Donnerstag | 18. April 2024
 
  Ihr Browser interpretiert leider kein JavaScript!


Home
Über uns
Arbeitsbereiche
efms Services
Ausbildung
Datenbanken
efms Migration Report
Migration Report 1994
Migration Report 1995
Migration Report 1996
Migration Report 1997
Migration Report 1998
Migration Report 1999
Migration Report 2000
Migration Report 2001
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Migration Report 2002
Migration Report 2003
Migration Report 2004
Migration Report 2005
Migration Report 2006
Migration Report 2007
Migration Report 2008
Migration Report 2009
RAXEN Bulletins
Statistische Berichterst.
Weiterbildung
Publikationen
Netzwerke
Veranstaltungen


 
  Drucken

efms Migration Report


Juli 2001

Vorheriger Monat

Nächster Monat

EU-Kommission: Vorschläge für gemeinsame Migrationspolitik

Die EU-Kommission veröffentlicht am 11.7.01 einen Richtlinienvorschlag für eine gemeinsame Migrationspolitik der EU-Staaten. Die Vorschläge, mit denen Angehörigen von Drittstaaten die Einwanderung nach Europa als selbständige oder unselbständige Erwerbstätige möglich gemacht werden soll, beschränken sich auf Mindestnormen und bauen auf dem Subsidiaritätsprinzip auf. Ein flexibles, aber verbindliches Regelwerk der EU, das den unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Bedürfnissen der Mitgliedsstaaten Rechnung trägt, soll für eine vernünftige Steuerung der legalen Migrationsströme in die EU sorgen. Auch in Zukunft sollen Arbeitskräfte aus Mitgliedsstaaten Vorrang auf dem europäischen Arbeitsmarkt genießen; erst bei nachgewiesenem Arbeitskräftemangel für einzelne Stellen oder für ganze Branchen sollen Ausländer, zunächst aus den Kandidatenländern, dann aber auch aus den übrigen Drittstaaten angeworben werden können. Laut Antonio Vitorino, dem EU-Kommissar für Justiz und Inneres, ist zudem eine gemeinsame Entwicklung einer "Kultur der politisch-sozialen Integration von aufgenommen Migranten" vonnöten.
NZZ 12.7.01 // Berliner Zeitung 12.7.01


Empfehlungen der Zuwanderungskommission der Bundesregierung

Die von Bundesinnenminister Schily (SPD) vor einem Jahr berufene unabhängige Kommission für Zuwanderung legt nach neunmonatiger Arbeit am 4. Juli ihre Empfehlungen für eine künftige Zuwanderungspolitik vor. Das 21-köpfigen Gremium unter dem Vorsitz von Rita Süssmuth (CDU) repräsentiert in seiner Zusammensetzung die wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen (Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen u.a.). Die Kommission stellt einen Paradigmenwechsel in der deutschen Einwanderungs- und Ausländerpolitik fest: Zuwanderung sei aus wirtschaftlichen und demografischen Gründen eine Notwendigkeit geworden; die zentrale Frage sei nun, wie der Zugang von Ausländern geregelt werden könne. Zu diesem Zweck empfiehlt die Kommission ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild, über das Bewerber nach verschiedenen Kriterien wie Alter, Sprachkenntnisse, Ausbildung u.a. ausgewählt werden. Wie die unten stehende Abbildung zeigt, sind für verschiedene Typen von Zuwanderern (z.B. Existenzgründer, höchstqualifizierte, Wissenschaftler, Studenten, Arbeitskräfte für Branchen mit Personalmangel u.a.) verschiedene Verfahren vorgesehen, mit dem sie einen dauerhaften oder befristeten (u.U. in einen dauerhaften umwandelbaren) Aufenthaltsstatus erhalten können.

Struktur Zuwanderungsregelung
Quelle: Kommissionsbericht Zusammenfassung, S.6

Den jährlichen Bedarf an Zuwanderern soll ein neu einzurichtender "Zuwanderungsrat" ermitteln. Neben der Förderung und Steuerung der Arbeitskräftezuwanderung behält für die Kommissionsmitglieder die Förderung der im Land lebenden Arbeitslosen eine hohe Wichtigkeit. Im zweiten Themenbereich des Kommissionsberichts werden unter dem Motto "Humanitär handeln" Veränderungen in der Asylpolitik vorgeschlagen (Beschleunigung der Verfahren, Bekämpfung von Asylmissbrauch, aber auch umfassendere Schutzmechanismen für politisch Verfolgte, wobei keine Einigung darüber erzielt werden konnte, ob geschlechtsspezifische sowie nichtstaatliche Verfolgung in den Asylschutz aufgenommen werden sollen), sowie eine Reihe humanitärer Erleichterungen empfohlen, etwa beim Familiennachzug, wo das Nachzugsalter von Kindern auf 18 Jahre erhöht werden soll. Die unübersichtliche Vielzahl von Aufenthaltstiteln soll deutlich reduziert werden; "in den Ausländerämtern sollte ein positiveres Klima Einzug halten". Unter dem Grundsatz "fördern und fordern" plädiert die Kommission im dritten Themenbereich "Integration" für individuelle Integrationsverträge, bei denen sich der Staat zum Angebot von Integrationskursen für Neuzuwanderer verpflichtet, und die Migranten zur Teilnahme und zur Kostenbeteiligung bereit sind. Die 600 Stunden umfassenden Kurse beinhalten Sprachunterricht, Sozialkunde und berufliche Orientierung. Der erfolgreiche Kursbesuch soll mit einer raschen Aufenthaltsverfestigung und mit Teilerstattung der Kosten "belohnt" werden; von Sanktionen im Fall von Nichtteilnahme sieht die Kommission ab. Von den empfohlenen 220.000 Kursplätzen soll ein Teil bereits hier lebenden Migranten offen stehen. In den Politik-Empfehlung der Kommission steht an wichtiger Stelle die Einrichtung eines Bundesamts für Zuwanderung und Integration als Koordinierungsstelle für Einwanderung und Flüchtlingsaufnahme. Vorgeschlagen wird die Umgestaltung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) in Nürnberg. Dem angeschlossen werden soll ein neu zu gründendes unabhängiges Forschungsinstitut für Zuwanderung und Integration. Zustimmung erhalten die Empfehlungen der Süssmuth-Kommission von SPD, FDP, den Grünen, UNHCR, Kirchen, Wirtschaft, Gewerkschaften, sowie von Ausländerbeiräten und -vertretern. Die CDU/CSU hält die Kommissionsvorschläge für nicht konsensfähig, denn für die Unionsparteien steht die Zuwanderungsbegrenzung im Vordergrund.
Pressemitteilung BMI 4.7.01 // Spiegel 4.7.01 // SZ 4.7.01 // FR 4.7.01 // dpa 4.7.01 // FAZ 5.7.01 // NZZ 5.7.01 // Die Zeit 5.7.01 // SZ 5.7.01// NN 5.7.01 // Der Spiegel 5.7.01// FR 6.7.01 // FR 6.7.0
Der Kommissionsbericht im Internet: http://www.bmi.bund.de


Zuwanderungskonzept der SPD

Die SPD-Fraktion stellt am 6.Juli 2001 als letzte der Parteien ihr Konzept zur Zuwanderungspolitik unter dem Titel "Steuerung, Integration, innerer Friede" vor, das von einer Kommission unter dem Vorsitz des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ludwig Stiegler erarbeitet worden ist. Für die SPD besteht derzeit ein nennenswerter Bedarf an ausländischen Arbeitskräften nur in wenigen Branchen, in denen Höchstqualifizierte gefragt sind. Vorrang vor Arbeitskräfteanwerbung hat die Senkung der Arbeitslosigkeit. Aus demografischen Gründen wird aber etwa ab 2010 die Anwerbung von jungen Fachkräften notwendig sein, die sich über ein Punktesystem für einen dauerhaften Aufenthalt bewerben können sollen. Befristeter Aufenthalt soll Studenten und Arbeitskräften für unbesetzte Stellen (Saison- und Werksarbeiter) gewährt werden. Eine jährliche Obergrenze für die dauerhaften Einwanderer samt ihren Familienangehörigen soll durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden. Die SPD-Fraktion hält am Asylgrundrecht fest und will Flüchtlinge vor nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung "besser schützen", was angesichts der parteiinternen Meinungsverschiedenheiten zu diesem Thema vage formuliert bleibt. Zur Beschleunigung der Asylverfahren sei die personelle Aufstockung der Gerichte notwendig und u.U. die Abschaffung der Weisungsungebundenheit der Asyl-Entscheider. In Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Süssmuth-Kommission plädiert die SPD für die Heraufsetzung des Nachzugsalters von Kindern auf 18 Jahre. Die SPD will ein "Jahrzent der Integration" starten und nennt die Bereiche Sprachförderung in verpflichtenden Kursen, schulische und berufliche Qualifizierung, Wertevermittlung und soziale Beratung. Es wird eine individuelle "Integrationsvereinbarung" vorgeschlagen, bei der die Zuwanderer von "Integrationslotsen" durch das Förderungsprogramm begleitet werden. Der Vorschlag enthält Sanktionsmöglichkeiten, etwa Sozialhilfekürzungen, im Fall von Nichtteilnahme. Als Ziel der Integrationsbemühungen sieht die SPD die Einbürgerung an. Das Ausländerrecht soll auf nur noch zwei Aufenthaltstitel (befristet und unbefristet) reduziert werden.
FR 6.7.01 // SZ 7.7.01 // FR 7.7.01 // FAZ 12.7.01


Neues Zuwanderungspapier der FDP

Die FDP, die als erste der Parteien schon im vergangenen Jahr ein eigenständiges Zuwanderungskonzept vorgelegt hatte, beteiligt sich mit einem neuen Positionspapier an der aktuellen Diskussion der Parteien um eine Zuwanderungsregelung, das sie am 30. Juli 2001 vorstellt. Im Gegensatz zu allen übrigen Entwürfen will die FDP bei der Zuwanderung von Arbeitskräften auf Quoten verzichten und den Ausländerzuzug den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts überlassen. Ohne Festlegung auf bestimmte Branchen und ohne bürokratische Hürden sollen freie Arbeitsplätze, für die sich keine einheimische Arbeitskraft findet, an Zuwanderungswillige mit einer zunächst befristeten Aufenthaltserlaubnis vergeben werden. Um dem "Wettbewerb um die besten Köpfe" und den demografischen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen, sieht die FDP des weiteren vor, einer Quote von jungen, gut gebildeten Menschen unabhängig vom Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes die Zuwanderung ermöglichen. Die deutschen Universitäten müssten durch eine Reform des Ausländerrechts attraktiver für Studenten und Wissenschaftler werden. Aufenthaltsbefristungen und Arbeitsverbote für Familienangehörige dürften kein Hinderungsgrund für die Arbeitsaufnahme in Deutschland sein. Die FDP will "Integration" als Staatsziel in das Grundgesetz aufnehmen. Die Teilnahme an Integrationskursen soll durch Anreize wie etwa die Möglichkeit einer beschleunigten Einbürgerung geköndert werden. Nach Meinung der FDP-Politiker müssten sich in einer zukünftigen Einwanderungsregelung Arbeitsmigration und Asylmigration ausschließen, um die Asylverfahren zu entlasten. Das Problem der Einwanderer ohne gültige Papiere könnte durch eine "einmalige Amnestie" im Zuge einer Neuregelung der Einwanderung gelöst und als "Chance für einen Neuanfang" verstanden werden.
FAZ 31.7.01 // SZ 31.7.01 // FR 31.7.01


Green Card: Bilanz des ersten Jahres

Seit 1.August 2000 können deutsche IT-Unternehmen dank der "Green Card" ausländische Computerspezialisten anwerben. Die "Green Card"-Regelung sieht ein jährliches Kontingent von 20.000 Fachleuten mit einer fünfjährige Aufenthaltserlaubnis vor. In den ersten zwölf Monaten wurde dieses Kontingent nicht ausgefüllt: Bisher wurden 8556 Experten von deutschen Firmen angeworben. Indische Computerfachleute stellen mit 1782 die größte Gruppe, danach folgen 1198 Spezialisten aus der ehemaligen Sowjetunion und 736 aus Rumänien. Rund 2.500 IT-Spezialisten warben Firmen in Bayern an. Die Bundesregierung und Arbeitgeberverbände bezeichnen die "Green Card" als einen vollen Erfolg. Bundesarbeitsminister Riester (SPD) weist insbesondere auf die positiven indirekten Beschäftigungseffekte hin, da viele neue Stellen für inländische Arbeitnehmer entstanden seien. Von den von der Wirtschaft zugesagten 60.000 neuen Ausbildungsplätzen in der IT-Branche bis zum Jahr 2003 seien bisher bereits 54.000 besetzt. Nach Meinung des DGB hatte die Wirtschaft ihren Bedarf völlig überschätzt; derzeit sei ein verstärkter Stellenabbau aufgrund der schwachen Konjunktur festzustellen. Laut Experten ist der Anreiz für viele ausländische Computerspezialisten durch den befristeten Aufenthalt insgesamt relativ niedrig; attraktiver seien Länder wie die USA, wo bessere Bedingungen, mehr Gehalt und eine größere Akzeptanz gegenüber Ausländern herrsche.
Die Welt 11.7.01 // NN 27.7.01 // SZ 30.7.01 // NN 31.7.01


Einbürgerungsstatistik 2000: Deutlicher Anstieg nach neuem Staatsangehörigkeitsrecht

Nach der Einführung des neuen Staatsangekönigkeitsrechts am 1. 1. 2000 erhielten im Jahr 2000 30 % mehr Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft als 1999: 1999 wurden insgesamt 143.267 Personen eingebürgert, 2000 stieg ihre Zahl auf 186.691. Hinzu kommt die hohe Zahl an Staatsangehörigkeitserwerbungen durch Geburt, die sich laut Hochrechnungen für das Gesamtjahr 2000 auf rund 40.000 belaufen (im ersten Halbjahr 2000 erhielten 19.000 neugeborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit). Bundesinnenminister Schily und die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck werten den deutlichen Anstieg der Einbürgerungszahlen als einen Erfolg der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts.
Pressemeldung BMI 5.7.01 // Pressemeldung der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen 5.7.01


Asylstatistik

8.093 neue Asylanträge wurden im Juli 2001 gestellt. Die Asylbewerberzahl erhöhte sich damit um 22,5 % gegenüber dem Vormonat und um 24 % gegenüber Juli 2000. Die Zahl der irakischen Asylbewerber ist weiterhin gestiegen (von 1.330 im Juni auf 1.906); somit bleibt der Irak vor der Türkei und der Bundesrepublik Jugoslawien an der Spitze der Herkunftsländer. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat in diesem Monat über die Anträge von 10.110 Personen entschieden; davon wurden 8 % als asylberechtigt anerkannt, 18,4 % erhielten Abschiebeschutz nach 51, Abs.1 AuslG, 50,7 % wurden abgelehnt.
Pressemeldung BMI 2.8.01// FAZ 3.8.2001

Juli 2001

Vorheriger Monat

Nächster Monat


© efms 2019 Diese Seite wurde zuletzt am 08.12.2022 geändert | betreut diese Seite