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efms Migration Report


April 2003

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EU-Minister: Flüchtlingen aus dem Irak sollen in Nachbarländern Schutz finden

Vor dem Hintergrund des Irak-Krieges haben sich die EU-Innen- und Justizminister bei einem infor-mellen Treffen im griechischen Veria gemeinsam dafür ausgesprochen, dass Flüchtlinge aus dem Irak nach Möglichkeit in den arabischen Nachbarländern aufgenommen werden sollen. Man sei sich einig, dass die Hilfe vor Ort in der Region geleistet werden soll, so Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Der griechische Justizminister Philippos Petsalnikos verwies als Vertreter der amtierenden EU-Präsidentschaft auf "organisatorische Schwierigkeiten", wenn Flüchtlinge weit von ihrer Heimat entfernt Schutz finden müssen. EU-Kommissar Antonio Vitorino teilte in dem Zusammenhang mit, dass die Europäische Union über ihr Hilfswerk Echo 21 Millionen Euro an Flüchtlingshilfe bereit gestellt hat.

Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR), das die Vorbereitung für die Versorgung von bis zu 600.000 Flüchtlinge getroffen hat, sind bislang jedoch weniger Iraker ins Ausland geflüchtet als noch vor Ausbruch des Krieges befürchtet wurde. Allerdings seien viele Menschen im Irak von den Städten aufs Land gezogen, so der Chef des UNHCR, Ruud Lubbers.

Neben diesem Thema standen bei dem EU-Ministertreffen noch weitere asyl- und flüchtlingspolitische Fragen auf dem Programm. So schlug der britische Innenminister David Blunkett vor, außerhalb Europas Wartezonen für Flüchtlinge, die in einem EU-Land Asyl beantragen, und Durchgangszentren einzurichten, in die Asylbewerber während der Bearbeitung ihres Antrags zurückgeschickt werden können. Die anderen EU-Minister äußerten sich jedoch skeptisch über die praktische Realisierbarkeit der britischen Initiative.

Auch der britische Vorschlag, Asylbewerber über ein Quotensystem auf die einzelnen EU-Staaten zu verteilen, fand keine Zustimmung. Bundesinnenminister Schily, der noch vor wenigen Jahren für ein solches Verteilungssystem plädierte, wies den Vorschlag als "nicht praktikabel" zurück.
FR 29.03.03 // Das Parlament 07.04.03 // FR 09.04.04 // SZ 09.04.03


Integrationsbeauftragte der Länder und Innenpolitiker von CDU/CSU nehmen Stellung zum geplanten Zuwanderungsgesetz

Über die Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung von Zuwanderung und Integration wurde im April kaum noch öffentlich diskutiert. Lediglich auf zwei Konferenzen, dem Treffen der Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder und der Innensprecherkonferenz der Unionsfraktion von Bund und Ländern, erneuerten Politiker ihre Positionen zum geplanten Zuwanderungsgesetz.

Die Ausländer- und Integrationsbeauftragen forderten bei ihrem Treffen in Erfurt Bund und Länder auf, möglichst bald einen Kompromiss in der Diskussion über das Zuwanderungsgesetz zu finden. Dabei einigte man sich auf ein Papier, in dem die Ausweitung des Sprachunterrichts von den im Gesetzentwurf vorgesehen 600 auf 900 Stunden, sowie eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes gefordert wird. Darüber hinaus sollten nach Auffassung der Ländervertreter auch solche Ausländer in die Integrationsmaßnahmen einbezogen werden, die schon länger in Deutschland leben. Gegen die Stimmen der Vertreter aus Bayern und Hessen forderten die Ausländerbeauftragten außerdem die Einrichtung einer Härtefallkommission.

Uneinigkeiten herrschte zwischen den Ausländer- und Integrationsbeauftragten in der Frage, ob die Regelungen zur Integration aus dem Zuwanderungsgesetz herausgelöst und getrennt verabschiedet werden sollen, falls sich die Parteien nicht auf ein Gesamtkonzept einigen. Während sich der Thüringer Ausländerbeauftragte Eckehard Peters für ein solches Aufschnüren des Gesetzes aussprach und dabei aus Bayern und Hessen unterstützt wird, wandte sich die Bremer Ausländerbeauftragte Dagmar Lill gegen ein solches Vorgehen.

Bei der Innensprecherkonferenz der CDU/CSU forderten der Koordinator des Treffens, Roland Gewalt (CDU), der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk (CSU), und der Fraktionsvize der Union, Wolfgang Bosbach (CDU), umfassende Änderungen am Gesetzentwurf der Regierung; Ziel müsse es sein, die Zuwanderung stärker zu begrenzen und die Integration der dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer zu verbessern. Dazu formulierten die Unionspolitiker exemplarisch zentrale Änderungsvorschläge: So soll der Anwerbe-stopp für Nicht-EU-Ausländer, sowie das bestehende differenzierte System von Aufenthaltstiteln einschließlich der Duldung erhalten bleiben. Die Möglichkeit der Zuwanderung über das sog. Auswahlverfahren müsse völlig aus dem Gesetzentwurf der Regierung gestrichen werden. Außerdem sprachen sich die Unionspolitiker gegen jegliche Ausweitung der Asylgründe aus und beharrten darauf, das Kindernachzugsalters auf zehn Jahren zu senken. Im Zusammenhang mit den geplanten Integrationskursen erneuerten die Innenpolitiker von CDU und CSU ihre Forderungen, dass die Maßnahmen nicht auf Neuzuwanderer beschränkt werden dürften und dass der Bund allein für die Kosten der Integrationskurse aufzukommen hätte.
dpa 02.04.03 // FAZ 07.04.03


Bundesinnenministerium plant die Rückführung von afghanischen Flüchtlingen

Der Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat seinen Kollegen aus den Ländern ein Konzept zur Rückführung von afghanischen Flüchtlingen vorgeschlagen, über das auf der Innenministerkonferenz Mitte Mai entschieden wird. Demnach soll die Möglichkeit geschaffen werden, anerkannten Asylbewerbern aus Afghanistan den Asylstatus auf Grund der veränderten Verhältnisse in ihrer Heimat wieder zu entziehen, um so eine Rückführung möglich zu machen. Schilys Konzept sieht jedoch eine Ausnahmeregelung für Flüchtlinge vor, die schon länger als sechs oder acht Jahre in Deutschland leben und einen Arbeitsplatz nachweisen können. Rückkehrwillige sollen darüber hinaus finanzielle Unterstützung erhalten.

Das Kasseler Verwaltungsgericht kündigte unterdessen an, nach einem längeren Entscheidungsstopp die Verhandlungen der Asylklagen von afghanischen Flüchtlingen wieder aufzunehmen. Da eine politische Verfolgung zurückkehrender Afghanen durch die Taliban nach Ansicht des Gerichts "mit hinreichender Sicherheit auszuschließen" sei, hätten Asylklagen "wenig Aussicht auf Erfolg". Angesichts der Rückführungspläne des Bundesinnenministers erscheint es unwahrscheinlich, dass abgelehnten Asylbewerbern aus Afghanistan auch in Zukunft Abschiebeschutz gewährt wird.
FR 31.03.03 // FR 26.04.03


Verwaltungsgericht stellt bayerische Einbürgerungspraxis bei EU-Ausländern in Frage

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab einem griechischen Staatsangehörigen Recht, dem die Einbürgerung verwehrt wurde, weil er seine griechische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollte. Mit diesem als Präzedenzfall eingestuften Urteil bestätigte der BayVGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach und stellte zugleich die in Bayern gängige Praxis bei der Einbürgerung von EU-Ausländern generell in Frage. Zwar können EU-Bürger aus Italien, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Irland, Portugal und Griechenland grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, ohne ihre bisherige aufgeben zu müssen, doch wurde diese Regelung in Bayern, wie auch in Baden-Württemberg bisher kaum angewendet.

Begründet wird diese strikte Einbürgerungspraxis in Bayern unter Verweis auf das deutsche Ausländergesetz. Dort ist geregelt, dass ein EU-Ausländer nur dann Anspruch auf die Beibehaltung seiner bisherigen Staatsangehörigkeit hat, wenn in seinem Heimatland deutsche Bundesbürger ebenfalls das Recht auf doppelte Staatsangehörigkeit haben. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis bezeichnete die bayerische Einbürgerungspraxis als "völlig korrekt", da es in den meisten anderen EU-Ländern bei der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit einen Ermessensspielraum der Behörden gäbe; die geforderte Gegenseitigkeit sei demzufolge nicht gegeben.

Der BayVGH hingegen machte in seinem Urteil deutlich, dass die griechische Einbürgerungspraxis den nötigen Voraussetzungen entspricht. Zwar gäbe es im griechischen Recht keine entsprechenden Regelungen, doch reiche es nach Ansicht der Richter aus, dass bei der Einbürgerung von Deutschen in Griechenland die doppelte Staatsangehörigkeit hingenommen werde. (Az.: 5 BV 02.1943)
NZ 15.04.03


Asylstatistik

Im April 2003 haben 4.012 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Damit liegt die Zahl der Asylbewerber um 7,3 % (317 Personen) unter dem Niveau des Vormonats; im Vergleich zum April letzten Jahres ist sogar ein Rückgang von 33,3 % (2.007 Personen) zu verzeichnen.

Die Hauptherkunftsländer der Asylbewerber waren im April 2003 die Türkei (526), der Irak (446) und Serbien und Montenegro (391), sowie China (225) , die Russische Föderation (188) und der Iran (151). Dabei fällt auf, dass sich der Irak-Krieg bisher nicht erhöhend auf die Zahl der irakischen Asylbewerber ausgewirkt hat; vielmehr ist die Zahl der Erstanträge irakischer Flüchtlinge im letzten Monat sogar um 25 % gegenüber dem Vormonat gesunken.

Im April hat das Nürnberger Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Anträge von 7.688 Personen entschieden, von denen 135 Personen (1,8 %) als Asylberechtigte anerkannt wurden. 98 Personen (1,3 %) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG. Abgelehnt wurden die Anträge von 5.344 Personen (69,5 %), bei denen in 122 Fällen Abschiebehindernisse im Sinne des § 53 AuslG festgestellt wurden.
Pressemitteilung BMI 14.05.03


April 2003

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