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efms Migration Report


Mai 2001

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EU: Einigung auf Mindeststandards zur Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen

Die Innen- und Justizminister der EU-Staaten verzeichnen einen ersten Erfolg bei ihren Bemühungen um eine einheitliche Asylpolitik: Sie einigen sich auf Mindeststandards zur Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen, wonach die EU-Staaten im Falle eines plötzlichen Andrangs aus Bürgerkriegsgebieten zur Aufnahme einer bestimmten Zahl von Flüchtlingen verpflichtet sind. Eine Einigung auf eine verbindliche Quotenregelung, wie Deutschland sie fordert, war nicht möglich. Ebenso bleibt es den einzelnen Staaten überlassen, inwieweit auch Familienmitgliedern von Flüchtlingen ein befristetes Bleiberecht (höchstens drei Jahre) zugebilligt wird. Bürgerkriegsflüchtlinge sollen Anspruch auf Sozialleistungen erhalten und erwerbstätig sein dürfen. Des weiteren soll Menschenschmuggel künftig EU-weit mit einer mindestens sechsjährigen Haftstrafe geahndet werden.
Der Spiegel 28.5.01 // FAZ 30.5.01


EU: Einigung auf Mindeststandards zur Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen

Nachdem der CDU-Bundesvorstand am 3.5.01 auf der Basis der Arbeit der CDU-Zuwanderungskommission unter Peter Müller ein umfassendes Gesamtkonzept zu Zuwanderung und Integration verabschiedet hat, stellen die beiden Unionsparteien CDU und CSU am 10.5.01 ein gemeinsames Positionspapier zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung vor. Darin wird Deutschland als "kein klassisches" Einwanderungsland bezeichnet, jedoch die de-facto-Einwanderungssituation und auch die Notwendigkeit von Zuwanderung festgestellt. Zuwanderung könne jedoch nicht die problematischen demographischen Entwicklungen lösen. Zukünftige Zuwanderungspolitik müsse Steuerung und Begrenzung zum Ziel haben sowie den nationalen Interessen und der Integrationsfähigkeit der deutschen Gesellschaft entsprechen. Da das Asylrecht überwiegend missbräuchlich in Anspruch genommen werde, möchten sie mit beschleunigten Verfahren und konsequenter Rückführung eine deutliche Reduzierung erreichen. Sollte dies misslingen, sei eine Umwandlung des Asylrechts in eine institutionelle Garantie vorzunehmen. Es wird eine gerechte Lastenverteilung innerhalb der EU gefordert; die bisherigen Vorschläge der EU-Kommission zur Harmonisierung der Asylpolitik werden nicht akzeptiert. Beim Thema Familiennachzug plädiert die CDU/CSU mit Blick auf die Integrationschancen für eine Senkung des Nachzugsalters bei Kindern von bisher 16 Jahren auf 10 Jahre. Entsprechend den Bedürfnissen der deutschen Wirtschaft und des Arbeitsmarkts und bei Bevorzugung des einheimischen Erwerbspersonenpotentials soll Zuwanderung von Arbeitskräften mit zeitlicher Befristung möglich sein. Dafür seien jährliche Quoten festzulegen, innerhalb derer Bewerber nach einem Punktesystem (Alter, Ausbildung, Beruf, Sprachkenntnisse, garantiertes Beschäftigungsangebot, bisherige Berufstätigkeit in Deutschland, Integrationsbereitschaft, persönliche Eignung) ausgewählt werden. Ein besonderes Bonussystem soll für Kandidaten aus EU-Beitrittsländern, für Höchstqualifizierte, Investoren und Führungskräfte gelten. Zur besseren Integration von Einwanderern werden Sprachkenntnisse, Anerkennung der deutschen Rechtsordnung und Akzeptanz der Werte der deutschen Gesellschaft erwartet (von "Leitkultur" ist nicht die Rede); es gelte, der Bildung von Parallelgesellschaften entgegen zu wirken. Zuwanderer sollen zum Besuch von Integrationskursen verpflichtet werden, die neben Deutschkenntnissen auch Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung vermitteln. Die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an den Kursen soll mit Belohnungen (verbesserte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissituation) bzw. Sanktionen (Verschlechterung der Aufenthaltssituation, Verlust des Anspruchs auf Sozialleistungen u.ä.) verbunden sein. An den Kosten, die grundsätzlich der Teilnehmer selbst zu tragen habe, sollen im Fall von Arbeitskräftevermittlung die Betriebe beteiligt werden.
www.cdu.de 10.5.01 // Die Welt 11.5.01


Gemeinsames Konzept zu Einwanderung und Integration der Unionsparteien

Die Positionen von SPD und Unionsparteien in der lange Zeit kontrovers diskutierten Frage der Neuregelung der Zuwanderung nähern sich an. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) betont, dass das CDU-Papier in vielen Punkten mit der SPD-Position und auch mit den inzwischen bekannt gewordenen Vorschlägen der Süssmuth-Kommission übereinstimme, und er strebt eine Einigung mit der Opposition an. Laut dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz will die rot-grüne Koalition noch vor der Sommerpause ein geschlossenes Konzept vorlegen und vor Beginn des Wahlkampfes das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen haben. Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition zeigen sich v.a. beim Thema Asyl: Die Grünen fordern, dass nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung in den Asylschutz aufgenommen werden, was Innenminister Otto Schily ablehnt. Die SPD betont, die Arbeitskräftezuwanderung müsse auf Hochqualifizierte beschränkt bleiben, denn angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen in Deutschland habe Qualifizierung und Umschulung der Einheimischen Priorität.
FAZ 19.5.01 // Spiegel online 27.5.01 // Der Spiegel 28.5.01 // SZ 28.5.01 // Spiegel online 29.5.01 // SZ 29.5.01 // FAZ 30.5.01 // SZ 30.5.01


Bundesregierung will Einigung mit Opposition in Zuwanderungsregelung

Die Innenminister von Bund und Ländern beschließen auf ihrer Konferenz am 11.5.2001 ein Bleiberecht für Flüchtlinge aus dem Kosovo. Auf eine ähnliche Regelung für Bosnier hatten sich die Innenminister bereits im Februar verständigt: Vorgesehen ist eine zweijährige Aufenthaltsbefugnis für all diejenigen, die bereits seit sechs Jahren in Deutschland leben und seit mindestens zwei Jahren einen unbefristeten Arbeitsplatz haben. Zudem müssen die Familien über eine Wohnung verfügen, sie dürfen keine Sozialhilfe beziehen und keine Vorstrafen haben. Gegenwärtig halten sich laut den Innenministern noch etwa 130.000 Kosovo-Flüchtlinge in Deutschland auf. Bundesinnenminister Schily betont, dass für den Großteil der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien die Rückkehrpflicht bestehen bleibe, auch wenn ein Teil von ihnen inzwischen wirtschaftlich und sozial integriert sei.
Spiegel 7.5.01 // FAZ 11.5.01


Innenminister beschließen Bleiberecht für Kosovo-Flüchtlinge

Der Bundesrat lehnt die Verlängerung der Einbürgerungsfrist für ausländische Kinder bis zu zehn Jahren sowie die geplante Senkung der Gebühren ab. Die Bundesregierung wollte die Antragsfrist, die nach dem seit Januar 2000 gültigen Einbürgerungsrecht Ende Dezember 2000 abgelaufen ist, um zwei Jahre verlängern und die Gebühren von 500 DM auf 100 DM senken. Der Bundesrat verweigert seine Zustimmung mit der Begründung, dass bisher zu wenig Gebrauch von der erleichterten Kindereinbürgerung gemacht worden und sie daher überflüssig sei. Nach offiziellen Angaben wurde für nur etwa 10 % der etwa 300.000 berechtigten Kinder ein Einbürgerungsantrag gestellt. Nun soll der Vermittlungsgremium zwischen Bundestag und Bundesrat eingeschaltet werden.
taz 12.5.01 // FR 12.5.01 // FR 17.5.01


Bundesrat lehnt verlängerte Einbürgerungsfrist für ausländische Kinder ab

Rund 300 Asylbewerber aus allen Landkreisen der Bundesrepublik treffen sich am 18.5.2001 in Berlin zu einer dreitägigen Protestaktion gegen die "Residenzpflicht", deren Abschaffung sie fordern. Seit 1982 dürfen Asylsuchende, deren Antrag noch nicht abgeschlossen ist, nur mit Ausnahmegenehmigungen der lokalen Ausländerbehörden den Landkreis oder Regierungsbezirk ihres zugewiesenen Aufenthalts verlassen. Dass die Flüchtlinge die Reise in die Hauptstadt ohne die erforderliche Genehmigung unternehmen, bezeichnen sie als "Akt des zivilen Ungehorsams". In einem Memorandum, das Sprecher der Gruppe im Reichstag einer Grünen-Bundestagsabgeordneten übergeben, wird die Aufhebung der Einschränkung der Bewegungsfreiheit gefordert, da diese ein Verstoß gegen die Menschenwürde sei.
taz 14.5.01 // taz 18.5.01 // FR 18.5.01 // Spiegel Online 19.5.01


Katholische Bischöfe setzen sich für illegale Einwanderer ein

In ihrer offiziellen Denkschrift "Leben in Illegalität" fordert die deutsche Bischofskonferenz, dass das Thema illegale Ausländer in der Zuwanderungsdebatte mehr Raum bekommt. Kein amtliches Gremium hat laut dem Berliner Kardinal Sterzinsky eine so umfassende Bearbeitung der Thematik Illegalität vorgelegt wie die katholischen Bischöfe. Sterzinsky warnt davor, Illegale mit Kriminellen gleichzusetzen; schließlich spiegle ihre Einwanderung die "Bedürfnisse des deutschen Schatten-Arbeitsmarkts" wider. Die Bischöfe verlangen "soziale Mindeststandards" und "einklagbare Rechte" für Menschen ohne gültige Papiere; dazu gehören Schulbesuch für Kinder, Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen, sowie die Möglichkeit, sich gegen ausbeuterische Arbeitgeber zu wehren. Um das Ausmaß des Phänomens zu vermindern, müsse das Ausländerrecht großzügigere Härtefallregelungen zulassen und das Asylrecht stärker tatsächliche Verfolgung berücksichtigen.
FR 15.5.01 // SZ 15.5.01 // FAZ 29.5.01


Asylstatistik

Im Mai 2001 haben insgesamt 6.941 Personen eine Asylantrag gestellt; damit ist ihre Zahl im Vergleich zum Vormonat um 12,3% gestiegen. Im Vergleich zum Mai des Vorjahres hat sie sich um 9,9% erhöht. Die Hauptherkunftsländer bleiben Irak, Türkei und die Bundesrepublik Jugoslawien. Das Bundesamt hat im Mai über die Anträge von 6.849 Personen entschieden, von denen 3,9 % als asylberechtigt anerkannt wurden. 12,7% erhielten Abschiebeschutz nach º51, Abs.1 des Ausländergesetzes. Abgelehnt wurden 55,1% der Anträge.
Pressemitteilung BAFl 7.6.01 // FR 8.6.01 //Welt 8.6.01

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