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efms Migration Report


August 2002

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Städtetag äußert Zweifel an fristgerechter Umsetzbarkeit des Zuwanderungsgesetzes

Nach Einschätzung des Deutschen Städtetages kann das neue Zuwanderungsgesetz kaum noch fristgerecht zum vorgesehen Termin am 01.01.2003 umgesetzt werden. Das Hauptproblem, so die Städtetagspräsidentin Petra Roth (CDU), läge darin, dass notwendige Rechtsverordnungen noch fehlen. Da das Bundeinnenministerium diese erst nach der Bundestagswahl am 22.September vorlegen will, und einige Verordnungen noch der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen, sei die Umsetzung des Gesetzes bis zum Jahresbeginn "nahezu unmöglich", so Roth. Außerdem bestehen noch Unklarheiten darüber, wie der Mehrbedarf an Personal in den Ausländerbehörden, sowie deren Schulungen finanziert werden sollen. Das Bundesinnenministerium widersprach den Befürchtungen des Städtebundes und versicherte, dass entsprechende Rechtsverordnungen rechtzeitig vorgelegt würden.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Marieluise Beck (Grüne) äußerte unterdessen ihre Besorgnis, dass durch das In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes nur noch die vorgeschriebenen Integrationsprogramme für Neuzuwanderer finanziert würden, und warnte vor einer Vernachlässigung der nachholenden Integration von schon länger in Deutschland lebenden Ausländern.
FAZ 09.08.02 // FR 09.08.02 // FR 24.08.02


Union kündigt restriktive Neuregelung der Zuwanderung für den Sommer 2003 an

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) hat angekündigt, dass sich die Union im Falle eines Wahlsieges schon in den Koalitionsverhandlungen auf Eckpunkte zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes verständigen will. Zentrale Aspekte der geplanten Änderungen, die laut Beckstein zu "weniger Zuwanderung und mehr Integration" führen sollen, bestehen in der Beibehaltung des Anwerbestopps für Drittstaatenangehörige und der konsequenten Abschiebung von nicht Bleiberechtigten sowie von Ausländern, die sich voraussichtlich nur zeitlich begrenzt in Deutschland aufhalten und Sozialhilfe beziehen. Außerdem sollen Ausländer, die zumutbare Integrationskurse verweigern, abgeschoben werden. Die im Zuwanderungsgesetz vorgesehene Möglichkeit, im Auswahlverfahren nach einem Punktesystem auch ohne konkretes Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu kommen, lehne er kategorisch ab, so Beckstein. Die Union kündigte an, bereits in der ersten Hälfte 2003 das restriktivere Gesetz zu verabschieden, schloss dabei aber nicht mehr aus, statt einer völligen Neuregelung lediglich größere Veränderung am bestehenden Zuwanderungsgesetz vorzunehmen. Damit kommen die Unionsparteien Forderungen der FDP entgegen, die sich weiterhin gegen eine völlige Rücknahme, jedoch für eine Änderung des Gesetzes ausspricht.
Tagesspiegel 12.08.02 // BZ 13.08.02 // dpa 26.08.02 // FAZ 27.08.02 // FR 27.08.02 // NZ 27.08.02


Streit über die Zunahme von doppelter Staatsangehörigkeit bei Einbürgerungen

Zwischen CDU/CSU und der Bundesregierung ist ein Streit über die Zunahme von Fällen doppelter Staatsangehörigkeit durch das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht entbrannt. Auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsparteien antwortet die Bundesregierung, dass 2001 bei 88.995 (48,3%) der insgesamt 178.098 eingebürgerten Personen Mehrstaatlichkeit akzeptiert wurde. Im Jahre 1999, dem letzten Jahr vor der Gesetzesnovellierung, war dies laut Bundesregierung bei nur 19.721 (13,8%) der 143.267 Eingebürgerten der Fall. Sowohl der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU), der im Schattenkabinett der Unionsparteien für das Ressort Innenpolitik zuständig ist, als auch der stellvertretende Fraktionschef der Union, Wolfgang Bosbach (CDU) sehen in dieser Zunahme ihre Befürchtungen bestätigt, dass das seit 01.01.2000 geltende reformierte Staatsangehörigkeitsrecht zu vermehrter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit führen würde.

Der Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wies diese Vorwürfe als "unseröse Zahlenspiele" zurück und erinnerte daran, dass auch unter der früheren christlich-liberalen Regierung Mehrstaatlichkeit in großem Umfang akzeptiert wurde. Dies gilt beispielsweise für die Gruppe der Aussiedler, die schon vor der Gesetzesänderung unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert werden konnten. Die Gründe für den Anstieg, so Schily, lägen darin, dass seit der Gesetzesreform für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern die Möglichkeit bestehe, zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit wie auch die ihrer Eltern zu erhalten. Erst mit 18 Jahren müssten sich diese Kinder dann für einen Pass entscheiden. Außerdem, so der Bundesinnenminister, ermögliche das reformierte Gesetz Asylberechtigten auch dann die Einbürgerung, wenn diese nicht aus ihrer früheren Staatsangehörigkeit entlassen werden. In diesen Fällen werde "pro forma" die Mehrstaatlichkeit hingenommen, damit die Asylberechtigten nicht erneut in Kontakt mit dem Verfolgerstaat treten müssen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Marieluise Beck (Grüne), bewertete unterdessen den Anstieg der Einbürgerungen als positiven "integrationspolitischen Ruck". Seit In-Kraft-Treten des reformierten Staatsangehörigkeitsrechts vor zweieinhalb Jahren sind 480.000 Menschen eingebürgert worden; das sind doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum vor der Novellierung.
Welt am Sonntag 04.08.02 // Pressemitteilung BMI 04.08.02 // FAZ 05.08.02 // FR 05.08.02 // BZ 06.08.02 // SZ 24.08.02 // Welt 24.08.02


Hessisches Verwaltungsgericht präzisiert Anforderungen für Sprachtest

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat als erstes Oberverwaltungsgericht in Deutschland ein Urteil zu den Deutschkenntnissen, die Ausländer für eine Einbürgerung vorweisen müssen, gefällt. In einem Grundsatzurteil entschied der VGH, dass der im Ausländergesetz geforderte Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse nur dann als erbracht gilt, wenn sich der Antragsteller nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich in der deutschen Sprache äußern kann. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Gesetzgeber bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts den Deutschkenntnissen besondere Bedeutung beigemessen hatte. Außerdem erinnerte der VGH daran, dass jeder Einbürgerungsbewerber eine schriftliche Erklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen muss, was ausreichende Lese- und Schreibfähigkeiten voraussetzt.

Der VGH wies damit die Klage eines anerkannten türkischen Asylbewerbers ab, der bei der Sprachprüfung zunächst an einem Diktat, später auch an einem Lesetest gescheitert war. Das Urteil gilt als ein wichtiger Schritt zur Angleichung der Sprachprüfungskriterien, die je nach Bundesland uneinheitlich geregelt sind und damit zu unterschiedlichen Erfolgschancen bei den Deutschtests führen.(Az.: 12 UE 1473/02)
dpa 20.08.02 // FAZ 20.08.02 // NZ 20.08.02 // FR 22.08.02 // NZZ 22.08.02


Verbot des Al-Aqsa-Vereins auf Grundlage der neuen Anti-Terror-Gesetze

Der schon seit längerem unter Beobachtung des Verfassungsschutz stehende Verein Al-Aqsa e.V. ist vom Bundesinneministerium verboten worden. Aus Sicht des Ministeriums gilt es als erwiesen, dass der Verein, der offiziell Spenden zur Hilfe bedürftiger Palästinenser sammelt, mit den gesammelten Geld die als terroristische Bewegung eingestufte Palästinenser-Organisation Hamas unterstützt. Außerdem begründete Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) das Verbot damit, dass der Verein mit den Spendengeldern offenbar den Hinterbliebenen von palästinensischen Selbstmordattentätern hilft. Dies, so Schily, sei "gleichbedeutend mit einer Befürwortung von Selbstmordattentaten" und als "psychische Beihilfe" zu werten. Der Al-Aqsa-Verein hatte seine Arbeit stets als rein humanitär bezeichnet; jegliche Verbindung zur Hamas hat der Vorsitzende des Vereins, Mahmoud Amr, erst kürzlich wieder bestritten.

Für das Verbot des Al-Aqsa-Vereins spielt die Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsrecht, wie es im Ende 2001 verabschiedeten Gesetz zur Terrorismusbekämpfung ("Sicherheitspaket II") festgelegt wurde, eine entscheidende Rolle.

Die CDU/CSU setzen sich unterdessen für eine weitere Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze ein. So hat der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU), der im Schattenkabinett der Union für Fragen der Innenpolitik zuständig ist, angekündigt, im Falle eines Wahlsieges der Union ein drittes Anti-Terror-Paket zu verabschieden, das die Abschiebung von Ausländern schon dann möglich machen soll, wenn der bloße Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung besteht. Außerdem plädiert Beckstein für eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz, die vor der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung verpflichtend durchgeführt werden soll.
Spiegel 05.08.02 // FAZ 06.08.02 // taz 06.08.02 // SZ 10.08.02 // Focus 12.08.02 // dpa 22.08.02


Asylstatistik

Der rückläufige Trend bei der Zahl der Asylanträge setzt sich weiter fort. So liegt die Zahl der Personen, die im August 2002 Asyl in Deutschland beantragt haben, nur noch bei 5.780 und damit um 3.358 Personen (-36,7%) unter dem Stand des Vorjahresmonats. Auch gegenüber Juli 2002 ist ein leichter Rückgang von 167 Personen (-2,8%) zu verzeichnen. Die Hauptherkunftsländer sind der Irak (910), die Türkei (750) und die Bundesrepublik Jugoslawien (551), gefolgt von der Russischen Föderation (324) und dem Iran (231). Auffällig ist dabei, dass trotz des allgemein rückläufigen Trends die Zahl der Asylsuchenden aus dem Irak gegenüber dem Vormonat um 20% zugenommen hat. Im August 2002 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Anträge von 11.276 Personen entschieden. Als Asylberechtigte anerkannt wurden 135 Personen (1,2%); Abschiebeschutz nach § 51 Abs.1 AuslG erhielten 143 Personen (1,3%). Die Ablehnungsquote betrug 55,3%.

Menschenrechtsorganisationen haben unterdessen das Bundesamt wegen seiner Entscheide über den Flüchtlingsschutz irakischer Asylbewerber kritisiert. Trotz gewachsener Kriegsgefahr im Irak, ist die Zahl der Asylbewerber aus dem arabischen Land, die in Deutschland das "kleine Asyl" nach § 51 Abs.1 AuslG erhalten, von 58% im Jahre 2001 auf unter 26% in den erst sieben Monaten dieses Jahres gesunken. Die Anerkennungsquote nach Art. 16a Grundgesetz liegt unverändert bei 4%. Diese Entwicklung erklärt das Bundesamt damit, dass viele Asylbewerber auf "interne Fluchtalternativen im Nordirak" verwiesen werden. Abschiebungen in den Irak gibt es derzeit wegen des UN-Flugembargos nicht.
FR 24.08.02 // taz 03.09.02 // Pressemitteilung BMI 08.09.02

August 2002

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