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efms Migration Report


Mai 2004

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Sondierungsgespräch mit Parteispitzen führt zu "politischer Einigung" in Zuwanderungsstreit

Nachdem Bündnis90/Die Grünen die Verhandlungen mit der Opposition im Vermittlungsausschuss über ein Zuwanderungsgesetz ohne Absprache mit der SPD zunächst für gescheitert erklärt hatten, waren die Einigungsaussichten auf einen neuen Tiefpunkt gesunken. Auf ihrem kurzfristig anberaumten Kleinen Parteitag machten die Grünen deutlich, dass man insbesondere die von der Opposition geforderten sicherheitspolitischen Verschärfungen im Ausweisungsrechts nicht akzeptieren werde. Dennoch einigte sich der grüne Koalitionspartner mit der SPD darauf, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in einem ultimativen Sondierungsgespräch mit den Vorsitzenden der Oppositionsparteien deren grundsätzliche Kompromissbereitschaft ausloten solle. Bundesinnenmister Otto Schily (SPD) kam den Forderungen von CDU/CSU in einigen Punkten entgegen: So müssten laut Schily so genannte "Hassprediger" oder Menschenhändler umgehend ausgewiesen werden können. Außerdem unterstützte Schily - anders als die Grünen - die von der Union geforderte Überprüfung von Ausländern beim Verfassungsschutz in Fällen, in denen ein Antrag auf einen festen Aufenthaltstatus oder auf Einbürgerung gestellt wird. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ausreisepflichtige terrorismusverdächtige Ausländer in Sicherungshaft genommen werden können, gehöre laut Schily zwar "auf die Tagesordnung", sollte jedoch nicht im Kontext des Zuwanderungsgesetzes diskutiert werden. Der Verhandlungsführer der CDU, Peter Müller, deutete unterdessen an, die Union könne auf Regelungen zur Sicherungshaft im Rahmen dieses Gesetzes verzichten, sofern andere Sicherheitsforderungen seiner Partei "ausreichend" berücksichtigt würden.

Die Kompromissvorschläge, die Bundeskanzler Schröder den Parteivorsitzenden Guido Westerwelle (FDP), Angela Merkel (CDU) und Edmund Stoiber (CSU) in Einzelgesprächen vorgelegt hatte, wurden von allen Beteiligten akzeptiert. Außerdem verständigte man sich darauf, dass Detailfragen zur Ausgestaltung des Gesetzes vom Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zusammen mit dem saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) und dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) im Juni geklärt werden sollen.

Wenngleich der in den Sondierungsgesprächen gefundene Kompromiss von den meisten Parteien überwiegend positiv bewertet wurde, mahnte die Union zur Zurückhaltung: Ein abschließendes Urteil sei erst möglich, wenn der fertige Gesetzestext vorliege. Während die geplante Ausgestaltung des Zuwanderungsgesetzes auf Seiten der Gewerkschaften und Wirtschaftverbände überwiegend Anerkennung fand, führten die gefundenen Kompromisslinien bei Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen zu enttäuschten Reaktionen. Vertreter von amnesty international und Pro Asyl kritisierten, dass nach der sich abzeichnenden Kompromisslinie einerseits sicherheitspolitische Verschärfungen zu weit und andererseits Regelungen im Asylrecht und Flüchtlingsschutz nicht weit genug gehen würden.
BZ 03.05.04 // Spiegel online 03.05.04 // FR 04.05.04 // FAZ 10.05.04 // FAZ 11.05.04 // NN 11.05.04 // Welt 11.05.04 // FAZ 18.05.04 // FR 18.05.04 // Welt 18.05.04 // SZ 25.05.04 // SZ 26.05 .04 // FAZ 26.05.04 // taz 27.05.04 // Welt 27.05.04 // FAZ 28.05.04


Oberverwaltungsgericht: Keine Gewährung von Abschiebungsschutz für Metin Kaplan

Zwei Gerichtsurteile haben die Abschiebung des Islamistenführers Metin Kaplan wahrscheinlicher werden lassen. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Ausweisungsverfügung, die die Kölner Ausländerbehörde im Sommer letzten Jahres verhängt hatte, und wies damit die Widerspruchsklage Kaplans zurück. Die Verfügung der Kölner Behörde sei rechtmäßig gewesen, so die Richter, da Kaplan zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden sei und darüber hinaus die Gefahr bestehe, dass er in Zukunft wieder straffällig werde. In Folge dieses Urteils verliert der selbsternannte "Kalif von Köln" endgültig seine Aufenthaltserlaubnis und erhält statt dessen lediglich eine Duldung. (Az: 12 L 1343/03)

In einem zweiten Urteil hob das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster das gerichtliche Abschiebeverbot Kaplans auf, das das Kölner Verwaltungsgericht im August 2003 mit der Begründung verhängt hatte, dass Kaplan in der Türkei ein nicht-rechtsstaatliches Verfahren drohen würde. Die Bundesregierung hatte daraufhin Rechtsmittel gegen das Abschiebeverbot eingelegt und bekam nun vom OVG Recht: Schwerwiegende Hindernisse für eine Abschiebung liegen aus Sicht der Richter nicht vor. Allerdings ließ das Gericht ausdrücklich Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. Ob der Islamistenführer bereits während des noch laufenden Revisionsverfahrens abgeschoben werden könnte, ist unter Rechtswissenschaftlern jedoch umstritten. (Az.: 8 A 3852/03.A)

Das Verwaltungsgericht in Köln bewilligte unterdessen einen Eilantrag Kaplans, wonach der dieser innerhalb der nächsten zwei Monaten nicht abgeschoben werden darf. Gegen diese Entscheidung legte die Stadt Köln wiederum Beschwerde ein. Zugleich verschärfte die Kölner Ausländerbehörde die Meldeauflagen für Kaplan.
NZ 21.05.04 // taz 21.05.04 // Pressemitteilung BMI 26.05.04 // BZ 27.05.04 // NZZ online 27.05.04 // Welt 27.05.04 // wdr.de 27.05.04 // SZ 02.06.04 // BZ 02.06.04 // Welt 04.06.04


Europäischer Gerichtshof fällt Urteil zur Ausweisung von kriminellen Unionsbürgern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil zur Abschiebung eines mehrfach verurteilten Griechen und eines ebenfalls mehrfach vorbestraften Italieners aus Deutschland die bundesdeutsche Praxis der Ausweisung krimineller Unionsbürger korrigiert. Der EuGH kritisiert in seinem Urteil die Regelungen des deutschen Ausländerrechts, das die Ausweisung eines Ausländers in Fällen vorsieht, in denen dieser zu einer Haftstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Eine strafrechtliche Verurteilung allein reiche bei Unionsbürgern nicht aus, um eine Ausweisung anzuordnen, so die Richter des höchsten europäischen Gerichts; es bedürfe vielmehr einer tatsachengestützte Einzelfallprognose, die im persönlichen Verhalten des Betroffenen eine "gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung" erkennt. Eine Ausweisung zum "Zwecke der Abschreckung" sei dagegen nicht legitim.

Außerdem mahnten die EuGH-Richter die Einhaltung verfahrensrechtlicher Mindeststandards an, die eine "erschöpfende Prüfung" der Recht- und Zweckmäßigkeit solcher behördlicher Abschiebe- oder Ausweisungsbeschlüsse ermöglichen; eine rein materiell-rechtliche Prüfung durch das zuständige Verwaltungsgericht ohne Berücksichtigung der Zweckmäßigkeit der Ausweisung reiche hingegen nicht aus. (EuGH, C-482/01; C-493/01)
Handelsblatt 05.05.04 // LexisNexis (Nr. 47507) 07.05.04

Richterrat empfiehlt Kopftuchverbot für muslimische Referendarinnen auf der Richterbank

Der Kölner Richterrat hat sich als Interessenvertretung der Kölner Amtsrichter dafür ausgesprochen, muslimischen Rechtsreferendarinnen das Tragen eines Kopftuches auf der Richterbank zu untersagen, da dies mit dem verfassungsmäßigen Gebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität der Gerichte unvereinbar sei.

Im konkreten Fall hatte sich eine junge Muslimin deutscher Staatsangehörigkeit während ihres Referendariats am Kölner Amtsgericht geweigert, ihr Kopftuch während der Hauptverhandlung abzunehmen, woraufhin sie von zwei Richtern von der Richterbank in den Zuschauerraum verwiesen worden war. Dieser Entscheidung schloss sich nun der Richterrat in einer öffentlichen Erklärung an. Referendare und Referendarinnen, die weltanschauliche bzw. religiöse Symbole während der Verhandlung nicht abnehmen wollen, sollten von den Richtern räumlich getrennt sitzen, um so ein "Identifizierung mit dem Gericht" zu vermeiden. Da die Justizbehörden jedoch das Ausbildungsmonopol für angehende Juristen besitzen, sollen Kopftuch tragende Referendarinnen nicht vollständig von den Hauptverhandlungssitzungen ausgeschlossen werden; die Teilnahme an den Beratungen der Schöffengerichts sollte nach Ansicht des Richterrates daher nicht untersagt werden.

Die Erklärung des Richterrates ist rechtlich nicht verbindlich; das Gremium wies ausdrücklich darauf hin, dass jeder Richter in eigener Verantwortung über die Zulassung von Kopftüchern auf der Richterbank entscheidet.
FR 26.05.04 // taz 26.05.04


Asylstatistik

Im Mai 2004 wurden in Deutschland 2.609 Asylanträge gestellt, womit der abnehmende Trend weiter anhält: Im Vergleich zum Vormonat sind die Zahlen damit um 13,5 % (406 Personen) gesunken; gegenüber den Vorjahreszahlen (Mai 2003) ist gar ein Rückgang um 30,6 % (1.149 Personen) zu registrieren. Rund 30 % der Personen, die im Mai einen Asylantrag gestellt haben, kommen aus einem der drei wichtigsten Herkunftstaaten Türkei (304), Serbien und Montenegro (304) oder der Russischen Föderation (185); daneben zählen China (154), Vietnam (123) und Pakistan (100) zu den Hauptherkunftsländern.

Im Mai 2004 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Anträge von 4.726 Personen entschieden. 1,2 % (58 Personen) von diesen wurden als Asylberechtigte anerkannt, weitere 1,6 % (74 Personen) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG. Die Ablehnungs-quote lage im Mai bei 65,0 % (3.070 Personen). Die übrigen Asylanträge (32,2 % oder 1.524 Personen) wurden auf sonstige Weise erledigt (z.B Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme des Antrags).
Pressemitteilung BMI 06.06.04


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