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efms Migration Report


November 2001

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Zuwanderungsgesetz: Rot-grüne Koalition findet Kompromiss

Das Bundeskabinett verabschiedete am 7.11.2001 den von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vorgelegten Entwurf zum Zuwanderungs- und Integrationsgesetz. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfs sind Zuwanderungsmöglichkeiten für Arbeitskräfte nach einem Regelverfahren und einem Punktesystem, eine Vereinfachung des Aufenthaltsrechts sowie die staatliche Förderung der Integration. Geplant ist des weiteren die Schaffung eines Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, in dem künftig alle Aufgaben gebündelt werden. Der erste Gesetzentwurf Schilys vom August diesen Jahres wurde in einigen Punkten den Vorstellungen des grünen Koalitionspartners angepasst: Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung gelten als Asylgrund; das Nachzugsalter für Kinder von Migranten wird auf 14 Jahre bzw. 18 Jahre, falls sie Deutschkenntnisse haben, festgelegt. Geplant ist, dass das neue Gesetz Anfang 2003 in Kraft treten kann.
Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums 5.11.01 // Pressemitteilung des Bundesregierung 5.11.01 // Neue Züricher Zeitung 6.11.2001 // FAZ 6.11.01 // Pressemitteilung des Bundesregierung 7.11.01


Unionsparteien lehnen Zuwanderungsgesetz ab, Wirtschaft ist dafür

CDU und vor allem CSU wollen dem Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung nicht zustimmen, da es in ihren Augen weitere Zuwanderung nach Deutschland fördert statt diese zu begrenzen. Sie kritisieren insbesondere die Schutzgewährung im Falle nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung sowie die Absenkung des Nachzugsalters für Kinder auf 14 Jahre. Unsicher ist die Zustimmung des Bundesrats, der voraussichtlich im Februar oder März entscheiden wird. Da die SPD-regierten Länder dort keine Mehrheit haben, kommt der Stimme Brandenburgs (SPD-CDU-Koalition) eine Schlüsselrolle zu. Der brandenburgische Innenminister Schönbohm zeigt sich verhandlungsbereit, aber fordert inhaltliche Veränderungen. Vertreter der deutschen Wirtschaft drängen die Union zur Zustimmung: Laut dem früheren Präsidenten des Bundes der Deutschen Industrie (BDI), Olaf Henkel, unterscheide sich der rot-grüne Entwurf in der Praxis kaum vom Entwurf, den die CDU-Zuwanderungskommission unter Peter Müller vorgelegt hatte. Von Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen und Parteien gäbe es breite Zustimmung für das Gesamtkonzept.
Spiegel 7.11.01 // BZ 7.11.01 // SZ 8.11.01 // SZ 20.11.01


Sicherheitspolitische Maßnahmen zur Terrorbekämpfung

Am 7.11.01 billigte das Bundeskabinett neben dem Zuwanderungsgesetz auch das von Bundesinnenminister Schily (SPD) entworfene "Sicherheitspaket II". Der Gesetzentwurf beinhaltet erweiterte Kompetenzen für die Geheimdienste. Änderungen im Ausländergesetz betreffen eine schärfere Überprüfung von Visaanträgen, sowie den Ausbau des Ausländerzentralregisters zu einem umfassenden Informationssystem über Visaantragsteller und Einreisende, auf dessen Daten Polizei, Behörden und Geheimdienste Zugriff haben sollen. Eine Änderung der Abschieberichtlinien soll die Ausweisung von Mitgliedern extremistischer Gruppen erleichtern. Der Opposition gehen die geplanten Sicherheitsmaßnahmen nicht weit genug; sie fordert noch schärfere Regeln, um Extremisten die Einreise zu verbieten und leichter Ausweisungen durchführen zu können. Der Bundestag hat indessen am 9.11.01 die ersten Anti-Terror-Gesetze beschlossen: Die Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsrecht, wodurch das Verbot extremistischer Gruppen möglich werden soll, sowie das Drei-Milliarden-Programm für mehr innere und äußere Sicherheit. Die Länderkammer des Bundesrats unterbreitete Vorschläge zur weiteren Verschärfung der Terrorismusbekämpfung, die teilweise über das "Sicherheitspaket II" hinausgehen: u.a. sollen Ausländer vor ihrer Einbürgerung vom Verfassungsschutz überprüft werden.
Tagesspiegel 2.11.01 // Pressemitteilung BMI 5.11.01 // SZ 7.11.01 // Pressemitteilung BMI 9.11.01 // SZ 10.11.01 // SZ 10.11.01 // FAZ 16.11.01 // Welt 26.11.01


Entscheidungen über afghanische Asylanträge werden ausgesetzt

Seit dem 13.11.01 werden beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zunächst keine Entscheidungen über Anträge von afghanischen Asylbewerbern gefällt. Angesichts der aktuellen Entwicklungen in Afghanistan ist nach Ansicht des Präsidenten des Bundesamts Albert Schmid eine neue Lagebeurteilung erforderlich. Die Taliban haben nun keine quasi-staatliche Herrschaftsmacht mehr inne, aufgrund derer in den ersten zehn Monaten des Jahres 2001 2488 afghanische Asylbewerber anerkannt worden sind.
Welt 24.11.01 // FR 26.11.01 // Spiegel Online 27.11.01 // Pressemitteilung BMI 7.12.01


Asylstatistik

Die Gesamtzahl der Asylanträge im November 2001 belief sich auf 8.006. Im Vergleich zum November des Vorjahres ist sie um 1,2% (97 Anträge) gestiegen; verglichen mit dem Vormonat Oktober 2001 ist sie um 8,6% (758 Anträge) gesunken. Der seit Beginn des Jahres verzeichnete ansteigende Trend setzt sich also nicht fort. Die Hauptherkunftsländer bleiben Irak, Türkei und die Bundesrepublik Jugoslawien. Afghanistan steht mit 604 Personen (im Vormonat 678) an vierter Stelle. Von den insgesamt im November 11.635 entschiedenen Anträgen wurden 4,8% anerkannt; Abschiebeschutz nach 51 Abs.1 erhielten 14,8%. Abgelehnt wurden 57,9% der Anträge.
Pressemitteilung BMI 7.12.01

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