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efms Migration Report


Februar 2004

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Uneinigkeit über Konzept der sicheren Drittstaaten erschwert Harmonisierung der europäischen Asylpolitik

Die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedstaaten konnten sich bei ihrem Ratstreffen in Brüssel erneut nicht auf EU-weite Mindestnormen für die Durchführung von Asylverfahren und für die Flüchtlingsanerkennung einigen. In der Frage der einheitlichen Ausgestaltung von Asylverfahren bestehen weiterhin Meinungsunterschiede v.a. beim Konzept der sicheren Drittstaaten. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) drängt dabei auf die Einführung sog. "Superdrittstaatenregelungen", angelehnt am Konzept sicherer Drittstaaten, wie es im deutschen Asylrecht verankert ist. Eine solche Regelung würde es EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, Asylsuchende, die aus diesen "Superdrittstaaten" kommen, an der EU-Außengrenze ohne Prüfung des Asylantrages zurückzuschicken.

Juristenvereinigungen, Flüchtlings- und Menschrechtsorganisationen kritisieren die von Schily angestrebten Regelungen. Amnesty International (AI) hatte im Vorfeld des Ministertreffen darauf hingewiesen, dass Asylsuchende dann in Staaten wie Weißrussland oder die Ukraine zurückgeschickt werden könnten, in denen eine problematische Menschenrechtslage herrsche. Im Falle der Türkei sei außerdem bekannt, so AI, dass iranische Flüchtlinge von dort aus - trotz drohender Lebensgefahr - oft in den Iran abgeschoben würden, wodurch das völkerrechtliche Verbot der Kettenabschiebung verletzt würde.

Das UNHCR beanstandet darüber hinaus, dass der aktuelle Richtlinienentwurf den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, abgelehnte Asylbewerber, die gegen einen negativen Asylentscheid Rechtsmittel eingelegt haben, nicht nur - wie vom UNHCR vorgeschlagen - in wenigen Ausnahmen, sondern in einer Vielzahl von Fällen noch während des laufenden Überprüfungsverfahren abzuschieben.

Die Aussichten auf eine Einigung der EU-Innenminister bei der Richtlinie zur Flüchtlingsanerkennung sind indes gewachsen. Schily hat die Verabschiedung dieser EU-Richtlinie bisher wegen der noch ausstehenden Einigung im Streit um ein deutsches Zuwanderungsgesetz blockiert. Inzwischen hält er jedoch einen Konsens im deutschen Zuwanderungsstreit bei der strittigen Frage der Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung auf der Grundlage des vorliegenden EU-Richtlinienentwurfs für möglich, wodurch auch die Chancen auf eine Einigung auf europäischer Ebene im Ministerrat steigen würden.
FR 19.02.04 // FAZ 20.02.04 // NZ 20.02.04


Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschuss sucht weiterhin nach Zuwanderungskompromiss

Obwohl sich die rot-grüne Koalition und die Union im Streit um ein zukünftiges Zuwanderungsgesetz aufeinander zubewegt haben, konnte sich die vom Vermittlungsausschuss eingesetzte siebenköpfige Verhandlungsgruppe auch im Februar nicht auf einen endgültigen Kompromiss verständigen.

Im Vorfeld der Gespräche signalisierten sowohl die Grünen wie auch CDU/CSU Kompromissbereit-schaft. Die Grünen ließen erkennen, dass sie beim Punktesystem zur Regelung der Arbeitsmigration zu Zugeständnisse an die Union bereit seien. Im Gegenzug müsste die Union, so die einhellige Forderung von SPD und Grünen, jedoch von ihrem Beharren auf einem generellen Anwerbestopps abrücken. Dazu ist die Union zwar nicht bereit, doch brachte der Vorsitzende der Verhandlungsgruppe und saarländische Ministerpräsident, Peter Müller (CDU), einen Alternativvorschlag ins Gespräch, wonach die Zuwanderung von Hochqualifizierten und Selbstständigen erleichtert werden soll; auch für Arbeit suchende Ausländer aus den EU-Beitrittstaaten sei eine bevorzugte Behandlung denkbar, so Müller.

Bei ihren Vermittlungsgesprächen Ende Februar erzielte die Arbeitsgruppe zwar wichtige Fortschritte, konkrete Festlegungen wurden jedoch nicht getroffen. Im Bereich der Arbeitsmigration einigte man sich darauf, die Regelungen zum Punktesystem aus dem Gesetz zu streichen; darüber hinaus gab es in Fragen der Arbeitmigration keine weitere Annäherung. Die Arbeitsgruppe verständigte sich im Grundsatz darauf, eine humanitäre Härtefallklausel in das Gesetz aufzunehmen. Demnach sollen abgelehnte Asylbewerber, die ohne eigenes Verschulden nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden können, statt wie bisher eine Duldung einen eigenständigen Aufenthaltsstatus erhalten; ein neuer Rechtsweg soll dadurch jedoch nicht eröffnet werden. Zu einer wichtigen Annäherung zwischen Koalition und Opposition kam es bei der Frage der Asylanerkennung. Das zukünftige Zuwanderungs-gesetz soll sich demnach an dem aktuell vorliegenden EU-Richtlinienentwurf orientieren, in welchem auch nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung als Grund für die Flüchtlingsanerkennung festgeschrieben sind.
SZ 02.02.04 // FTD 03.02.04 // SZ 03.02.04 // Handelsblatt 05.02.04 // FR 07.02.04 // SZ 09.02.04 // FR 12.02.04 // SZ 27.02.04 // FR 28.02.04 // SZ 28.02.04 // Welt 28.02.04


Kampagne zum Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge an Bundestag übergeben

Vertreter der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl überreichten dem Petitionsausschuss des Bundestages einen Aufruf, mit dem ein dauerhaftes Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge gefordert wird. Mit diesem Appell, der von Pro Asyl und dem ehemaligen Bundesminister Christian Schwarz-Schilling (CDU) initiiert und von Prominenten aus Politik, Kultur und Wissenschaft unterstützt wurde, sprechen sich die rund 40.000 Unterzeichner dafür aus, Bleiberechtsreglungen für geduldete Flüchtlinge, die schon lange in Deutschland leben, in ein künftiges Zuwanderungsgesetz aufzunehmen.

In Deutschland leben derzeit etwa 200.000 Flüchtlinge mit einer Duldung, 150.000 von diesen bereits länger als fünf Jahre. Auch der aktuelle Entwurf des Zuwanderungsgesetzes sieht aus Sicht der Initiatoren des Aufrufs keine ausreichenden Regelungen zum Bleiberecht dieser Personen vor.
taz 06.02.04 // FAZ 12.02.04 // FR12.02.04


Hessische Landesregierung strebt gesetzliches Kopftuchverbot für Beamtinnen an

Nachdem in den letzten Monaten bereits die Landesregierungen in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen ein gesetzliches Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf den Weg gebracht hatten, wurden entsprechende Gesetzentwürfe nun auch in den saarländischen und den hessischen Landtag eingebracht. Im Saarland, wo die regierende CDU anfänglich allen Beamtinnen das Tragen des Kopftuchs per Gesetz verbieten wollte, einigte sich die Landesregierung letztlich mit der SPD auf einen Entwurf, der ein Kopftuchverbot nur für muslimische Lehrerinnen vorsieht und christliche und jüdische Symbole ausdrücklich zulässt.

In Hessen legte unterdessen die allein regierenden CDU als erste Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, der ein Kopftuchverbot nicht nur für Lehrerinnen, sondern für alle Beamtinnen festschreibt. Christliche und jüdische Kleidungsstücke sollen laut Entwurf weiterhin erlaubt sein.

In Nordrhein-Westfalen plant die SPD indes ein gesetzliches Kopftuchverbot "unter Vorbehalt". Ein von der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag in Auftrag gegebenes rechtswissenschaft-liches Gutachten, das als Grundlage für eine gesetzliche Regelung dienen könnte, enthält die Empfeh-lung, muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches zwar grundsätzlich zu verbieten, jedoch von einem solchen Verbot abzusehen, wenn weder die Schulkonferenz noch die Aufsichtsbehörde im Kopftuch eine Störung des Schulfriedens erkennt.

In Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg und in den fünf ostdeutschen Bundesländern sind derzeit keine gesetzlichen Regelungen geplant. In Bremen will die SPD-CDU-Koalition die Thematik noch bis Ende März diskutieren, bevor eine Entscheidung getroffen werden soll. In Berlin will die SPD alle religiösen Symbole aus dem gesamten öffentlichen Dienst verbannen, was aber bisher an der ablehnenden Haltung ihres Koalitionspartner, der PDS, gescheitert ist
taz 05.02.04 // Spiegel online 10.02.04 // FAZ 11.02.04 // Welt 12.02.04 // taz 19.02.04


Verwaltungsgericht erklärt muslimisches Kopftuch auf Passfotos für zulässig

Das Verwaltungsgericht Kassel hat in einem Eilverfahren entschieden, dass muslimische Frauen auf Passfotos ein Kopftuch tragen dürfen, sofern sie darauf "zweifelsfrei" zu erkennen sind. Im betreffen-den Fall hatte die Stadt Baunatal ein Passfoto für einen vorläufigen Reisepass nicht akzeptiert, da die Antragstellerin, eine Deutsche türkischer Herkunft, darauf ein Kopftuch trug. Das geltende Passrecht verlange ein Foto ohne Kopfbedeckungen, so die städtische Behörde. Eine Ausnahme aus religiösen Gründe sei nur möglich, wenn die Frau eine Bescheinigung einer muslimischen Glaubensgemeinschaft vorlegen würde, aus der hervorgeht, dass ihr Glaube nur ein Foto mit Kopftuch zulasse.

Dagegen hatte die Frau unter Verweis auf ihre Glaubensüberzeugung geklagt und hat nun vom 3. Senat des Kasseler Verwaltungsgericht Recht bekommen. Der Anspruch der Klägerin ergebe sich aus der im Grundgesetz festgeschriebenen Glaubensfreiheit, die nicht nur die innere, sondern auch die äußere Freiheit garantiere, so die Begründung der Richter. Auch dürfe die Behörde in einem solchen Fall keine Bescheinigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft verlangen. (Az.: 3 G 1916/03)
taz 05.02.04 // FR 06.02.04


BGS-Beamte müssen sich wegen Abschiebetod eines Flüchtlings vor Gericht verantworten

Am Amtsgericht in Frankfurt am Main hat der Prozess gegen drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) begonnen, die laut Anklage den Erstickungstod des Sudanesen Aamir Ageeb während seiner Abschiebung im Mai 1999 verschuldet haben sollen. Den drei BGS-Beamten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen; die Höchststrafe dafür liegt bei fünf Jahren.

Während der ersten Verhandlungstage zeigte sich, dass BGS-Beamte für die Durchführung von Abschiebungen generell keine qualifizierte Ausbildung erhalten hatten; für den Umgang mit Personen, die sich gegen ihre Abschiebung zur Wehr setzen, galten keine festen Regularien. Die Richtlinien für die Abschiebung von Ausländern wurde nach dem Abschiebetod des Sudanesen von der Bundes-regierung novelliert.

Vor dem Frankfurter Amtsgericht hielten Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen eine Mahn-wache ab und kritisierten die lange Ermittlungsdauer und die späte Eröffnung des Prozesses.
Welt 02.02.04 // taz 03.02.04 // Welt 03.02.04 // FR 10.02.04


Asylstatistik

Im Februar 2004 haben 2.989 Personen in Deutschland einen Asylantrag gestellt, womit sich der abnehmende Trend weiter fortgesetzt hat. Die Zahl der Asylbewerber ist gegenüber Januar 2004 um 778 Personen (- 20,6 %) und im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2003 um 1.497 (-33,4 %) gesunken. Damit haben in den ersten zwei Monaten dieses Jahres 3.839 Personen weniger Asyl beantragt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, was einem Rückgang von 36,2 % entspricht. Als Hauptherkunftsländer werden im Februar die Türkei (366), Serbien und Montenegro (289) und die Russische Föderation (254) angeführt, gefolgt von Vietnam (139) und dem Iran (111).

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg hat im Februar 2004 über die Anträge von 6.737 Personen entschieden. Davon wurden 97 Personen (1,4 %) als Asylberechtigte anerkannt, Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG erhielten 103 Personen (1,5 %). Abgelehnt wurde die Anträge von 4.581 Personen (68,0 %), von denen bei 134 Personen Abschiebehindernisse nach § 53 AuslG festgestellt wurden. Die Asylgesuche der übrigen 1.956 Personen (29,0 %) wurden auf sonstige Weise erledigt (z.B. Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme des Asylantrages).
BMI Pressemitteilung 09.03.04


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