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efms Migration Report


März 2004

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EU-Ministerrat erzielt Einigung bei der Richtlinie zur Anerkennung von Flüchtlingen

Die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich bei ihrem Ratstreffen in Brüssel auf gemeinsame Regelungen zur Flüchtlingsanerkennung geeinigt und damit einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung des europäischen Asylrechts getan. Mit dem endgültigen Erlass der Richtlinie wird im April gerechnet.

Die Richtlinie regelt Mindestnormen für die Anerkennung von Flüchtlingen und von anderen schutzbedürftigen Personen, die außerhalb des Anwendungsbereichs der Genfer Flüchtlingskonvention sog. "subsidiären Schutz" erhalten sollen. Außerdem enthält die Richtlinie Bestimmungen über EU-weit einheitliche Mindestrechte dieser beiden Personengruppen, wobei sich die Innenminister jedoch darauf verständigten, dass der Zugang zu den Sozialsystemen und zum Arbeitsmarkt auch künftig weitgehend nationalen Regelungen unterliegen soll. Eine Einigung bei dieser sog. Anerkennungsrichtlinie ist möglich geworden, nachdem sich Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) im Streit um das deutsche Zuwanderungsgesetz mit der Opposition darauf geeinigt hatte, den EU-Richtlinienentwurf als Grundlage einer künftigen deutschen Regelung zu akzeptieren; damit würde prinzipiell auch nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung zur Anerkennung als Flüchtling führen.

In der Frage nach einheitlichen Mindestnormen für das Asylverfahren konnten sich die EU-Minister erneut nicht auf eine gemeinsame Position verständigen. Kernstreitpunkt ist weiterhin das Konzept der sicheren Drittstaaten. Großbritannien hat Vorbehalte gegen die vorliegenden Kriterien bei der Definition dieser sicheren Drittstaaten. Des Weiteren ist man sich im Rat nicht einig, wie das Drittstaatenkonzept im Asylverfahren angewendet werden soll und in welchen Fällen Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, während des Überprüfungsverfahren ein Bleiberecht erhalten sollen. Unter der derzeitigen irischen Ratspräsidentschaft wurden dazu Ausnahmeregelungen erarbeitet, die den betreffenden Personen das grundsätzliche Bleiberecht in einer Vielzahl von Fällen absprechen.

Sowohl diese Ausnahmeregelungen als auch das Konzept der sicheren Drittstaaten in seiner derzeit vorliegenden Form wird von europäischen Menschenrechtsorganisation und vom UNHCR wegen den befürchteten lebensbedrohlichen Folgen für zurückgewiesene Flüchtlinge kritisiert. UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers wies außerdem darauf hin, dass die EU ein "negatives Beispiel" für die internationale Staatengemeinschaft abgeben würde, wenn sie die aktuell diskutierten Asylverfahrensregelungen verabschieden würde. Es drohe dann eine "Erosion des globalen Asylsystems", so Lubbers.

Eine Einigung über die noch ausstehende Verfahrensrichtlinie hätte wesentliche Bedeutung für die weitere Harmonisierung des europäischen Asylrechts. Beschließt der Ministerrat die Richtlinie noch vor dem 1. Mai 2004, so würden alle zukünftigen asylpolitischen Entscheidungen im Rat nicht mehr - wie bisher - einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit erlassen werden. Da Einstimmigkeit im nach der EU-Osterweiterung 25 Minister umfassenden Rat schwer zu erreichen sein wird, drängt die irische Ratspräsidentschaft auf eine fristgerechte Verabschiedung der noch ausstehenden Richtlinie.
Presse UNHCR 29.03.04 // FR 30.03.04 // Pressemitteilung BMI 30.03.04 // SZ 30.03.04 // FR 31.03.04 // NZZ 31.03.04


Einigung bei Arbeitsmigration und Sicherheitsfragen prägen Zuwanderungsverhandlungen

Die von Vermittlungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe hat in den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz Kompromisse in zentralen Punkten erzielt. Im Bereich der Arbeitsmigration einigte man sich darauf, das Punktesystem, das Ausländern den Zuzug nach Deutschland auch ohne konkreten Arbeitsplatz ermöglicht hätte, endgültig aus dem Gesetzentwurf zu streichen; zugleich soll der Zugang zum Arbeitsmarkt jedoch für ausländische Spitzenkräfte und Selbstständige erleichtert werden. Auch die Zuzugsbeschränkungen für ausländische Arbeitskräfte mit mittlerer Qualifikation sollen gelockert werden, sofern sie einen Arbeitsplatz vorweisen können, der weder mit einem Deutschen noch mit einem EU-Bürger - einschließlich Personen aus den EU-Beitrittsländer - besetzt werden kann. Für gering Qualifizierte soll der Anwerbestopp jedoch weiterhin gelten.

Ebenfalls unverändert bleibt nach derzeitigem Stand der Verhandlungen das Nachzugsalter von Kindern: Entgegen der Regelungen im bisher vorliegenden Gesetzentwurf, in dem die Altersgrenze auf zwölf Jahre gesenkt wurde, sollen Kinder ihren Eltern nun doch - wie bisher - bis zum 16. Lebensjahr nachfolgen können. Des Weiteren einigten sich die Verhandlungsgruppe in Grundzügen darauf, in den Ländern Härtefallkommissionen einzurichten, die über Aufenthaltsmöglichkeiten ausreisepflichtiger Ausländer in besonderen Härtefällen entscheiden sollen.

Obwohl sich Regierung und Opposition in Fragen des Flüchtlingsschutzes jüngst darauf verständigt haben, einen EU-Richtlinienentwurf zur Flüchtlingsanerkennung als Grundlage einer deutschen Regelung zu akzeptieren, steht die Einigung auf die konkrete Ausgestaltung des humanitären Flüchtlingsschutzes nach aus. Ebenfalls noch strittig ist die Finanzierung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Integrationsmaßnahmen für Ausländer.

Nach den terroristischen Anschlägen vom 11. März in Madrid haben sicherheitspolitische Fragen in den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz stark an Bedeutung gewonnen. Führende Politiker von CDU und CSU fordern die Verankerung rechtlicher Regelungen im Zuwanderungsgesetz, die es ermöglichen, Ausländer schon bei bloßem Verdacht auf terroristische Tätigkeiten auszuweisen. Obwohl der Verhandlungsführer der Grünen, Volker Beck, und der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, eine solche Verdachtsausweisung ablehnen, erscheint ein parteiübergreifender Konsens in sicherheitspolitischen Fragen möglich. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) plädiert dafür, Ausweisungen von Ausländer zu erleichtern, sofern eine "tatsachengestützte Gefahrenprognose" vorliegt. Erhebt der betreffende Ausländer Einspruch gegen die Abschiebeanordnung, soll nach Willen von Rot-Grün nur noch das Bundesverwaltungsgericht die Anordnung überprüfen, wodurch der Rechtsweg auf eine Instanz beschränkt und das Verfahren somit beschleunigt würde. Sollte eine Abschiebung nicht möglich sein, da dem betroffenen Ausländer in der Heimat Folter oder die Todesstrafe droht, sehen die Pläne von Koalition und Opposition verschärfte Meldeauflagen, u.U. sogar Sicherungshaft vor.
SZ 10.03.04 // Welt 10.03.04 // FR 13.03.04 // Welt 13.03.04 // FR 16.03.04 // FR 20.03.04 // FTD 22.03.04 // Welt 23.03.04 // Welt 25.03.04 // Welt 26.03.04 // Welt 27.03.04 // taz 29.03.04 // Handelsblatt 31.03.04


Abschiebungen von Kosovo-Albanern werden vorübergehend ausgesetzt

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben die Bundesländer die Abschiebung von Kosovo-Albaner in die südserbische Provinz angesichts der jüngsten ethnisch motivierten Gewalteskalation und der daraus resultierenden instabilen Sicherheitslage vorübergehend ausgesetzt. Bisher galt ein Abschiebestopp für das Kosovo lediglich für Roma und Angehörige der serbischen Minderheit.

Die UN-Verwaltung für das Kosovo hatte die deutschen Behörden zuvor unterrichtet, dass aktuell und bis auf Weiteres keine weiteren Rückführungen von Personen unabhängig von ihrer Volkszugehörigkeit akzeptieren würden. Das UN-Flüchtlingskommissariat hat unterdessen seinen Appell wiederholt, Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo weiterhin internationalen Schutz zu gewähren.
Presseerklärung UNHCR 18.03.04 // FTD 30.03.04 // Handelsblatt 30.03.04


Oberverwaltungsgericht spricht irakischer Zweitfrau Aufenthaltsrecht zu

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat der Zweitfrau eines anerkannten irakischen Flüchtlings das Recht auf eine Aufenthaltsbefugnis zugesprochen. Die Klägerin war 1999 zusammen mit der ersten Frau des Irakers nach Deutschland eingereist; sie erhielt jedoch von der zuständigen Behörde in Ludwigsburg lediglich eine Duldung, während der Erstfrau eine Aufenthaltsbefugnis ausgestellt wurde. Die Behörde begründete diese Ungleichbehandlung damit, dass das deutsche Ausländerrecht nur eine rechtmäßige Ehefrau kenne.

Nachdem die Klage in erster Instanz zurückgewiesen worden war, gab das OVG nun der Klägerin Recht und sprach ihr den Anspruch auf eine Aufenthaltsbefugnis zu. Zwar könne sie sich als Zweitfrau nicht auf das sog. Ehegattenprivileg berufen, so die Koblenzer Richter, doch sei es nach jahrelangem Zusammenleben unzumutbar, sie in den Irak zurückzuschicken. (Az: 10 A 11717/03.OVG)
FAZ 13.03.04 // NZ 30.03.04 // taz 30.03.04


Bundesverfassungsgericht hält Wohnortzuweisung für Spätaussiedler für rechtens

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wohnortzuweisung für Spätaussiedler für rechtens erklärt und damit die Verfassungsmäßigkeit des Wohnortzuweisungsgesetzes bestätigt. In dem Gesetz wird festgelegt, das neu einreisenden Spätaussiedlern ein Wohnort zugeteilt wird, in dem sie die ersten drei Jahre wohnen müssen; ziehen sie in einen anderen Ort, verlieren sie den Anspruch auf Sozialhilfe.

Im konkreten Fall hatte eine 57-jährige Spätaussiedlerin aus Niedersachsen zusammen mit ihrem 25-jährigen Sohn eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen eingelegt, da sie sich dadurch gegenüber anderen Sozialhilfeempfängern, die ihren Wohnsitz im Bundesgebiet frei wählen können, benachteiligt fühlten und ihr grundgesetzlich geschützte Recht auf Freizügigkeit verletzt sahen.

Die Karlsruher Richter räumten in ihrem Urteil zwar ein, dass die Wohnortzuweisung das Recht auf Freizügigkeit "erheblich beeinträchtigt", dem stehe jedoch ein "gewichtiger Gemeinwohlbelang gegenüber". Die Wohnortzuweisung für neu eingereiste Spätaussiedler habe seit Einführung des Gesetzes der Entstehung von "Siedlungsschwerpunkte" entgegengewirkt und dazu beigetragen, die entstehenden Kosten (z.B. für Sozialhilfe oder Integrationsmaßnahmen) gleichmäßiger auf die Kommunen zu verteilen. Die Zuweisung diene in erster Linie der besseren Integration von Aussiedlern und liege daher, so der Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, letztlich sogar im Interesse der Betroffenen selbst. Allerdings mahnten die Richter des obersten deutschen Gerichts auch die Schaffung einer Härtefallregelung zur nachträglichen Änderung des Wohnorts an. (BVerfG, 1 BvR 1266/00)

Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, Jochen Welt (SPD), begrüßte das Urteil und kündiget die Einführung einer solchen Härtefallregelung an.
FR 18.03.04 // NZ 18.03.04 // taz 18.03.04


Asylstatistik

Im März 2004 haben 3.411 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vormonat um 422 Personen (+ 14,1 %) und einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2003 um 918 Personen (- 21,2 %). Damit liegt die Zahl der Asylanträge im ersten Quartal 2004 um 31,9 % (- 4.756) unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

Die Liste der Hauptherkunftsländer wird angeführt von der Türkei (418), Serbien und Montenegro (383), der Russischen Föderation (209), sowie von Vietnam (148) und der Slowakischen Republik (144). Dabei fällt besonders die Verdreifachung der Asylanträge von Personen aus der Slowakischen Republik auf; Afghanistan und der Iran finden sich hingegen nicht mehr unter den zehn wichtigsten Herkunftsländer.

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat im März 2004 über die Anträge von 6.830 Personen entschieden. Als Asylberechtigte anerkannt wurden davon 118 Personen (1,7 %), 144 weitere Personen (2,2 %) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG. Abgelehnt wurden hingegen die Anträge von 4.343 Personen (63,6 %). Die Anträge der übrige 2.225 Personen (32,6 %) wurden auf sonstige Weise erledigt (z.B. durch Rücknahme des Asylantrages).
BMI Pressemitteilung 05.04.04


März 2004

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