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efms Migration Report


Oktober 2001

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Europaparlament fordert liberale einheitliche Flüchtlingsdefinition

In der Diskussion um eine einheitliche Asyl- und Einwanderungspolitik fordert das Europaparlament eine "großzügige Definition des Flüchtlingsbegriffs", der über die Bestimmungen der Genfer Konvention von 1951 hinausgeht und nichtstaatliche sowie geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund beinhalten soll. Die Europaabgeordneten rechtfertigen ihre Position mit der zunehmenden Bedeutung nichtstaatlicher Verfolgung; die EU-Staaten müssten daher zu einer einheitlichen Praxis "auf hohem Schutzniveau" gelangen. Die Resolution, die gegen die Stimmen der konservativen Abgeordneten verabschiedet wurde, hat keinen bindenden Charakter; sie bedarf einer einstimmigen Billigung durch die EU-Regierungen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) lehnt den Kommissionsvorschlag mit Hinweis auf die deutsche Verfassungslage ab. Mit Ausnahme der Grünen üben führende deutsche Politiker, die sich im Bereich Zuwanderung engagieren, scharfe Kritik an der EU-Resolution: Redner sowohl der CDU als auch der SPD halten die Vorschläge für völlig inakzeptabel für die deutsche Zuwanderungspolitik. Den deutschen EU-Parlamentsabgeordneten der Sozialdemokraten und der Grünen wird vorgeworfen, den von Schily angestrebten Zuwanderungskompromiss zu unterlaufen.
dpa 3.10.01 // FAZ 4.10.01 // Tagesspiegel 5.10.01 // FR 6.10.01


Weitere Anti-Terror-Maßnahmen

Um dem seit dem 11.September 2001 erhöhten Sicherheitsbedürfnis Rechnung zu tragen, spricht sich Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) für eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Einbürgerungen aus. Neben den neuen Möglichkeiten zur Rasterfahndung legt Bundesinnenminister Schily (SPD) ein zweites Maßnahmenpaket mit Gesetzesinitiativen zur Verschärfung von Sicherheitsbestimmungen vor, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Kern des Entwurfs ist ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden; das Ausländerzentralregister soll zu einem umfassenden Informationssystem über alle einreisenden Ausländer und Visaantragsteller werden, in der auch die Religionszugehörigkeit erfasst wird. Bei Visaanträgen sollen Fingerabdrücke und Fotos der Antragsteller gespeichert werden; bei "Problemländern" können zusätzliche Informationen, auch über die Geheimdienste, eingeholt werden. Langfristig plant Schily, in alle deutschen Personalausweise Fingerabdrücke und biometrische Daten aufzunehmen. Das Bundeskriminalamt soll zukünftig ohne Verdacht ermitteln dürfen; es soll eine neue Kronzeugenregelung gelten. Des weiteren sind neue Abschieberichtlinien geplant: Ausländer, die aufgrund des "kleinen Asyls" nach der Genfer Konvention geschützt sind, sollen künftig auf reinen Verdacht hin abgeschoben werden können. Einige dieser Regelungen, etwa den erleichterten Zugriff auf das Ausländer-Zentralregister und erweiterte Informationsmöglichkeiten bei der Visaerteilung, will Schily aus dem Zuwanderungsgesetz herauslösen, um sie auch ohne eine Einigung über das gesamte Gesetz in Kraft treten zu lassen. Die Pläne stoßen auf Kritik in der Koalition und bei Sicherheitsexperten, Anwälten sowie Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen. Nach Verhandlungen mit den Grünen wird der Entwurf in Teilen entschärft, so fallen z.B. die verdachtsunabhängige Ermittlung und die geplante Ausweisung von Ausländern auf reinen Verdacht hin weg. Über das Sicherheitspaket wird das Kabinett am 7. November 2001 entscheiden. Die Unionsparteien hingegen monieren, dass die Sicherheitsmaßnahmen, auf die sich die Koalition geeinigt hat, nicht den Sicherheitsbedürfnissen gerecht werde.
FR 1.10.01 // Welt 8.10.01 // FAZ 10.10.01 // Zeit 25.10.01 // FAZ 29.10.01 // Tagesspiegel 29.10.01 // welt 30.10.01


Regierungsparteien einigen sich auf Zuwanderungsgesetz

Die Regierungskoalition hält an ihren Plänen fest, vor der Bundestagswahl ein Zuwanderungsgesetz zu verabschieden, und bis Ende des Jahres einen modifizierten Entwurf vorzulegen. Die Diskussion gerät jedoch in den Schatten des beherrschenden Themas "Innere Sicherheit". Gerade die Teile des Einwanderungsgesetzes, bei denen die Unterstützung durch die Unionsparteien gesichert schien, nämlich Zugriff auf das Ausländerzentralregister für Sicherheitsbehörden und stärkere Sicherheitsprüfungen für Visumantragsteller, wurden im Rahmen des "Sicherheitspakets" vorgezogen. Die koalitionsinternen Verhandlungen, bei denen an einem gemeinsamen rot-grünen Gesetzentwurf gearbeitet wird, erweisen sich als äußerst kontrovers. Im neuen Entwurf macht Innenminister Schily (SPD) schließlich bedeutende Zugeständnisse an die Forderungen der Grünen: Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung werden als Asylgrund anerkannt, das Nachzugsalter für Kinder soll bei 14 statt bei 12 Jahren liegen, der Status für Geduldetete wird verbessert. Der neue Entwurf wird voraussichtlich zusammen mit den Sicherheitsgesetzen am 7.November 2001 im Bundeskabinett verabschiedet. Die Unionsparteien signalisieren, dass sie dem rot-grünen Gesetzentwurf nicht zustimmen werden.
FR 4.10.01 // FR 4.10.01 // FR 13.10.01 // SZ 29.10.01 // SZ 30.10.01


Grüne fordern Hilfe für afghanische Flüchtlinge

Die hessischen Grünen setzen sich dafür ein, angesichts des Krieges in Afghanistan afghanische Flüchtlinge als Kontingentflüchtlinge aufzunehmen. Wie zuvor Flüchtlinge aus Bosnien und Kosovo sollten sie aus humanitären Gründen ein vorübergehendes Bleiberecht in Deutschland erhalten. Ebenso plädiert ein Flüchtlingsexperte des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands für eine EU-weite Aufnahme besonders hilfsbedürftiger Flüchtlinge. Der innenpolitische Sprecher der Grünen Cem Özdemir fordert, den afghanischen Flüchtlingen in Deutschland einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu geben. Derzeit leben rund 75.000 afghanische Flüchtlinge in Deutschland, viele schon seit Jahren. Nach dem deutschen Asylrecht wurde bislang eine Verfolgung durch die Taliban nicht als Asylgrund anerkannt, da sie nicht als "staatliche" Verfolgung betrachtet wurde. Afghanische Asylbewerber wurden aber wegen fehlender Rückführungsmöglichkeiten geduldet Seit Februar 2001 gilt auf eine Entscheidung des Karlsruher Verfassungsgerichts hin die Verfolgung durch die Taliban als "quasi-staatlich"; seitdem werden rund 61% der Asylanträge (zuvor 0,8%) positiv beschieden.
dpa 8.10.01 // dpa 9.10.01 // SZ 11.10.01 // FR 11.10.01


Asylstatistik

Im Oktober 2001 beantragten 8.764 Personen Asyl. Das sind 764 Personen (9,6%) mehr als im September 2001 und 1.080 Menschen (14,1%) mehr als im Oktober 2000. Die Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden bleiben Irak, Türkei (mit 1.186 Antragstellern die höchste Zahl seit 1998) und Bundesrepublik Jugoslawien. Mit 678 ist die Zahl der Asylbewerber aus Afghanistan im Vergleich zum September gesunken. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) hat im Oktober über die Anträge von 12.824 Personen entschieden; in 3.113 Fällen handelte es sich um afghanische Staatsangehörige, deren Verfahren in Folge der Aufhebung des Entscheidungsstopps vom Mai dieses Jahres abgeschlossen werden. Insgesamt wurden 993 Personen (7,8%) als asylberechtigt anerkannt, darunter 707 Afghanen. 2.847 Menschen (22,2%) erhielten Abschiebeschutz nach 51 Abs 1 AuslG, darunter 1.272 Afghanen. 49.1% der Anträge wurden abgelehnt.
Pressemitteilung BMI 6.11.01

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