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efms Migration Report


Juli 2004

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Einigung: Zuwanderungsgesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft

Nach jahrelangem Streit zwischen der rot-grünen Regierungskoalition und der Union wurde nun ein parteiübergreifender Kompromiss für das Zuwanderungsgesetz gefunden. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat wurde die mühsam ausgehandelte Kompromisslösung bestätigt, so dass das neue Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nannte die Einigung eine "historische Zäsur", da Deutschland sich dazu bekenne, ein Einwanderungsland zu sein. Vertreter der Unionsparteien versprechen sich eine wirksame Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung, und sehen auch ihre sicherheitspolitischen Bedenken berücksichtigt. FDP und Wirtschaftkreise wünschen sich mehr Flexibilität für Migranten auf dem Arbeitsmarkt. Vertreter der Grünen loben die Verbesserung des Flüchtlingsschutzes, fordern aber eine flächendeckende Einrichtung von Härtefallkommissionen. Die Bundesintegrationsbeauftragte Marieluise Beck mahnte, die noch offenen Verwaltungsvorschriften im Ausländerrecht schnell zu klären und die Ermessensspielräume nicht für politische Konflikte zu missbrauchen

Das Nürnberger Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) wird unter seinem neuen Namen "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (BAMF) zum Kompetenzzentrum für Migration und Integration werden.
Financial Times Deutschland 01.07.04 // SZ 02.07.04 // FAZ 02.07.04 // BZ 05.07.04 // FR 09.07.04 // NN 09.07.04 // SZ 10.07.04 // FAZ 10.07.04

Zentrale Neuregelungen im Zuwanderungsgesetz

Eine ausführlichere Zusammenfassung des Gesetzes sowie der vollständige Gesetzestext ist auf den Internet-Seiten des Bundesinnenministeriums ( www.bmi.bund.de) nachzulesen.

Aufenthaltstitel

Die Zahl der Aufenthaltstitel wird auf zwei reduziert: eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Das neue Aufenthaltsrecht orientiert sich nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den Aufenthaltszwecken. Die Duldung (kein eigener Aufenthaltstitel) wird beibehalten (s. dazu auch humanitäre Zuwanderung).

Arbeitsmigration

Hoch- und Höchstqualifizierte erhalten von Anfang an eine Niederlassungserlaubnis. Selbstständige erhalten im Regelfall eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie mindestens 1 Mio. EUR investieren und mindestens zehn neue Arbeitsplätze schaffen. Ausländer, die in Deutschland ein Studium absolviert haben, dürfen zur Arbeitssuche ein Jahr bleiben.
Für Nicht- und Geringqualifizierte gilt weiterhin der Anwerbestopp; Qualifizierte erhalten nur in begründeten Ausnahmefällen (öffentliches Interesse an der Beschäftigung) eine Arbeitserlaubnis.Die Möglichkeit der Zuwanderung nach einem Punktesystem wurde aus dem ursprünglichen rot-grünen Gesetzesentwurf gestrichen.

Humanitäre Zuwanderung

Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung wird entsprechend der EU-Qualifikationsrichtlinie als Asylgrund anerkannt. Zwar wird die Duldung beibehalten, doch sollen sog. Kettenduldungen vermieden werden, indem ausreisepflichtige Personen, die ohne eigenes Verschulden über eine Zeitraum von mehr als 18 Monaten nicht abgeschoben werden können, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Härtefallregelungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer dürfen von den einzelnen Bundeslän-dern in eigener Regie umgesetzt werden; dazu können Härtefallkommissionen eingerichtet werden.

Integration

Neuzuwanderer mit einer dauerhaften Aufenthaltsperspektive in Deutschland haben einen Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen; u.U. kann auch eine Teilnahmepflicht festgeschrieben werden (dies gilt auch für sog. "Bestandsausländer", sofern sie Arbeitslosengeld II beziehen und/oder von der zuständigen Behörden als "besonders integrationsbedürftig" eingestuft werden). Als Sanktionen bei Verletzung der Teilnahmeverpflichtung sind Leistungskürzungen ebenso vorgesehen wie negative Auswirkungen auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
Der Bund trägt die Kosten für die Integrationskurse (für Neuzuwanderer und für die ca. 50.000 bis 60.000 teilnahmepflichtigen "Bestandsausländer" pro Jahr), während die Länder die Kosten für sozialpädagogische Betreuung und Kinderbetreuung übernehmen.

Spätaussiedler

Mitreisende Familienangehörige von Spätaussiedlern müssen zukünftig vor der Einreise Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Sicherheit

Ausländer können zukünftig aufgrund einer "tatsachengestützten Gefahrenprognose" abgeschoben werden. Der Rechtsschutz ist auf eine Instanz (Bundesverwaltungsgericht) verkürzt. Eine Regelausweisung ist vorgesehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, das ein Ausländer einer terroristischen Vereinigung angehört oder eine solche Vereinigung unterstützt (hat). Außerdem wird eine Ermessensausweisung für sog. "Geistige Brandstifter" (z.B. "Hetzer" in Moscheen) eingeführt. Ist eine Ausweisung nicht möglich, weil etwa Folter im Herkunftsland droht, sieht das Gesetz scharfe Meldeauflagen, Einschränkungen der Freizügigkeit und Kommunikationsverbote, nicht jedoch Sicherungshaft vor.
Schleuser werden im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zwingend ausgewiesen.
Darüber hinaus sieht das neue Zuwanderungsgesetz vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und vor der Entscheidung über eine Einbürgerung eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz über verfassungsfeindliche Erkenntnisse vor.
www.bmi.bund.de ("Einzelheiten des Zuwanderungsgesetzes", 18.06.04) // FTD 18.06.04 // NZ 18.06.04

Schily schlägt Asyllager in Nordafrika vor

Eine spektakuläre Flüchtlingrettungsaktion der deutschen Hilfsorganisation Cap Anamur, die in der Nähe Maltas eine Gruppe afrikanischer Schiffbrüchiger aufgenommen hatte und in Sizilien die Aufnahme der Flüchtlinge forderte, entfachte heftige Debatten um die Flüchtlingspolitik europäischer Staaten. Die italienischen Behörden fühlten sich unter Hinweis auf die Drittstaatenregelung für die Flüchtlingen nicht zuständig und verweigerten dem Schiff tagelang den Landgang in einen sizilianischen Hafen. Auch Deutschland wies aus dem selben Grund die Asylanträge der Afrikaner zurück. Diese wurden schließlich in italienische Aufnahmelager gebracht und später in ihre Heimatländer zurückgeführt, während die italienischen Behörden den deutschen Leiter der Hilfsorganisation wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur illegalen Einreise vorübergehend in Haft nahmen.

Der Fall rückte die häufigen Flüchtlingsdramen, die sich auf Schiffen im südlichen Mittelmeer abspielen ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Nach Meinung des deutschen Innenministers Otto Schily (SPD) müssten illegal einreisende Flüchtlinge vor riskanten Schiffreisen geschützt werden, indem die EU Asyl-Auffanglager in Nordafrika einrichte. EU-Vertreter könnten dort die Asylanträge prüfen, bevor die Flüchtlinge europäisches Hoheitsgebiet beträten. Dieser Vorschlag wird von Politikern von Grünen, SPD, FDP sowie von einzelnen Stimmen aus der Union, von Kirchen und Flüchtlingsorganisationen entschieden abgelehnt. Es bestehen z.B. Zweifel praktischer und rechtlicher Art, etwa, ob die EU für den korrekten Umgang mit den Flüchtlingen in nordafrikanischen Lagern garantieren könne.
FAZ 13.07.04 // taz 13.07.04 // Die Welt 15.07.04 // FR 21.07.04 // SZ 21.07.04 // BZ 22.07.04 // SZ 23.07.04 // BZ 29.07.04

Innenministerkonferenz beschließt bundesweite "Islamistendatei"

Die deutschen Innenminister beschlossen auf ihrem Treffen in Kiel die Einrichtung eines Lage- und Analysezentrums zur Auswertung von Hinweisen über islamistischen Extremismus und die zentrale Sammlung von Erkenntnissen in einer so genannten "Islamisten-Datei". Es wird die Notwendigkeit des umfassenden Informationsaustauschs und der bundesweiten Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten und Polizeibehörden betont; Details der praktischen Gestaltung sind jedoch noch offen. Die Länder sind sich zwar einig über ihre Informationspflicht gegenüber dem Lagezentrum, Unklarheit herrscht jedoch darüber, wie die zentral gesammelten Daten zur Verfügung gestellt werden können. Auch Fragen des Datenschutzes sind noch nicht geklärt. Ob eine zentrale Datei tatsächlich den Zweck erfüllen kann, terroristische Aktionen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, wird z.B. vom Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) angezweifelt, da die Datenflut die Behörden behindern würde. Hakki Keskin, der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Deutschland kritisiert, dass zu viele Unbeteiligte erfasst werden würden und sich die Muslime in Deutschland unter Pauschalverdacht fühlten. Der Chef der Deutschen Vereinigung für Datenschutz Thilo Weichert warnt davor, die Kategorien "Terrorismus" mit allgemein "Extremismus" zu vermischen.
FR 09.07.04 // Die Welt 09.07.04 // BZ 09.07.04 // FR 10.09.04 // BZ 19.07.04

Innenminister einigen sich nicht auf Bleiberechtsregelungen für Flüchtlinge

Die Teilnehmer der Innenministerkonferenz in Kiel fanden keine Einigung in Fragen der Bleiberechtsregelungen für Flüchtlinge aus Afghanistan und für Minderheitengruppen aus dem Kosovo, betonten aber, dass die freiwillige Rückkehr nach Afghanistan Vorrang vor Zwangsrückführungen habe. Die SPD-regierten Länder kündigten an, denjenigen Flüchtlingen aus dem Kosovo Bleiberecht zu gewähren, die sich wirtschaftlich und sozial in Deutschland integriert haben.
FR 09.07.04

Berliner Senat verbietet alle religiösen Symbole im öffentlichen Dienst

Der Berliner Senat verabschiedete als Reaktion auf das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungs-gerichts ein Gesetz, das das Tragen aller sichtbar religiösen Symbole in Kernbereichen des Staatsdienstes verbietet. Dazu gehören Polizei, Justiz, Vollzugsanstalten und öffentliche Schulen; ausgenommen sind davon Kindertagesstätten. Nach Meinung des Senats gebietet das Neutralitätsprinzip die Gleichbehandlung aller Religionen, so dass z.B. auch das "demonstrative" Tragen von Kreuzen im öffentlichen Dienst nicht toleriert werden kann. Damit geht die Berliner Regelung weit über entsprechende "Kopftuch-Gesetze" anderer Bundesländer hinaus. Von Seiten der Kirchen wurde das Gesetz heftig kritisiert, da man religiöse Symbole nicht grundsätzlich mit einem Kleidungsstück gleichsetzen könne, das auch politische Bedeutung haben könne. Die Kirchen bezweifeln, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand habe.
BZ 21.07.04 // SZ 22.07.04 // FR 29.07.04

Asylstatistik

Die Zahl der Asylanträge im Juli 2004 beläuft sich auf 2.907. Im pVergleich zum Vormonat Juni ist die Zahl um 0,4% (12 Personen) gestiegen; verglichen mit Juli 2003 ist sie um 35,8% (9.458 Personen) zurückgegangen. Die drei wichtigsten Herkunftsländer blieben auch in diesem Monat unverändert: Serbien und Montenegro, Türkei und die Russische Föderation. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat über die Anträge von 5.381 Personen entschieden, von denen 2,2 % (117 Personen) als asylberechtigt anerkannt wurden, Abschiebeschutz auf Basis von §51 AuslG erhielten 2,4% (128 Personen); 59,8% der Anträge (3.218 Personen) wurden abgelehnt.
Pressemitteilung BMI 19.08.04


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