung Brandenburgs angewiesen. Auch die Zustimmung der sozial-liberal regierten Rheinland-Pfalz gilt nicht mehr als sicher, nachdem die FDP angekündigt hat, eine Enthaltung im Bundesrat und damit ein Vermittlungsverfahren anzustreben. CDU/CSU will dem Gesetz in seiner momentanen Form nicht zustimmen, auch ein Vermittlungsverfahren lehnt sie zunächst ab. Konfrontiert mit Blockadevorwürfen gibt die Union diese Haltung wenige Tage vor der Abstimmung aber auf und plädiert für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dazu ist sie auf die Stimmen aus Brandenburg oder Rheinland-Pfalz angewiesen. Dies erscheint nicht als sicher, da die Unionsparteien das Gesetz insgesamt neu verhandeln lassen will, während die Rheinland-Pfälzische FDP und der Brandenburgische Ministerpräsident Stolpe (SPD) nur einzelne Punkte erneut diskutieren wollen. SPD und Grüne lehnen die Anrufung einer Vermittlungsausschusses kategorisch ab. Der vorliegende Gesetzentwurf stelle bereits eine Kompromisslösung aller Parteien da, so die Bundesregierung. In den SPD/PDS-regierten Ländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern hat man sich unterdessen auf die Zustimmung im Bundesrat geeinigt. Besonders belastend wirkt sich die Diskussion um das Abstimmungsverhalten auf die SPD/CDU-Regierung in Brandenburg aus. Der Innenminister Schönbohm (CDU) macht wie Aderholt deutlich, dass er nicht von der Unionslinie abweichen und daher dem Gesetz nicht zustimmen werde. Ministerpräsident Stolpe (SPD) gerät damit unter Druck, da ohne die Zustimmung seines Landes im Bundesrat das Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung scheitern würde. Kurz vor der Entscheidung im Bundesrat versucht Bundekanzler Schröder, den Regierungen von Rheinland-Pfalz und Brandenburg die Zustimmung zu erleichtern, indem er deren Forderung nach einer höheren finanziellen Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten entgegen kommt.
FAZ 02.03.02 // SZ 05.03.02 // SZ 07.03.02 // SZ 11.03.02 // FR16.03.02 // FAZ 17.03.02 // FAZ 18.03.02 // FR 19.03.02 // FAZ 20.03.02 // SZ 21.03.02 // SZ 22.03.02 // FAZ 22.03.02


Umstrittenes Ja zum Zuwanderungsgesetz im Bundesrat

Bei der Abstimmung im Bundesrat votierten die Vertreter der Länder mit der mögigen Mehrheit von 35 der insgesamt 69 Stimmen für das Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung. Dabei kam es wegen dem entscheidenden Abstimmungsverhaltens Brandenburgs zum Eklat zwischen Unionsparteien und SPD: Nachdem es zunächst wegen einer Zustimmung des brandenburgischen Arbeits- und Sozialministers Ziel (SPD) und der Ablehnung des Innenministers Schönbohm (CDU) zu einem gesplitteten Ländervotum gekommen war, fragte der Bundesratspräsident Wowereit (SPD) Ministerpräsidenten Stople (SPD) nach dem Abstimmungsverhalten seines Landes. Darauf votierte dieser mit Ja, was vom Bundesratspräsidenten als einheitliche Zustimmung Brandenburgs gewertet wurde. Mit dieser Entscheidung löste Wowereit bei den Unionsparteien wütende Proteste und den Vorwurf des "Verfassungsbruchs" (Peter Müller, CDU) aus. Laut Grundgesetz (Art. 51, Abs.3) können die Stimmen eines Landes bei einer Bundesratsabstimmung "nur einheitlich" abgegeben werden. Aus Sicht der SPD ist dies der Fall, da der Ministerpräsident gemäß der Brandenburgischen Landesverfassung das Land nach außen vertritt (Art. 91), und daher seine Stimme letztendlich die einheitliche Zustimmung begründet. Für CDU/CSU hingegen steht fest, dass Brandenburg uneinheitlich abgestimmt hat, da der Ministerpräsident keine Außenvertretung im Bundesrat beanspruchen kann; der Bundesratspräsident hätte das Ländervotum deshalb als ungültige werten müssen. Staats- und Verfassungsrechtler vertreten aufgrund der unklaren Rechtslage unterschiedliche Positionen, nach denen sowohl die Argumentation der SPD wie auch die der Unionsparteien ihre Berechtigung hat. Nach der Zustimmung im Bundesrat muss jetzt Bundespräsident Johannes Rau prüfen, ob das Gesetz formal rechtmäßig zustande gekommen ist. Erst dann darf er das Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft setzen. Die Union fordert Rau unterdessen auf, seine Unterschrift zu verweigern; anderenfalls erwäge man vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einzureichen. Aus den Reihen der SPD kritisiert man den Druck, der von CDU/CSU und FDP auf den Bundespräsidenten ausgeübt wird. Wenige Tage nach dem Eklat im Bundesrat hat sich der Verdacht bestätigt, dass das Vorgehen der SPD ebenso im Voraus abgesprochen war wie die empörten Reaktionen einiger Unionspolitiker. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) nannte die Aufregung der Union im Bundesrat "legitimes Theater". In Brandenburg hält man unterdessen an der rot-schwarzen Koalition fest. Zwar bot Ministerpräsident Stolpe (SPD) nach dem offensichtlichen Bruch der Koalitionsvereinbarung, die besagt, dass sich Brandenburg bei Uneinigkeit im Bundesrat der Stimme zu enthalten habe, die Vertrauensfrage an, doch schon wenige Tage nach der umstrittenen Abstimmung verlautete es aus der brandeburgischen Regierung, dass man die große Koalition weiter führen wolle.
FR 23.03.02 // NZ 23.03.02 // Welt 23.03.02 // FAZ 25.03.02 // SZ 25.03.02 // FAZ 26.03.02 // SZ 26.03.02 // FAZ 27.03.02 // SZ 27.03.02 // FAZ 28.03.02 // Welt 28.03.02


Verwaltungsgerichtsurteil zur Ausweisung straffällig gewordenen EU-Ausländer

Ausländer aus der EU dürfen nicht automatisch aus Deutschland abgeschoben werden, wenn sie eine oder mehrere Straftaten begangen haben. Das entschied der Hessisches Verwaltungsgerichtshof (VGH) und hob damit einen Ausweisungsbeschluss der Stadt Kassel gegenüber einem Portugiesischen Staatsbürger auf, der seit 30 Jahren in Deutschland lebt und schon mehrmals straffällig geworden ist. Laut VGH sei die ausschlaggebende Frage, ob von der Person auch in Zukunft eine Gefahr ausgehen werde, und weniger ob die Ausweisung als präventive Maßnahme der Abschreckung gelten könne. Außerdem müssen die Behörden bei der Entscheidung über eine befristete bzw. Lebenslange Ausweisung das familiäre Umfeld berücksichtigen.
NZ 05.03.02 // SZ 05.03.02


Zweifel am Erfolg der Rasterfahndung wächst

Laut Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt (BKA) stellen islamistische Terroristen in Deutschland auch sechs Monate nach den Anschlägen in den USA eine latente Bedrohung der inneren Sicherheit dar, wenngleich keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung vorliegen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) verteidigte in diesem Zusammenhang die Ermittlungsmethode der Rasterfahndung, mit deren Hilfe die Polizei bisher aus den 6 Millionen Personendatensätze 22900 potenziell Verdächtige heraus gefiltert hat. Dennoch wird die Rasterfahndung von Datenschützern, Teilen der Polizei und einigen Politikern zunehmend kritisiert. Man sehe nicht die erhofften Erfolge, so der Vizechef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), was nicht zuletzt auf die unterschiedlichen Polizeigesetzen der Länder und die widersprüchlichen Urteilen der Justiz zurückzuführen ist. Auch die Bitte um eine Offenlegung der Mitarbeiterdateien, die das BKA an verschiedene Verbände der Energieversorger und der chemischen Industrie richtete, ist bisher ohne Ergebnisse geblieben.
dpa 07.03.02 // FR 09.03.02 // Spiegel 11.03.02 // Zeit 14.03.02


Asylstatistik

Im März sind 5.697 Asylanträge im Bundesamt eingegangen. Im Vergleich zum Februar wurden damit 74 Asylbewerber weniger gezählt (- 1,3%). Besonders deutlich fiel der Rückgang bei den irakischen Erstantragstellern aus, deren Zahl von 1.012 (Vormonat) auf 799 zurückging. Auch im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich die abnehmende Tendenz der Asylbewerberzahlen: Im März 2002 wurden 1.554 (21,4%) weniger Anträge gestellt als im März letzten Jahres, ebenso ging die Zahl der Asylbewerber im ersten Quartal dieses Jahres um 1.818 (-8,6%) im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres zurück. Hauptherkunftsländer im März 2002 waren Türkei (812), Irak (799) und die Bundesrepublik Jugoslawien (605); die Russische Föderation (348) rangiert weiterhin vor Afghanistan (250) an vierter Position. Von den 11.502 im März 2002 entschiedenen Anträgen wurden 2,1% als asylberechtigt anerkannt; Abschiebeschutz erkannt man in 4,2% der Fälle an, und bei 104 Personen stellte das Bundesamt Abschiebehindernisses nach 53 AuslG fest. Abgelehnt wurden die Anträge von 6.974 Personen (62,3%).
Pressemitteilung BMI 07.04.02

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