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efms Migration Report


Mai 2003

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EU-Innenminister weiterhin uneins bei der EU-weiten Harmonisierung der Asylpolitik

Die Innenminister der EU konnten sich bei ihrem Treffen in Brüssel erneut nicht auf gemeinsame Kriterien für die Anerkennung von Flüchtlingen und den daraus resultierenden Rechten verständigen. Der zentrale Streitpunkt drehte sich um die Frage, welche Flüchtlinge "subsidiären Schutz" erhalten sollen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) lehnte es als einziger EU-Innenminister ab, auch Opfern nichtstaatlicher Verfolgung einen solchen Status zu gewähren; diese Flüchtlinge sollten statt dessen in Deutschland weiterhin eine Duldung erhalten. Ebenso erneuerte Schily seine Vorbehalte gegenüber EU-weiten Regelungen, die den Zugang von Flüchtlinge zum nationalen Arbeitsmarkt betreffen.

Die Innenminister einigten sich jedoch darauf, dass es jedem Mitgliedsland selbst überlassen bleiben soll, ob es Asylgründe, die erst nachträglich im Aufnahmeland geschaffen wurden (sog. Nachfluchtgründe), anerkennen will. Außerdem konnte man sich darauf verständigen, dass Flüchtlinge, die mutmaßlich oder nachweislich Menschenrechtsverletzungen begangen haben, nicht den gleichen Schutz erhalten sollen wie andere Flüchtlinge.

Gemäß den Beschlüssen der europäischen Staats- und Regierungschef im finnischen Tampere (1999) müssen sich die EU-Innenminister noch in diesem Sommer auf gemeinsame Richtlinien im europäischen Flüchtlingsrecht einigen. Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) und die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl erneuerten deshalb ihren Appell an die Bundesregierung, ihre Vorbehalte gegen eine EU-weite Harmonisierung des Asylrechts aufzugeben.

Schily machte am Rande des EU-Ministertreffens deutlich, dass er keinen EU-Vorgaben zustimmen könne, solange sich die Bundesregierung nicht mit den Oppositionsparteien über ein deutsches Zuwanderungsgesetz verständigt habe. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hartmut Koschyk (CSU), beklagte, die rot-grüne Regierung könnte "auf dem Umweg über Europa" gesetzliche Regelungen zum Flüchtlingsschutz anstreben, die sie auf nationaler Ebene nicht erreichen würde. Daher hat die Unionsfraktion inzwischen einen Antrag im Parlament gestellt, wonach die Regierung verpflichtet werden soll, den Bundestag "umfassend über alle Entwicklungen der europäischen Rechtsetzungsverfahren in den Bereichen Ausländer, Asyl und Zuwanderung zu informieren".
FR 07.05.03 // dpa 08.05.03 // FR 08.05.03 // FR 09.05.03 // SZ 09.05.03 // FAZ 28.05.03


Zuwanderungsgesetz im Bundestag mit rot-grüner Mehrheit verabschiedet

Wenige Tage vor der erneuten Abstimmung über den rot-grünen Entwurf des Zuwanderungsgesetzes im Bundestag haben die Unionsparteien 128 Änderungsanträge in den Innenausschuss des Parlaments eingebracht. Zur Begründung hieß es in einer Erklärung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei auf Ausweitung und nicht auf Begrenzung der Zuwanderung ausgerichtet; eine Einigung sei daher nur bei einer "grundlegenden Umgestaltung des Gesetzentwurfs überhaupt vorstellbar". Kernforderungen der Union sind z.B. die teilweise Zurücknahme des 1999 reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes, die Beibehaltung des Anwerbestopps und die Ausweitung der Integrationsmaßnahmen. Bei den abschließenden Beratungen des Innenausschusses des Bundestages wurden die Änderungsanträge der Union mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und auch der FDP abgelehnt.

Nach einer heftigen Debatte im Bundestag wurde der rot-grüne Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Union und der beiden fraktionslosen PDS-Abgeordneten verabschiedet; die FDP enthielt sich. Während die Unionsparteien ihre strikte Ablehnung des Gesetzes erneut bekräftigten und auf ihre 128 Änderungsforderungen verwiesen, zeigte der Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) in einzelnen Punkten Verhandlungsbereitschaft. Der innenpolitische Sprecher der FDP, Max Stadler, unterstrich zwar die grundsätzliche Zustimmung der Liberalen zum Regierungsentwurf, doch bleibe dieser im Bereich der Integration "hinter den Notwendigkeiten" zurück.

Sowohl in der Regierungskoalition als auch in der Opposition geht man davon aus, dass das Gesetz bei der anstehenden Abstimmung im Bundesrat scheitern und anschließend im Vermittlungsausschuss weiter verhandelt wird. Der Fraktionsvize der Grünen, Volker Beck, betonte, Rot-Grün sei zu Kompromissen bereit, allerdings müsse am Ende eine Verbesserung der aktuellen Rechtslage stehen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Volker Kauder (CDU), kündigte unterdessen an, dass das Vermittlungsverfahren erst im Herbst in Gang kommen werde. Kauder macht für diese Verzögerung die rot-grüne Bundesregierung verantwortlich, die auf eine beschleunigte Eil-Überweisung verzichtet hat und den Gesetzentwurf somit erst Ende Juni in den Bundesrat einbringen wird.
FR 03.05.03 // dpa 05.05.03 // dpa 07.05.03 // FR 08.05.03 // SZ 08.05.03 // Welt 08.05.03 // FAZ 10.05.03 // FR 10.05.03 // SZ 10.05.03 // Welt 10.05.03 // FAZ 21.05.03 // SZ 21.05.03


Innenminister der Union planen Gesetzesentwurf zur Integration von Ausländern

Die CDU/CSU-Innenminister der Länder haben bei ihrer Konferenz in Bremen beschlossen, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Integration von Ausländern in den Bundesrat einzubringen. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) bestätigte, dass sein Land dabei die Initiative übernehmen werde. Der Gesetzentwurf, der sich laut Schünemann stark am niederländischen Integrationsgesetz orientiert, sieht vor, den zeitlichen Umfang der Integrationskurse von den bisher geplanten 600 auf knapp 1000 Unterrichtsstunden zu erhöhen und die Teilnahmeverpflichtung auf schon länger in Deutschland lebende Ausländer auszuweiten, sofern diese Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenunterstützung beziehen. Außerdem sollen Neuzuwanderer die Kursgebühren in vollem Umfang selbst tragen, wovon jedoch Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge und ausländische Sozialhilfeempfänger ausgenommen werden sollen.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte bereits vor dem Beschluss der Unionsinnenminister der Länder eine Aufspaltung des Zuwanderungsgesetzes abgelehnt, und auch in den eigenen Reihen der CDU stoßen die Innenminister der Union mit ihren Plänen auf Kritik. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) distanzierte sich von der Initiative seiner Parteikollegen und sprach sich erneut gegen ein Aufschnüren des Zuwanderungsgesetzes aus. Ähnlich äußerte sich auch Parteichefin Angela Merkel (CDU) und begründete dies damit, dass durch eine solche Gesetzesinitiative der Eindruck entstehen könnte, die Union wäre beim Zuwanderungsgesetz nicht mehr gesprächsbereit und nicht mehr an einer Gesamtregelung interessiert. Auch der Zuwanderungsexperte der FDP, Max Stadler, bekräftigte, dass die Liberalen weiterhin ein Gesamtkonzept anstreben. Den niedersächsischen Gesetzentwurf könne man jedoch "als Argumentationsmaterial verwenden, soweit es beim Zuwanderungsgesetz um die Integration geht", so Stadler.
SZ 10.05.03 // FR 13.05.03 // taz 13.05.03 // Welt 13.05.03 // FR 16.05.03 // SZ 16.05.03 // FR 20.05.03 // SZ 23.05.03


Sachverständigenrat für Migration und Integration nimmt seine Arbeit auf

Auf der Grundlage eines Erlasses des Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) ist der von der Bundesregierung berufene Sachverständigenrat für Migration und Integration in Nürnberg zu seiner konstituierenden Sitzungen zusammengetreten. Das unabhängige Gremium hat laut Schily die Aufgabe, "die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten sowie die aktuelle Entwicklung der Wanderbewegungen kontinuierlich zu bewerten". Der Bundesinnenminister und die Vorsitzende des Zuwanderungsrates, Rita Süssmuth, zeigten sich überzeugt, dass die öffentliche Zuwanderungsdebatte durch die Arbeit des Gremiums versachlicht werden könne.

Mitglieder des Zuwanderungsrates, der ein- bis zweimal monatlich tagen soll und im Sommer 2004 seinen ersten Bericht vorlegen wird, sind neben der Vorsitzenden Rita Süssmuth Prof. Klaus J. Bade, Leiter des Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien, Gerd Landsberg als Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Prof. Gert Wagner, Forschungsdirektor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, sowie Christoph Kannegießer von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände und Heinz Putzhammer als Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Ein siebtes Mitglied aus dem Bereich der Bevölkerungsforschung soll noch benannt werden.
FR 27.05.03 // NN 27.05.03 // SZ 27.05.03


Innenminister sprechen sich gegen Zwangsrückführung von afghanischen und irakischen Flüchtlingen aus

Die Innenminister der Länder haben sich bei ihrer Frühjahrskonferenz in Erfurt darauf geeinigt, vorerst keine Flüchtlinge in den Irak oder nach Afghanistan abzuschieben. Zwar drängen die Innenminister auf eine zügige Rückkehr und wollen die freiwillige Ausreise irakischer und afghanischer Flüchtlinge fördern, doch schloss man Zwangsrückführungen zum aktuellen Zeitpunkt wegen der unsicheren Lage in deren Herkunftsländern aus. Mit ihren Forderungen, noch im Sommer mit den Abschiebungen nach Afghanistan zu beginnen, konnten sich die Minister von CDU und CSU nicht durchsetzen. Die Innenminister verabredeten jedoch, dass afghanische Flüchtlinge, die in Deutschland eine Straftat begangen haben oder bei denen es Hinweise auf "eine die innere Sicherheit gefährdende Betätigung" gäbe, "mit Vorrang" zurückzuführen seien. Nach Einschätzung von Amnesty International und des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) lässt die Sicherheitslage in Afghanistan die Zwangsrückführungen auf absehbarer Zeit nicht zu.

Für Roma und andere Minderheiten aus dem Kosovo schlossen die Innenminister ein dauerhaftes Bleiberecht, wie es die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck (Grüne), gefordert hat, aus. Zwar habe die freiwillige Rückkehr Vorrang, Zwangsmaßnahmen halten sich die Innenminister jedoch offen. Das Bundesinnenministerium solle daher mit der UN-Verwaltung für das Kosovo (UNMIK) über eine Fortsetzung und Ausweitung der Rückführungen verhandeln. Nach den bisherigen Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der UNMIK sind nur zahlenmäßig begrenzte Abschiebungen bestimmter Minderheiten in das Kosovo möglich, Zwangsrückführungen von Roma und Angehörigen der serbischen Minderheit sind bis März 2004 ausgeschlossen.
FR 07.05.03 // dpa 14.05.03 // FAZ 16.05.03 // FR 16.05.03 // SZ 16.05.03


Asylstatistik

Im Mai 2003 haben 3.758 Personen einen Asylantrag in Deutschland eingereicht, womit die Zahlen der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat erneut um 254 Personen (- 6,3 %) zurückgegangen sind und so ihren tiefsten Stand seit Juni 1987 erreichen. Im Vergleich zum Mai 2002 sank die Zahl der Asylbewerber um 29,7 % (1.588 Personen).

Die Hauptherkunftsländer im Mai 2003 waren die Türkei (456), Serbien und Montenegro (358), der Irak (244), gefolgt von der Russischen Föderation (234) und China (225). Besonders deutlich zurückgegangen ist der Zugang irakischer Asylbewerber; im April stellten noch 446 Iraker einen Asylantrag.

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entschied im vergangenen Monat über die Anträge von 7.545 Personen, von denen 119 Personen (1,6 %) als Asylberechtigte anerkannt wurden und 159 Personen (2,1 %) Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG erhielten. Abgelehnt wurden die Anträge von 5.256 Personen (69,7 %).
Pressemitteilung BMI 06.06.03


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