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August 2003

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FDP-Vorschlag zum mittelfristigen Stopp des Aussiedlerzuzugs stößt auf Kritik

Nach Angaben des FDP-Innenexperten Max Stadler bereitet die FDP-Bundestagsfraktion derzeit eine Bundestagsinitiative zum mittelfristigen Stopp des Aussiedlerzuzugs nach Deutschland vor. Demnach sollen die bisherigen Regelungen für den Zuzug von Deutschstämmigen aus Osteuropa nur noch bis Ende 2005 Gültigkeit haben; nach den Vorstellungen der FDP könnten sich Aussiedler danach im Rahmen des geplanten Zuwanderungsgesetzes um eine Aufnahme in Deutschland bewerben. Parallel dazu fordert Stadler auch "eine deutlich verbesserte Integrationspolitik für Aussiedler".

Bei Union und SPD stoßen die Pläne zum Stopp des Aussiedlerzuzugs auf Kritik. Der CDU-Innenpolitiker Erwin Marschewski erinnerte ebenso wie der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung Jochen Welt (SPD) an die Verantwortung und moralische Verpflichtung Deutschlands gegen-über den Spätaussiedlern. Auch der SPD-Fraktionsvize Hans-Joachim Hacker wies den Vorschlag der Liberalen zurück; laut Hacker würde die für eine solche Neureglung des Aussiedlerzuzugs erforderliche Änderung des Grundgesetzes nicht die notwendige Mehrheit im Bundestag finden.
FR 25.08.03 // SZ 26.08.03 // FR 27.08.03 // Pressemitteilung BMI 29.08.03


Gerichtsurteil im Fall Kaplan: Entzug des Asylstatus rechtens, aber keine Abschiebung

Das Verwaltungsgericht Köln hat über zwei Klagen des als "Kalifen von Köln" bekannt gewordenen Islamistenführers Metin Kaplan entschieden. Zum einen wurde Kaplans Klage gegen den Widerruf seiner Asylberechtigung abgewiesen; die Aberkennung des Asylstatus ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig, da Kaplan "wegen einer gravierenden Straftat rechtskräftig" zu vier Jahren Haft verurteilt worden sei und "die Gefahr bestehe, dass er wieder straffällig werde".

Der zweiten Klage Kaplans gegen seine Ausweisung gaben die Kölner Richter jedoch statt und hoben damit den Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auf, wonach der Islamistenführer nach der Verbüßung seiner Haftstrafe in Deutschland in die Türkei abgeschoben werden soll. Wie schon das Oberlandesgericht Düsseldorf, das im Mai 2003 einer Klage Kaplans gegen seine Auslieferung stattgegeben hatte, gelangten auch die Kölner Verwaltungsrichter zu der Überzeugung, dass Kaplan in der Türkei ein nicht rechtsstaatliches Gerichtsverfahren wegen Hochverrats drohe. Konkret bestehe die Gefahr, dass dabei belastende Aussagen verwendet werden könnten, die von der türkischen Polizei unter Folter erzwungen wurden. Ein Sprecher des Bundeamtes kündigte mittlerweile an, dass die Behörde Berufung gegen das Urteil einlegen werde. (Az.: 3 K 629/02.A und 3 K 8110/02.A)

Während die Richterentscheidung von Amnesty International begrüßt wird, stößt sie bei Politikern der Opposition und der Regierungsparteien auf Kritik und Unverständnis. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) bezeichnete das Abschiebeverbot als skandalös. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums kündigte an, man werde sich trotz des Urteils weiter für eine Abschiebung Kaplans einsetzen. Der Rechtsexperte der Grünen, Volker Beck, nannte es ein "Ärgernis", dass Kaplan in Deutschland bleiben darf, verwies jedoch darauf, dass die Türkei die notwendigen Voraussetzungen für eine Abschiebung schaffen müsste.
Welt 27.08.03 // Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht 28.08.03 // FR 28.08.03 // Welt 28.08.03 // FR 29.08.03 // Welt 29.08.03


Plädoyer für islamischen Religionsunterricht stößt auf Zustimmung

Der Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen hat sich für islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen ausgesprochen, sofern sichergestellt werden könne, dass dieser den "vorher festgelegten Curricula" folgen würde. Die Alternative dazu sieht Algermissen darin, dass Kinder moslemischer Eltern in Koranschulen unterrichtet würden, die sich der staatlichen Kontrolle entziehen.

Dieses Plädoyer des katholischen Bischofs findet nicht nur bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Zuspruch, sondern wird auch vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ausdrücklich begrüßt. ZMD-Sprecher Aiman A. Mazyek nannte es "ermutigend", dass die katholische Kirche eine alte Forderung des islamischen Zentralrats unterstützt, und sieht darin einen Appell an die deutsche Politik, sich aktiv für die "Einführung eines deutschsprachigen, integrativen und verfassungskonformen islamischen Religionsunterricht" einzusetzen. Neben der grundsätzlichen Zustimmung zum Vorschlag Algermisssens äußerte sich der EKD-Schulreferenten Matthias Otto jedoch skeptisch, ob der staatliche Religionsunterricht Koranschulen ersetzen kann.

In Niedersachen hat unterdessen der bundesweit erste, auf vier Jahre angesetzte Modellversuch zur Einführung von islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach begonnen. Damit setzt die niedersächsische CDU/FDP-Landesregierung einen Beschluss der rot-grünen Vorgängerregierung um, den das Kultusministerium im Jahr 2002 zusammen mit den großen moslemischen Organisationen in Niedersachsen ausgehandelt hat.
FR 06.08.03 // Welt 12.08.03 // Welt 21.08.03


Kündigung einer muslimischen Verkäuferin wegen Kopftuches nicht gerechtfertigt

Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Oktober 2002 bestätigt, wonach einer muslimischen Verkäuferin nicht wegen des Tragens eines Kopftuches gekündigt werden darf. Die Verfassungsbeschwerde des Arbeitgebers gegen das Urteil wurde vom obersten deutschen Gericht aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen.

In ihrer Begründung folgten die Karlsruher Richter der Argumentation des Bundesarbeitsgerichts: Zwar könne im Einzelfall eine Kündigung gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer unter Berufung auf seine Grundrechte die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann, doch habe der Arbeitgeber im vorliegenden Fall eine tatsächliche betriebliche Störung oder wirtschaftliche Nachteile nicht plausibel dargelegt. Zwar betonten die Richter die grundsätzliche Unternehmensfreiheit, doch der bloße Verdacht betrieblicher Beeinträchtigungen rechtfertige nicht, dass die Glaubensfreiheit der Arbeitnehmerin "beiseite gestellt " werde. Grundsätzlich bleibe es in der Zuständigkeit der Fachgerichte, im Einzelfall über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu entschieden.
FAZ 22.08.03


Asylstatistik

Im August 2003 haben 3.548 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber im Vergleich zum Vormonat um 980 Personen (-21,6%) und im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2002 um 2.232 Personen (-38,6 %) zurückgegangen. Insgesamt wurden in den ersten acht Monaten dieses Jahres 27,8 % weniger Asylgesuche gezählt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die fünf Hauptherkunftsländer sind - wie im Vormonat - die Türkei (432), Serbien und Montenegro (337) und die Russische Föderation (231), vor China (203) und dem Iran (187). Unter den zehn wichtigsten Herkunftsländer befinden sich im August 2003 auch Aserbaidschan und Georgien; die Zahl der Asylbewerber aus diesen beiden Ländern ist gegen den rückläufigen Trend jeweils von 94 auf 125 gestiegen.

Im August 2003 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Anträge von 6.500 Personen entschieden, von denen 80 Personen (1,2 %) als Asylberechtigte anerkannt wurden. Weitere 89 Personen (1,4 %) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG. Abgelehnt wurden hingegen die Anträge von 4.429 Personen (68,1 %), wobei in 194 Fällen Abschiebehindernisse nach § 53 AuslG festgestellt wurden. Auf sonstige Weise wurden die Anträge von 1.902 Personen (29,3%) erledigt.
Pressemitteilung BMI 08.09.03


August 2003

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