efms Migration Report
Februar 2009 | | | | |
UNO legt neuen Bericht
über Menschenhandel vor Die UNO-Organisation für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen (UNODC) hat am 12.02.09 unter
dem Titel "Menschenhandel - ein Verbrechen, dass uns alle beschämt" den
bislang umfangreichsten Bericht zum Thema "moderne Sklaverei"
veröffentlicht. Zentrales Ergebnis der Untersuchung: Die Gesamtzahl der Opfer von
Menschenhandel lässt sich nicht beziffern. Lediglich zu behördlich registrierten
bzw. strafrechtlich verfolgten Fällen von Menschenhandel liegen konkrete Zahlen vor.
Für das Jahr 2006 meldeten 111 der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen
insgesamt 21 400 solcher Fälle. Die Zahl sei jedoch nur als Spitze des Eisbergs zu
verstehen, meinte UNODC-Direktor Antonio Maria Costa. Der Bericht basiert
größtenteils auf Informationen der 155 mit UNODC kooperierenden
Regierungen. Aber auch Angaben internationaler oder Nichtregierungsorganisationen wurden
berücksichtigt. Der Untersuchungszeitraum begann im Dezember 2003 als mit dem
vereinbarten "Zusatzprotokoll zur Verhinderung und Bestrafung von Menschenhandel
insbesondere von Frauen und Kindern" zur "UNO Konvention gegen das
Grenzüberschreitende Verbrechen" eine allgemeingültige Definition von
Menschenhandel vorgelegt wurde. Hauptergebnisse der Auswertung des lückenhaften
Datenmaterials: Der häufigste Zweck des Menschenhandels stelle mit 79% die sexuelle
Ausbeutung von Frauen und Kindern dar, gefolgt von Zwangsarbeit im Haushalt oder als
Kindersoldat (8%). Minderjährige Opfer unter 14 Jahren machten 20% aller
Fälle aus. Geografisch vollziehe sich der Menschenhandel vor allem innerhalb einer
Region oder eines Landes und nur in Ausnahmefällen zwischen Kontinenten, so der
Bericht. Der Europarat hat zur Realisierung seiner 2008 beschlossenen Konvention gegen
Menschenhandel kürzlich die Expertengruppe Greta eingerichtet, um vor allem
verstärkt gegen die sexuelle Ausbeutung von Menschen vorzugehen. taz 13.02.09 // NZZ 13.02.09
Schweizer stimmen
für EU-Personenfreizügigkeit Am 08.02.09 nahm die Schweizer
Bevölkerung per Referendum das im Rahmen des Schweizer Schengenraumbeitritts im
Dezember 2008 geschlossene Abkommen zur Personenfreizügigkeit mit der EU an.
Mit einer deutlichen Mehrheit von 59,6% befürworteten die Schweizer damit auch die
innerhalb des Landes stark umstrittene Ausdehnung der Freizügigkeit auf die beiden
neuen EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien. Arbeitnehmer aus der gesamten
EU, die über einen Arbeitsplatz in der Schweiz verfügen, steht nun ein
gesicherter Aufenthaltsstatus in der Schweiz zu. FAZ 09.02.09
EuGH stärkt
Flüchtlingsschutz Mit einem Urteil vom 17.02.09 hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) den Schutz von Flüchtlingen in der EU gestärkt:
Flüchtlinge, die einen subsidiären Schutz nach der Europäischen
Menschenrechtskonvention beantragt haben, müssen nicht notwendigerweise
nachweisen, dass sie im Falle einer Abschiebung in das Herkunftsland einer individuellen
Bedrohung ausgesetzt sind. Bestehe in einem Land ein hohes Ausmaß
"willkürlicher Gewalt", müssten Flüchtlinge keine
persönliche Bedrohung belegen. Ungeachtet ihrer spezifischen Situation könne
sich dann die Gewalt auf die Personen erstrecken, heißt es in der
Urteilsbegründung. Umgekehrt genüge bei einem geringen Grad
willkürlicher Gewalt auch der Nachweis einer Gefährdung aufgrund
persönlicher Umstände, um subsidiären Flüchtlingsschutz zu
erhalten. In der EU wird subsidiärer Schutz gemäß der
Europäischen Menschenrechtskonvention vor allem bei drohender Folter, Todesstrafe
oder willkürlicher Gewalt gewährt. Pressemitteilung
EuGH 18.02.09 // FR 18.02.09
Bundesregierung will
Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern Gemeinsam mit
der Bundesagentur für Arbeit (BA) möchte Bundesintegrationsbeauftragte Maria
Böhmer (CDU) an einer schnelleren Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsabschlüsse von Migranten erreichen. Derzeit besäßen laut
Böhmer 500 000 der 15 Mio. in Deutschland lebenden Zuwanderer nicht anerkannte
Abschlüsse. Gleichzeitig seien im Jahr 2008 etwa 18% von ihnen arbeitslos gewesen.
Eine versagte oder verlangsamte Anerkennung von Qualifikationen erschwere laut
Böhmer nicht nur den Zugang in die Erwerbstätigkeit, sondern führe auch
dazu, dass gut ausgebildete Arbeitskräfte unqualifizierten Tätigkeiten nachgehen
müssten. Vor dem Hintergrund des herrschenden Fachkräftemangels in
Deutschland, sei dies eine "massive Verschwendung von Ressourcen". Um
qualifizierte Migranten besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sollen einerseits die
bestehenden Anerkennungsverfahren effizienter gestaltet, andererseits aber auch ein
Rechtsanspruch auf Überprüfung der ausländischen Abschlüsse
geschaffen werden. Derweil wurde in Brandenburg ein Modellprojekt erfolgreich
abgeschlossen, welches auf die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit unter
qualifizierten Zuwanderern sowie der Milderung des Ärztemangel in Brandenburg
abstellte: Im Rahmen einer sechsmonatigen Schulung konnten 20 Mediziner, die als
Spätaussiedler nach Deutschland gekommen waren und hier bislang nicht praktizieren
durften, eine "Gleichwertigkeitsprüfung" ablegen. Siebzehn von ihnen
können nach bestandener Prüfung nun als Assistenzärzte in Brandenburg
arbeiten. dpa 09.02.09 // BZ 11.02.09 // Berliner Morgenpost
online 21.02.09
BBR: Migranten wohnen
immer isolierter Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
warnt in einem Bericht mit Bezug auf verschiedene Studien vor einer zunehmenden
Wohnsegregation von Migranten und sozial Schwachen. Wie Pisa zeige, bedeute schulische
und soziale Trennung gravierende Bildungs- und damit Integrationsbarrieren, heißt es
in dem BBR-Bericht. Zwar versuchten Bund und Ländern mit dem 1999
eingeführten Programm "Soziale Stadt", das sozial- und wirtschaftlich
schwache Wohngebiete fördern soll, das Problem zu bekämpfen. Leider
verfüge das Programm aber über eine zu geringe Reichweite, sagte die
zuständige BBR-Mitarbeiterin Martina Kocks. Bis dato beteiligten sich nur 330 der
550 Kommunen mit mindestens einem Quartier an dem Programm. Als Ursache
hierfür sieht Kocks die bedeutenden finanziellen Mittel, welche partizipierende
Kommunen aufbringen müssten. Oftmals trügen die Städte sogar selbst
zur Verschärfung der Segregationstendenzen bei, meinte Lutz Freitag, Präsident
des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Indem die
Arbeitsagenturen Hartz IV-Empfänger zwängen, in Problemquartieren gelegene
günstigere Wohnungen umzuziehen, werde das Problem der ethnische Segregation
zunehmend eines der Sozialen, so Freitag. Die Welt online
03.02.09
Bundesrat beschließt
elektronischen Personalausweis Am 13.02.09 hat der Bundesrat den neuen
elektronischen Personalausweis auf den Weg gebracht. Ab November 2010 kann das
digitalisierte Dokument in Scheckkartenformat beantragt werden. Auf einem integrierten
Chip können anders als bei dem im Jahr 2005 eingeführten elektronischen
Reisepass freiwillig neben einem biometrischen Passbild auch zwei Fingerabdrücke
gespeichert werden. Außerdem soll der Ausweis eine elektronische Unterschrift
enthalten, die als Identitätsnachweise bei Behörden oder im Rahmen von
Internetgeschäften genutzt werden können. Spiegel
online 13.02.09 // Die Welt 14.02.09
Keine mildernde
Umstände für behaupteten "Ehrenmord" Am Hamburger
Landgericht erging am 13.02.09 über einen 24 jährigen
afghanisch-stämmigen Mann das Urteil lebenslanger Haft für den Mord an
seiner 16 jährigen Schwester. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der
Angeklagte seine Schwester am 15.05.08 geplant und heimtückisch ermordete. Damit
werteten sie die Erklärung, der Täter habe mit dem Mord die Familienehre
wieder herstellen wollen, die er durch den westlichen Lebensstil der Schwester
"beschmutzt" sah, als unzutreffenden Vorwand. Der Vorsitzende Richter
Wolfgang Backen sprach der seit vielen Jahren in Hamburg lebenden Familie des
Täters eine Mitverantwortung für das Vergehen zu. Sie treffe eine hohe
moralische Schuld. Auf ihrem Sohn habe ein hoher Erwartungsdruck gelastet, erklärte
Backen. Nach Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu Tumulten bei der Familie
und Angehörigen von Opfer und Täter. Der Zentralrat der Muslime in
Deutschland (ZMD) begrüßte das Urteil. Der 24- Jährige habe die
Religion vorgeschoben und sich mildernde Umstände erhofft, sagte
ZMD-Generalsekretär Aiman Mazyek. Es gebe im Islam aber keine Anhaltspunkte, die
Mord aus Ehre oder sonstigen Gründen rechtfertigte. Der Auftakt des Prozesses war
von einer Demonstration der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes begleitet worden.
Mehr als 50 Frauen forderten vor dem Landgericht mehr Schutz für von Zwangsheirat,
Ehrenmord und Gewalt Betroffene. NDR online 16.12.08 // NN
14.02.09 // Die Welt online 16.02.08 // SZ 17.02.08
Berlin: Initiative erwirkt
Volksentscheid für Religionsunterricht
Die Initiative "Pro Reli" hat mit der
Sammlung von Unterschriften ein Volksbegehren zustande gebracht, das den in der Berliner
Öffentlichkeit herrschenden Streit um ein Wahlrecht zwischen Religions- und
Ethikunterricht klären soll. Bisher war für alle Schüler der Ethikunterricht
verpflichtend und Religionsunterricht freiwillig. Die Verfechter des gültigen Modells
argumentieren, der Ethikunterricht führe alle Kinder unabhängig von ethnischer,
religiöser oder weltanschaulicher Herkunft zusammen und fördere so das
gegenseitige Verständnis. Außerdem führe die von Pro Reli angestrebte
Wahlfreiheit zu einem "Wahlzwang". Im bisherigen Modell hätten die
Schüler die Möglichkeit beide Fächer, statt nur eines von beiden zu
belegen. Pro Reli dagegen ist der Ansicht, die Schüler müssten zuerst ihre
eigene Kultur und Religion kennenlernen, bevor sie mit Altergefährten über
andere Kulturen und Religionen diskutieren könnten. Sie kritisieren zudem, mit dem
Ethikpflichtunterricht erhebe der Staat einen Monopolanspruch auf Werte. Der Berliner Senat
datierte den Volksentscheid auf den 26.04. FAZ 15.02.09 // SZ
12.02.09 // FAZ 18.02.09
Köln: Neues
Konzept soll Illegalen helfen Die Kölner Sozialdezernentin Marlis
Bredehorst hat ein umfassendes Konzept entwickelt, um den geschätzt etwa 15 000 bis
20 000 irregulär in Köln lebenden Zuwanderer zu unterstützen. Aufgrund
ihres illegalen Aufenthaltsstatus würden solche Migranten oft wirtschaftlich
ausgebeutet und ihnen grundlegende Menschenrechte nicht gewährt, erklärte
Bredehorst. Das Konzept mit dem Titel "Menschen ohne Papiere", welches
gemeinsam mit dem "Runden Tisch für Flüchtlingsfragen" erarbeitet
wurde, soll gesetzeskonforme Wege im Umgang mit den Illegalen aufzeigen. Das Konzept
setzt einerseits auf Beratung, wie etwa die Aufklärung über
Legalisierungsmöglichkeit, andererseits solle auch praktische Hilfe geleistet werden: In
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund sollen beispielsweise Illegale
"arbeitsrechtliche" Beratung erhalten und die bislang ambulante auf
stationäre medizinische Versorgung ("Armenbett") ausgeweitet werden.
Zudem sei das Anmeldeverfahren an den Kölner Schulen bereits so umgestellt worden,
dass kein Schulleiter Kinder ohne Aufenthaltsberechtigung abweisen müssten,
erklärte Bredehorst. Das Konzept bezeichnete die Dezernentin aufgrund der
umfassenden Zusammenarbeit verschiedenster Institutionen als einmalig in Deutschland.
Kölner Stadtanzeiger online 04.02.09
Dortmund: Erster
türkischer Karnevalsverein gegründet In Dortmund wurde am
11.02.09 unter dem Namen "1. Türkische Narrenzunft Dortmund 09" der
bundesweit erste türkische Karnevalsverein gegründet. Anfangs sei es nur eine
"Schnapsidee" gewesen, erklärte Aytac Arman, Pressesprecher des
Vereins. Eine Fernseh-Satire über türkische Karnevalsmuffel habe dann
schließlich den Ausschlag zur Gründung des Vereins gegeben, der bis dato
sieben Mitglieder zählt. Politische oder muslimische Ziele verfolge der Verein nicht,
sagte Arman. Vielmehr wollten sie damit auch andere Nationalitäten in Deutschland
ermutigen, Karneval zu feiern und einmal über sich selbst zu lachen- das soll auch das
Vereinswappen aus Dönerspieß und Narrenkappe zeigen. NN 16.02.09
Asylstatistik
Im Februar 2009 haben 1 936 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit sank
die Zahl der Asylbewerber gegenüber Januar 2009 um 17,3% (-406 Personen). Im
Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2008 nahm die Zahl um 6,5% (+118 Personen) zu.
Hauptherkunftsländer im Februar waren der Irak (533), Afghanistan (208), Vietnam
(101), der Kosovo (95) und die Türkei (87). Das Bundesamt hat in diesem Monat
über die Anträge von 2 261 Personen entschieden. Insgesamt 705 Personen
(31,2%) wurden als asylberechtigt gemäß der Genfer
Flüchtlingskonvention anerkannt. Darunter waren 23 Personen (1%), die als
Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden sowie 682 Personen
(30,2%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. §
60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Abgelehnt wurden die Anträge von 872
Personen (38,6%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen
Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 592 Personen (26,2%).
Pressemitteilung BMI 17.03.09
Februar
2009 | | | | |
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