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efms Migration Report


Februar 2003

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EU-Kommission stellt Richtlinienentwurf zur Arbeitsmigration vor

Die EU-Kommission hat in einem Richtlinienentwurf zur Einreise und zum Aufenthalt von Arbeit suchenden Drittstaatenangehörigen vorgeschlagen, den europäischen Arbeitsmarkt weiter zu öffnen. Der vom EU-Innenkommissar Antonio Vitorino vorgelegte Entwurf sieht vor, dass ein Arbeitsplatz innerhalb der Union, für den sich binnen vier Wochen kein EU-Arbeitnehmer findet, von Drittstaatenangehörige besetzt werden darf. Diese Regelung soll jedoch von den einzelnen Mitglieds-staaten - je nach der Lage auf dem nationalen Arbeitsmarkt - eingeschränkt werden können.

Dieser Richtlinienentwurf geht der Mehrheit der Abgeordneten des Europaparlaments nicht weit genug. So strich das EU-Parlament, das jedoch kein direktes Mitbestimmungsrecht besitzt, gegen die Stimmen der christlich-konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) die nationalen Korrektur-möglichkeiten und verkürzte die von der Kommission vorgeschlagene Wartefrist von vier auf drei Wochen. Die EVP-Parlamentarier lehnten sowohl den Richtlinienentwurf der Kommission, wie auch die Vorschläge des Parlaments als viel zu weitgehend ab. Der deutsche EVP-Sprecher Hartmut Nassauer bezeichnet die Drei-Wochen-Frist als "völlig unrealistisch" und verwies darauf, dass in Deutschland Arbeitsplätze erst nach durchschnittlich zehn Wochen wieder besetzt werden. Auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk (CSU), kritisierte die Vorschläge von Parlament und Kommission scharf und äußerte die generelle Befürchtung, dass das deutsche Ausländerecht durch die europäische Zuwanderungspolitik ausgehebelt werde.
Welt 10.02.03 // dpa 12.02.03 // Das Parlament 17.02.03


EU-Innenminister einigen sich auf Nachzugsalter bei der Familienzusammenführung

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die Innenminister der EU auf Grundzüge der Familien-zusammenführung bei Drittstaatenangehörigen geeinigt. Demnach sollen die Mitgliedsländer das Nachzugsalter von Kindern auf zwölf Jahre begrenzen können. Die EU-Kommission hatte noch eine Höchstgrenze von 15 Jahren vorgeschlagen. Daneben haben sich die Minister auf besondere Regelungen verständigt, mit denen der Missbrauch der Familienzusammenführung durch Scheinehen besser bekämpft werden soll. Der deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) äußerte sich zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss; die Bundesregierung, so Schily, habe sich bei zentralen Positionen durchsetzen können.

Weiterhin Uneinigkeit besteht in der Frage nach gemeinsamen Mindeststandards im Flüchtlingsschutz. Während sich die meisten EU-Innenminister dem Kommissionsvorschlag anschließen, der die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung vorsieht, wendet sich der deutsche Innenminister mit Unterstützung seines dänischen Amtskollegen Bertel Haarder gegen eine solche vereinheitlichte Festlegung, die in 13 der 15 EU-Staaten bereits gängige Praxis im Flüchtlingsschutz ist.

Schon im Vorfeld des Ministertreffens hat das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) an die deutsche Bundesregierung appelliert, ihre Vorbehalte gegen zentrale Vorhaben der EU-weiten Harmonisierung des Asylrecht zurückzuziehen. Eine solche Harmonisierung könne nur voran kommen, wenn sich Deutschland "in Richtung Europa bewegt", so der UNHCR-Vertreter in Deutschland, Stefan Berglund.
dpa 27.02.03 // FAZ 27.02.03 // FAZ 28.02.03 //SZ 28.02.03 // taz 28.02.03


Deutsch-slowakisches Rückübernahmeabkommen unterzeichnet

Nachdem Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) im letzten Jahr bereits Rückübernahmeabkommen mit Jugoslawien und Albanien geschlossen hatte, wurde nun ein solcher bilateraler Vertrag, mit dem die Einzelheiten der Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen geregelt werden, auch mit der Slowakei unterzeichnet. So wird es zukünftig möglich sein, nicht nur ausreisepflichigte Slowaken, sondern auch Drittstaatenangehörige und Staatenlose, die rechtswidrig über das slowakische Hoheitsgebiet eingereist sind oder über einen slowakischen Aufenthaltstitel bzw. Visum verfügen, dorthin zurück zu führen. Aus Schilys Sicht ist damit ein "weiterer wichtiger Schritt zur Eindämmung der unkontrollierten Migration" getan, da die Slowakei ein wichtiges Transitland für illegale Zuwanderung, insbesondere aus dem asiatischen Raum darstellt.
Pressemitteilung BMI 19.02.03 // dpa 19.02.03


Unionsparteien verschärfen ihre Forderungen im Zuwanderungsstreit

Vor der Abstimmung im Bundesrat über das Zuwanderungsgesetz verschärfen die Unionsparteien ihren Konfrontationskurs mit der Bundesregierung. Der Innenausschuss des Bundesrates verabschie-dete auf Drängen der bayerischen CSU-Vertreter und mit der Mehrheit der Union eine Liste mit Änderungsempfehlungen zum Zuwanderungsgesetz, die mit über 130 Forderungen weit über die ursprüngliche Position der Union hinausgeht. Diese Änderungsvorschläge sehen u.a. vor, das Nachzugsalter für Kinder auf zehn Jahre zu senken, Integrationsmaßnahmen auf schon länger in Deutschland lebende Ausländer auszuweiten und die Anerkennung von nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund zu streichen; auch die Arbeitsmigration sollte wesentlich restriktiver gehandhabt werden. Außerdem fordert die Union die teilweise Zurücknahme des 1999 verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetzes. So sollten nach den Forderungen der Union Kinder ausländischer Eltern nur noch dann die deutsche Staatsangehörigkeit qua Geburt erlangen, wenn bereits ein Elternteil hier geboren wurde. Nach aktuell geltendem Recht reicht es aus, wenn ein Elternteil mindestens seit acht Jahren in Deutschland lebt und seit mindestens drei Jahren im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist.

Sowohl Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsgruppen und Juristenverbände wie auch die Türkische Gemeinde in Deutschland wiesen die Vorschläge der Union als migrationspolitischen Rückschritt zurück. Auch die baden-württembergische FDP lehnte die Verschärfungen ab und kündigte an, dass sich ihr Land bei einer Abstimmung über die Änderungsliste der Union im Bundesrat enthalten werde.
FR 03.02.03 // taz 03.02.03 // taz 06.02.03 // Welt am Sonntag 09.02.03 // FR 13.02.03 // FR 14.02.03 // SZ 14.02.03


Bundesrat fordert Regierung zu umfassender Änderung des Zuwanderungsgesetzes auf

Die acht unionsgeführten Länder haben auf Drängen der FDP darauf verzichtet, bei der Bundesrats-sitzung ihre restriktiven Änderungsanträge zum Zuwanderungsgesetz zur Abstimmung zu stellen. Statt dessen forderte der Bundesrat mit den Stimmen der von CDU und CSU geführten Länder die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf umfassend zu überarbeiten und einen "von einer breiten Mehrheit getragenen Konsens zu suchen".

Die SPD zeigte sich nach der Sitzung der Länderkammer zuversichtlich und setzt weiterhin auf eine Verständigung mit der Opposition im Vermittlungsausschuss. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) deutete Zugeständnisse an die Union an, "solange das Gesetz in seinen Grundzügen erhalten bleibt". Auch die Grünen beschlossen auf einem kleinen Parteitag in Berlin, man sei zu Kompromissen bereit, wenn diese eine Verbesserung im Vergleich zur geltenden Rechtslage bedeuten. Jedoch schlossen die Grünen angesichts der weit reichenden Änderungsforderungen der Union auch ein Scheitern des Gesetzes nicht mehr aus.

Innerhalb der Union konnte man sich nicht auf einen klaren Kurs verständigen. Während der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) die Chancen auf einen Kompromiss mit der rot-grünen Regierung schwinden sieht und nur noch eine "kleine Lösung" zur Neuregelung der Integration, des Nachzugsalters und des wissenschaftlichen Austauschs für möglich hält, zeigt sich der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) zuversichtlich, dass eine Einigung weiterhin erreichbar ist, und begrenzte die Kernforderungen der Union auf vier Punkte: (1) Das Gesetz muss die Zuwanderung wirksam steuern und begrenzen, (2) die Arbeitsmigration muss nach dem nationalen Bedarf geregelt werden, (3) die Asylregelungen darf nicht über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehen und (4) Integrationsmaßnahmen sollen auf bereits in Deutschland lebende Ausländer ausgeweitete werden.

Der CSU und Teilen der CDU gehen diese Forderungen nicht weit genug. So verwies der Fraktionsvize der Union, Wolfgang Bosbach (CDU), auf die umfangreichen Änderungsanträge seiner Parteien, die man zwar im Bundesrat nicht zur Abstimmung gestellt habe, aber dennoch weiterhin durchsetzen wolle. Auch der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) bekräftigte den harten Kurs seiner Partei und sprach sich erneut scharf gegen die Aufhebung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitskräfte aus Drittstaaten aus. Die FDP wendet sich unterdessen gegen den restriktiven Kurs der CSU und sieht sich weiterhin in der Vermittlerrolle zwischen Union und Bundesregierung.
BZ 14.02.03 // FAZ 14.02.03 // FR 15.02.03 // dpa 16.02.03 // Parlament 17.02.03 // SZ 17.02.03 // dpa 19.02.03 // SZ 20.02.03 // Welt 20.02.03 // dpa 23.02.03 // dpa 24.02 03 // FAZ 24.02.03 // SZ 24.02.03 // Welt 24.02.03 // NN 28.02.03


Gerichtsurteil zum Widerruf der Aufenthaltsgenehmigung nach Entzug des Asylanspruchs

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Mannheimer Ausländerbehörde aufgehoben, die einem albanischen Asylberechtigten die unbefristete Aufenthaltserlaubnis entzogen hat, nachdem das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge dessen Asylanerkennung aufgrund der veränderten politischen Lage in Albanien 1994 aufgehoben hatte. Mit der Begründung, dass der 44-jährige Albaner, dem 1990 als sog. Botschaftsflüchtling in Deutschland Asyl gewährt wurde, zwischen 1991 und 1998 mehrfach straffällig geworden sei, widerrief die Ausländerbehörde 1999 seine Aufenthaltserlaubnis und schob ihn ein Jahr später ab.

Zwar steht es grundsätzlich im Ermessen der Ausländerbehörde, so die Leipziger Richter, eine Aufenthaltsgenehmigung zu widerrufen, wenn die Asylberechtigung entfällt; dies gilt auch dann, wenn - wie in diesem Fall - der Ausländer inzwischen die Kriterien für die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung erfüllt. Dennoch müssen die Ausländerbehörden dabei sorgfältig zwischen den öffentlichen Interessen an der Aufenthaltsbeendigung und den "schutzwürdigen Belangen des Ausländers" abwägen. Die Mannheimer Ausländerbehörde hätte bei ihrer Widerrufsentscheidung nicht allein auf die Straftaten des Mannes abstellen dürfen, sondern auch überprüfen müssen, welche Gefährdung zukünftig von ihm ausgehen werde; daneben habe die Behörde dessen Beziehung zu seiner rechtmäßig in Deutschland lebenden nichtehelichen Tochter nicht in der erforderlichen Weise berücksichtigt. Aufgrund dieses Urteils muss die Ausländerbehörde nun erneut über den Widerruf der Aufenthaltserlaubnis befinden. (BVerwG 1 C 13.02)
Presssemitteilung Bundesverwaltungsgerichts 20.02.03 // dpa 20.02.03


Asylstatistik

Der rückläufige Trend der Asylbewerberzahlen hält weiter an. Im Februar 2003 lag die Zahl der Personen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, mit insgesamt 4.486 um 26,7% (1.638 Personen) unter dem Niveau des Vormonats. Im Vergleich zum Februar 2002 ist ein Rückgang um 22,3% (1.258 Personen) zu verzeichnen.

Die meisten Asylbewerber kamen im Februar 2003 aus der Türkei (585), dem Irak (502) und der Bundesrepublik Jugoslawien (411), sowie aus China (214) und der Russischen Föderation (208). Im Vergleich zu den Vormonaten fällt auf, dass die Zuzugszahlen irakischer Staatsangehöriger starken Schwankungen unterliegen: Während im Dezember 2002 noch 616 Personen aus dem Irak eine Asylantrag in Deutschland gestellt hatten, stieg ihre Zahl im Januar 2003 auf 1.022 und fiel in diesem Monat wieder um über die Hälfte auf 502 Personen.

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat im Februar 2003 über die Anträge von 9.015 Personen entschieden. Davon wurden 189 Personen (2,1%) als Asylberechtigte anerkannt und 253 (2,8%) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs.1 AuslG. Abgelehnt wurde die Anträge von 6.362 Personen (70,6%); von denen bei 118 Personen Abschiebehindernisse im Sinne § 53 Ausl festgestellt wurde. Die übrigen Asylanträge haben sich auf sonstige Weise erledigt.
Pressemitteilung BMI 06.03.03


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