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efms Migration Report


Juni 2003

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EU-Kommission fordert "neue Wege" in der europäischen Asylpolitik

Zwei Wochen vor dem Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs im griechischen Porto Carras hat sich die EU-Kommission kritisch mit der gegenwärtigen Asylpraxis der EU-Mitgliedsstaaten befasst. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei der Vorschlag der britischen Regierung, für Asylbewerber, die in einem EU-Staat einen Asylantrag gestellt haben, geschützte "Transitabwicklungszentren" außerhalb des EU-Territoriums einzurichten, in denen diese solange untergebracht werden sollen, bis über ihre Gesuche entschieden ist. Wenngleich die EU-Kommission der Einschätzung der britischen Regierung zustimmte, dass sich die Asylpolitik in Europa in einer schweren Krise befindet, wies sie in ihrem Abschlussdokument "Für zugängliche, gerechte und praktikable Asylsysteme" den britischen Vorstoß zurück; zwar müsse man in der Asylpolitik "neue Wege" gehen, doch ein solch drastischer Systemwechsel stoße auf eine "Fülle von rechtlichen, finanziellen und organisatorische Fragen", die aktuellen noch nicht geklärt seien.

Mehr Akzeptanz bei der EU-Kommission fand der Vorschlag des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), innerhalb der EU Durchgangszentren ("Processing Centers") einzurichten, wo Experten der EU und der UN gemeinsam in einem beschleunigten Verfahren die Asylanträge solcher Flüchtlinge prüfen könnten, bei denen vor allem wirtschaftliche Motive vermutet werden. Außerdem regte das UNHCR eine besondere finanzielle und politische Unterstützung für Drittstaaten an, die sich bereit erklären, Flüchtlingen Asyl zu gewähren.

Die EU-Kommission legte nach Abschluss ihrer Sitzung zwar kein fertiges Konzept für ein neues europäisches Asylsystem vor, doch betonte das Brüsseler Gremium in seinem Endbericht, es müsse nach Wegen gesucht werden, die Migrationsbewegungen möglichst nahe am Herkunftsland zu betreuen und zu kontrollieren, die finanziellen Lasten innerhalb der EU und zwischen EU und Herkunftsländern besser zu verteilen, sowie die Asylverfahren zeitlich zu straffen und die Rückführung abgelehnter Antragsteller zu verbessern.
dpa 03.06.03 // NZZ 03.06.03 // SZ 04.06.03 // FR 18.06.03 // SZ 18.06.03 // Das Parlament 23.06.03


EU-Regierungschefs einigen sich auf Intensivierung der Maßnahmen gegen illegale Einwanderung

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich im griechischen Porto Carras darauf verständigt, gemeinsame Maßnahmen gegen illegale Einwanderung weiter zu verstärken. So kündigte der griechische EU-Ratspräsident Kostas Simitris an, dass für den Schutz der EU-Außengrenzen zwischen 2004 und 2006 zusätzliche 140 Mio. Euro bereit gestellt werden würden. Außerdem einigten sich die Gipfelteilnehmer darauf, Probleme mit Flüchtlingen stärker zum Thema in ihren Beziehungen zu anderen Staaten zu machen. Da die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Bekämpfung illegaler Einwanderung "nicht immer so (ist), wie sie sein soll"(Simitis), würde diese Frage in den Außenbeziehungen der EU überprüft und die Verhältnisse zu diesen Ländern neu bewertet werden.

Der umstrittene Vorschlag der britischen Regierung, außerhalb der Europäischen Union Transitzentren für Asylbewerber einzurichten (siehe oben), fand keine Zustimmung der Staats- und Regierungschefs. Die EU-Kommission wurde in diesem Zusammenhang jedoch damit beauftragt, zu prüfen, ob und wie Flüchtlinge bereits in ihren Heimatländern bei EU-Botschaften Asylanträge einreichen können. Darüber hinaus wird die EU-Kommission in der Abschlusserklärung des Gipfels aufgefordert, zukünftig einmal jährlich einen europäischen Migrations- und Integrationsbericht vorzulegen, der zu einer "effizientere(n) Handhabung der Migrationsprobleme in Europa" beitragen soll.
FR 21.06.03 // taz 22.06.03 // Welt 22.06.03 // Handelsblatt 23.06.03


Zuwanderungsgesetz am Widerstand der Union im Bundesrat gescheitert

Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz ist im Bundesrat mit der Stimmenmehrheit der unionsgeführten Länder erwartungsgemäß abgelehnt worden. Bei der vorausgegangenen Debatte in der Länderkammer gestand der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) zwar ein, dass das deutsche Ausländerrecht modernisiert und reformiert werden müsse, gleichzeitig wiederholte er jedoch die Kritik der Union, der Regierungsentwurf würde mehr Zuwanderung ermöglichen statt diese zu begrenzen. "Bei guten Willen" halte er jedoch eine Einigung für "nicht ausgeschlossen".

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) kündigte an, zur Kompromissfindung den Vermittlungsausschuss anzurufen, der bereits am 2. Juli eine Arbeitsgruppe einsetzen soll. Da der Ausschuss mit der Arbeit jedoch erst nach der Sommerpause beginnen wird, ist mit konkreten Ergebnissen frühestens im Herbst zu rechnen. Schily äußerte sich weiterhin zuversichtlich, dass Opposition und Koalition im Vermittlungsausschuss in "sachbezogener Arbeit" einen Konsens bei Fragen der gesetzlichen Regelung von Zuwanderung und Integration erreichen werden. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, zeigte sich verhandlungsbereit. Sofern die Änderungen am rot-grünen Gesetzentwurf nicht zu einer Verschlechterung der aktuellen Reglung führen, werde man auch einen "Kompromiss akzeptieren können", so Beck.
FAZ 21.06.03 // FR 21.06.03 // SZ 22.06.03 // Welt 22.06.03 // Das Parlament 23.06.03


Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgericht zur Annullierung von Einbürgerungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass eingebürgerten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden kann, sofern diese Personen ihre Einbürgerung auf der Grundlage von falschen Angaben erlangt haben. Im konkreten Fall wurde einem Österreicher, der in seinem Einbürgerungsantrag verschwiegen hatte, dass in seinem Herkunftsland wegen Betrugs gegen ihn ermittelt wurde, ein Jahr nach der Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit wieder aberkannt. Dagegen klagte der Mann erfolglos vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun inhaltlich das Urteil des bayerischen Gerichts, hob es aber dennoch wegen eines Verfahrensfehlers auf, so dass der Fall jetzt in München erneut verhandelt werden muss. (Az.: BVerwG 1 C 19.02)
FR 05.06.2003


Einbürgerungszahlen im Jahr 2002 gesunken, aber weiterhin auf hohem Niveau

Im Jahr 2002 haben sich in Deutschland 154.547 Menschen einbürgern lassen. Damit liegt die Zahl der Einbürgerungen zwar um 13,2 % unter dem Vorjahresniveau (178.098), doch immer noch deutlich über dem Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre vor In-Kraft-Treten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts (110.990) im Januar 2000. Insgesamt wurden seit der Gesetzesänderung 519.333 Personen einbürgert.

Sowohl die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck (Grüne), wie auch Bundesinneminister Otto Schily (SPD) äußerten sich positiv über die weiterhin hohen Zahlen; die Entwicklungen zeigten, so Schily, dass bei vielen Ausländern in Deutschland eine "hohe Integrationsbereitschaft" vorhanden sei.

Die größte Gruppe der eingebürgerten Personen stellten im Jahr 2002 Migranten mit türkischen Hintergrund dar (41,8 %), gefolgt von Personen aus dem Iran (8,4 %) und dem früheren Jugoslawien (5,4%). Der Anteil derer, die ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung behielten, ist von 48,3 % im Jahr 2001 auf 41,5 % gesunken.
Pressemitteilung BMI 13.06.03 // FAZ 14.06.03 // FR 14.06.03


Gericht untersagt Auslieferung des Islamistenführers Metin Kaplan an die Türkei

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass der als "Kalif von Köln" bekannte Islamistenführer Metin Kaplan nicht an die Türkei ausgeliefert werden darf. Nach Auffassung der Richter ist eine Auslieferung unzulässig, da angenommen werden müsse, dass Kaplan dort ein rechtswidriges Verfahren drohe; das Gericht sprach von möglicher "politischer Verfolgung".

Metin Kaplan, der erst im März 2003 nach einer vierjährige Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen und danach wegen eines Auslieferungshaftbefehls erneut festgenommen worden war, ist nach dem Urteil aus der Haft in Köln entlassen worden; nach einer behördlichen Anordnung darf er das Stadtgebiet jedoch nicht verlassen. Außerdem hat die Stadt Köln inzwischen die sofortige Vollziehung der Ausweisung Kaplans angeordnet, wogegen dieser beim zuständigen Verwaltungsgericht erneut Widerspruch eingelegt hat.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und der nordrheinwestfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) bedauerten die Entscheidung des OLG. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, das Urteil sei noch keine Vorentscheidung im Ausweisungsverfahren, da das OLG selbst hervorgehoben hätte, dass es über die Zulässigkeit ausländerrechtliche Maßnahmen nicht zu befinden habe. Für den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk (CSU), stellt die Haftentlassung Kaplans einen Beleg für das "Versagen unseres Ausländerrechts bei der Extremismusbekämpfung" dar.
Pressemitteilung BMI 27.05.03 // FAZ 28.05.03 // dpa 02.06.03 // Focus 02.06.03 // Welt 17.06.03 // NN 28.06.03


Asylstatistik für Juni 2003 und für das erste Halbjahr 2003

Im Juni 2003 haben 3.653 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber im Vergleich zum Vormonat um 2,8 % (105 Personen) und gegenüber Juni 2002 um 35,5 % (2.011 Personen) gesunken. Die Hauptherkunftsländer im vergangenen Monat waren die Türkei (480), Serbien und Montenegro (359) und die Russische Föderation (318), vor China (211) und dem Irak (206). Lediglich bei den Asylbewerbern aus der Russischen Föderation ist ein relativ deutlicher Anstieg gegenüber Mai (234) und April (188) zu verzeichnen.

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat im Juni über die Anträge von 6.642 Personen entschieden, von denen 115 Personen (1,7 %) als Asylberechtigte anerkannt wurden; Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG erhielten 90 Personen (1,4 %). Abgelehnt wurden die Anträge von 4.613 Personen (69,4 %); die übrigen 27,5 % der Gesuche wurden auf sonstige Weise erledigt (z.B. Rücknahme des Asylantrags).

Auch die Bilanz der Asylstatistiken des ersten Halbjahres zeigt einen weiterhin rückläufigen Trend bei den Antragszahlen. So wurden in der ersten Jahreshälfte vom Nürnberger Bundesamt mit 26.452 Asylanträgen 24 % weniger Gesuche als im zweiten Halbjahr 2002 und 27 % weniger als im ersten Halbjahr 2002 registriert. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums bewegen sich die aktuellen Halbjahreszahlen damit auf dem niedrigsten Stand seit 1987.

In den ersten sechs Monaten dieses Jahres kamen die meisten Asylbewerber aus der Türkei (3.328), dem Irak (3.003), Serbien und Montenegro (2.429) und der Russischen Föderation (1.531); des Weiteren waren China (1.287), Vietnam (1.049) und der Iran wichtige Herkunftsländer (999). Während die Zahlen irakischer und afghanischer Asylbewerber seit 2002 besonders deutlich zurückgegangen sind, fällt auf, dass die Zahl chinesischer Asylbewerber im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen is im Vergleich zum ersten Halbjahr 2002 ergibt sich ein Anstieg um 575 Personen, was einer Steigerung von 80,8 % entspricht.
Pressemitteilung BMI 13.07.03


Juni 2003

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