Donnerstag | 25. April 2024
 
  Ihr Browser interpretiert leider kein JavaScript!


Home
Über uns
Arbeitsbereiche
efms Services
Ausbildung
Datenbanken
efms Migration Report
Migration Report 1994
Migration Report 1995
Migration Report 1996
Migration Report 1997
Migration Report 1998
Migration Report 1999
Migration Report 2000
Migration Report 2001
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Migration Report 2002
Migration Report 2003
Migration Report 2004
Migration Report 2005
Migration Report 2006
Migration Report 2007
Migration Report 2008
Migration Report 2009
RAXEN Bulletins
Statistische Berichterst.
Weiterbildung
Publikationen
Netzwerke
Veranstaltungen


 
  Drucken

efms Migration Report


April 2001

Vorheriger Monat

Nächster Monat

EU-Kommission: Einheitliche Aufnahmebedingungen für Asylbewerber

In ihrem Richtlinienentwurf zur Vereinheitlichung der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in der EU nennt die EU-Kommission Mindeststandards, die ein "menschenwürdiges Lebensniveau sicherstellen". Sie schlägt u.a. vor, den Asylsuchenden spätestens sechs Monate nach der Einreise Arbeitserlaubnis und Fortbildungsmöglichkeiten zu geben, und Minderjährigen den Schulbesuch zu ermöglichen. Juristischer Beistand, medizinische und soziale Betreuung müssten in jedem Mitgliedsstaat gewährleistet sein.
taz 4.4.01 // Welt 5.4.01


EU-Kommission: Einheitliche Aufnahmebedingungen für Asylbewerber

Als erste der drei Kommissionen, die sich derzeit mit dem Thema Zuwanderung befassen, hat die CSU-Arbeitsgruppe unter dem bayerischen Innenminister Beckstein ein Positionspapier ausgearbeitet, das der CSU-Parteivorstand am 23.4.01 beschlossen hat. Die wichtigsten Punkte sind: a) Deutschland wird nicht als "klassisches" Einwanderungsland, aber doch als Einwanderungsland betrachtet. b) Zuwanderung von Arbeitskräften mit hoher Qualifikation sei notwendig, jedoch könne Zuwanderung keine Lösung der demographischen Probleme Deutschlands sein. c) Zur Reduzierung der unerwünschten Zuwanderung sei es in erster Linie wichtig, den Asylmissbrauch einzudämmen. Dazu sei die Umwandlung des Asylgrundrechts in eine institutionelle Garantie das geeignete Mittel, jedoch beharrt die CSU zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr strikt auf eine Änderung des Grundgesetzes. Hier macht die CSU Zugeständnisse an die Schwesterpartei CDU. d) Die Vorschläge der EU-Kommission zum harmonisierten Asylrecht akzeptiert die CSU nicht, da sie teilweise liberaler als das derzeitige deutsche Recht seien und nicht dazu dienten, die Anreize für Asylsuchende zu verringern. e) Die künftige Zuwanderung nach Deutschland möchte die CSU mit Quoten nach wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Kriterien steuern. f) Zum Thema Integration vertritt die CSU die Position, es müsse der Bildung von Parallelgesellschaften entgegengewirkt werden; dazu dienten verpflichtende Sprach- und Integrationskurse. Die Orientierung der Zuwanderer an der "Leitkultur" der Aufnahmegesellschaft sei unerlässlich.
Homepage der CSU: www.csu.de 23.4.01 // FR 24.4.01 // SZ 24.4.0


Ergebnisse der Zuwanderungskommission der CDU

Die Zuwanderungskommission der CDU, die vom saarländischen Ministerpräsident Peter Müller geleitet wird, schließt die Arbeit an einem Gesamtkonzept zur Zuwanderungssteuerung ab. Im Mai soll das Papier mit dem CSU-Konzept abgestimmt werden und im Juni wird der Bundesvorstand der Partei darüber entscheiden. Die CDU-Kommission bezeichnet Deutschland als Einwanderungsland und hält weitere Zuwanderung für notwendig im Hinblick auf die demographische Entwicklung und den Erhalt des Wohlstands. Eine Gesamtquote lehnt die Partei ab, jedoch wird die Festlegung von jährlichen flexiblen Quoten vorgeschlagen, die die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften ermöglicht. Die Zulassung von Bewerbern soll mit einem Punktesystem nach dem kanadischen Vorbild geregelt werden: berücksichtigt werden Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse. Für dringend benötigte "Höchstqualifizierte" sollen Sonderregelungen (u.a. Perspektive eines Daueraufenthalts) gelten, während der Aufenthalt für Saisonarbeiter und qualifizierte Fachkräfte befristet sein soll. Die Asylverfahren sollen gestrafft werden, damit sie nicht zu einer verdeckten Einwanderung führen. Eine Umwandlung in eine institutionelle Garantie fordert die CDU-Kommission nicht, es sei denn, die Verfahrensbeschleunigung zeigt die gewünschte Wirkung nicht. Die Integration der Ausländer im Land müsse stärker als bisher gefördert werden, dazu sollen auch teilweise obligatorische Integrationskurse beitragen.
SZ 30.4.01 // FAZ 30.4.01 // FR 30.4.01


Bundesbehörde für Migration in Nürnberg geplant

Nach verschiedenen Berichten befürwortet die Zuwanderungskommission unter der Leitung von Rita Süssmuth die Einrichtung einer zentralen Bundesbehörde mit einer umfassenden Kompetenz für Einwanderung, in der die Bereiche Flucht und Asyl, Arbeitsmigration, Aussiedler und Familiennachzug gebündelt werden. Auch Bundesinnenminister Schily hatte schon vor längerem entsprechende Anregungen gemacht. Bisher sind in erster Linie drei Behörden zuständig: das Bundesverwaltungsamt (Köln), die Bundesanstalt für Arbeit (Nürnberg) und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) in Nürnberg. Das BAFl wird als geeigneter Standort für die neue Migrationsbehörde gehandelt. Die Idee findet zwiespältiges Echo: während u.a. die Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) ein zentrales Migrationsamt begrüßt, lehnt der CSU-Sprecher im Bundestag Wolfgang Zeitlmann den Vorschlag ab, da dadurch die Länder ihre Kompetenzen in der Ausländerpolitik verlören. Die Grünen befürworten laut ihrem innenpolitischen Sprecher Cem Özdemir die langfristige Schaffung eines eigenen Bundesministeriums für Einwanderung; die vielfältigen Aspekte des Themas sollten nicht weiter vom Bundesinnenministerium abhängig sein.
FAZ 18.4.01 // SZ 18.4.01 // NN 18.4.01 // FAZ 19.4.01


Diskussion um Zwang zu Sprach- und Integrationskursen

Die Unionsparteien CDU und CSU wollen einen schärferen Kurs bei der Integration von Ausländern fahren und schlagen die Verpflichtung zum Besuch von Sprach- und Integrationskursen vor. Die Teilnahme an solchen Kursen soll den Betroffenen Vorteile beim Aufenthaltsrecht bringen, bei Nichtteilnahme hingegen müssten Sanktionen wie z.B. der Verlust von sozialen Ansprüchen drohen. Die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck (Die Grünen) hält eine solche Verpflichtung mit Blick auf die Rechtslage für unrealistisch, da für den Großteil der Zuwanderer keine Zwangsmaßnahmen möglich seien. Außerdem argumentiert sie, wie auch andere Ausländerbeauftragte und u.a. der Vorsitzende der türkischen Gemeinde Hakki Keskin, dass kein Druck ausgeübt werden könne, solange nicht ausreichende Angebote vorhanden seien. In einem Papier der Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer, das der Süssmuth-Zuwanderungskommission zugeleitet wird, sprechen sich die Ressortchefs für eine Integrationsförderung mit Anreizen statt mit Zwang aus, und empfehlen ein "Bundesintegrationsgesetz" und ein "Integrationspaket" mit Beratungshilfen und Sprachkursen.
SZ 10.4.01 // FR 14.4.01 // Die Welt 17.4.01


Asylstatistik

6.182 Personen haben im April 2001 Asyl in Deutschland beantragt. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl um 14,7% (1.069 Personen) gesunken; im Vergleich zum April des Vorjahres ist sie um 23,5% (1.178 Anträge) gestiegen. Die drei Hauptherkunftsländer waren Irak, Türkei und Bundesrepublik Jugoslawien. Im April wurden 2.317 Asyl-Folgeanträge gestellt. Das Bundesamt hat über 5.959 Asylanträge entschieden, von denen 2,9% anerkannt wurden. 13,8% der Antragsteller erhielten Abschiebeschutz nach §51 Abs.1 AuslG; 54,5% der Anträge wurden abgelehnt.
Pressemitteilung BAFl 7.5.01

April 2001

Vorheriger Monat

Nächster Monat


© efms 2019 Diese Seite wurde zuletzt am 08.12.2022 geändert | betreut diese Seite