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efms Migration Report


Juli 2005

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EU: Engere Zusammenarbeit der G-5 bei der Bekämpfung illegaler Einwanderung

Die Innenminister der EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien einigten sich am 05.07.05 in Evian (Frankreich) auf gemeinsam organisierte Ausweisungen. Wie der französische Innenminister Nicolas Sarkozy mitteilte, sollen illegale Einwanderer in den 5 Ländern zusammengeführt und gemeinsame Rückflüge in deren Heimatländern organisiert werden. "In unsere Länder kommen nur die, die Papiere haben. Die anderen verletzen unsere Gesetze und werden zurückgeführt", erklärte er. Ein "schnelles, wirksames und pädagogisches" Vorgehen sei geplant. Auch beschlossen wurde die Einführung gemeinsamer biometrischer Angaben wie Fingerabdrücke, um Personalausweise fälschungssicher zu machen sowie die Einrichtung einer gemeinsamen Grenzpolizei. Drei Wochen später, am 28.7.05, schoben Frankreich und Großbritannien zusammen 40 illegal eingereiste Afghanen aus Paris in ihre Heimat ab. Sarkozy kündigte weitere Flüge in Kooperation mit Spanien und Deutschland an.
FTD online 04.07.05 // tagesschau online 05.07.05 // SZ 06.07.05 // International Harald Tribune 06.07.05 // taz online 07.07.05 // FR 28.07.05

Terroranschläge: Diskussion über angemessene Gegenwehr in Deutschland

Nach den Anschlägen in London am 07.07.05 und Scharm el Scheich am 19.07.05 ist zwischen den politischen Parteien in Deutschland eine Debatte über die Notwendigkeit weiterer Sicherheitsmaßnahmen entbrannt. Regierung und Opposition teilen zwar die Auffassung, dass es zurzeit keine Hinweise für eine erhöhte Gefahrenlage in Deutschland gäbe. Über die Notwendigkeit politischer Reaktionen aufgrund der Attentate divergieren die Meinungen zwischen den Parteien teilweise jedoch erheblich. So stößt die Forderung der Union nach raschen weiteren Anti-Terror-Gesetzen, einer gemeinsamen Anti-Terror-Datei aller Sicherheitsdienste und einer flächendeckenden Videoüberwachung wie in England auf Ablehnung bei SPD, Grünen und der FDP. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) fordert dagegen mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA). In einzelnen Städten wurden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft. So kontrolliert die Polizei in München verstärkt Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr "aus so genannten Problemstaaten", die in das "Gefährder"-Schema (männlich, jung, ausländisch) passen. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Nadeem Elyas, forderte seine Glaubensbrüder indessen auf, radikale Tendenzen in Moscheen zu melden; die Bereitschaft mit den Behörden zusammenzuarbeiten sei in den vergangenen Jahren gewachsen.
BZ 08.07.05 // SZ 09.07.05 // Das Parlament 11.07.05 // Die Welt 13.07.05 // BZ 14.07.05 // NN 15.07.05 // Welt am Sonntag 17.07.05 // Spiegel (online) 25.07.05 // BZ 26.05.05 // NZ 26.07.05 // Rheinische Post online 26.07.05 // SZ 28.07.05

Visa-Untersuchungsausschuss: Befragung des Zeugen Schily

Am 15.07.05 übte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vor dem Visa-Untersuchungsausschuss deutliche Kritik am Auswärtigen Amt (AA) und räumte zugleich Fehler seines eigenen Hauses ein. "Rückblickend ist zu bedauern, dass sich das Auswärtige Amt von den Warnungen meines Hauses hinsichtlich der Missverständlichkeit des Volmer-Erlasses nicht beeindrucken hat lassen", sagte er. Im Innenministerium habe es nur Fehler auf der "untersten Arbeitsebene" gegeben.
Die Welt 16.07.05

Visakontrollen für Chinesen

Nach den Erfahrungen mit der massenhaften Erschleichung von Deutschland-Visa in der Ukraine will das Auswärtige Amt ähnlichen Problemen in China durch schärfere Kontrollen entgegentreten. Seit September 2004 können Chinesen, die in die EU reisen, über das Reisebüro im Rahmen des ADS-Verfahrens (ADS = approved destination status) vereinfacht ein Visum bekommen. Schon wenige Monate später gab es Berichte über die Betrugsanfälligkeit des Systems. Daraufhin entzogen Vertreter der EU-Staaten einigen der dafür akkreditierten Reisebüros zeitweise oder dauerhaft die Anerkennung. Seit Februar 2005 werden die Dokumente in Peking durch einen Bundespolizeispezialisten zusätzlich geprüft. Anfang Juli traten weitere Kontrollen in Kraft: Ein Drittel der Visumbewerber muss nun persönlich in einer Botschaft oder einem Konsulat erscheinen, bevor das Reisedokument ausgestellt werden kann. Zudem übermittelt das Auswärtige Amt die Namen der eingereisten Chinesen an die Bundespolizei; diese kontrolliert dann, ob die Besucher auch tatsächlich wieder ausgereist sind. Verfahren
Die Welt 15.07.05 // Der Spiegel 18.07.05

Bayern: Zurückstellung von Migrantenkindern mit Sprachschwierigkeiten

Das bayrische Kabinett beschloss am 12.07.05 einen Sprachtest für ausländische Kinder eineinhalb Jahre vor der Einschulung. Bei schlechter "Sprachstandsdiagnose" müssen die Betroffenen im letzten Kindergartenjahr von September bis Juli einen "Vorkurs" besuchen, der vier Stunden pro Woche (insgesamt 160 Stunden) Deutschunterricht umfasst. Die bereits im Herbst 2004 vom Ministerrat beschlossenen 40-stündigen Sprachkurse zwischen Einschreibung und Schulbeginn werden damit ausgeweitet. Eine "erweiterte Schulpflicht", wonach die Kinder zum Besuch dieser Kurse verpflichtet werden, auch wenn sie dann erst ein Jahr später in die Schule kommen, soll ab dem Schuljahr 2006/07 gelten. SPD und Grüne in Bayern wenden sich gegen eine Zurückstellung von Kindern im schulfähigen Alter; Migrantenkinder sollten stattdessen beginnend in Kindertagesstätten und später in der Schule individuell sprachlich besser gefördert werden. Der Präsident des Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (BLLV), Albin Dannhäuser, bemängelt, 160 Stunden Deutschunterricht reichten nicht aus, damit die Kinder dem Unterricht folgen könnten.
SZ 13.07.05 // BZ 13.07.05 // SZ 14.07.05 // Die Welt 27.07.05

Fachverbände fordern Programme für ausländische Studierende

Die Deutsche Physikalische Gesellschaft, die Gesellschaft der Chemiker, die Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte und der Verbund biowissenschaftlicher und biomedizinischer Gesellschaften beanstanden in einer gemeinsamen Erklärung, die finanzielle Lage vieler Ausländer an den Hochschulen sei "desolat", Stipendien aus dem Heimatland gebe es kaum und die von deutschen Institutionen bereitgestellten Mittel reichten nicht aus. Wolle man den Hochschulstandort Deutschland sichern und weiter ausbauen, bedürfe es eines "umfassenden, streng leistungsorientierten Stipendiensystems". Nach Angaben des Deutschen Studentenwerks leben in Deutschland zurzeit etwa 246.000 ausländische Studierende; rund 40% hätten Probleme ihr Studium zu finanzieren.
FR 05.07.05

Bayern: Ausweisung von Hasspredigern

Im Zusammenhang mit der Ausweisung des Hasspredigers Mohamed E., bis vor kurzem Imam im Islamischen Zentrum Nürnbergs, erklärte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU), die Abschiebung zeige, dass Bayern konsequent gegen islamistische Extremisten vorgehe und deren Aufenthalt in Deutschland zügig beende. Der 51 Jahre alte Ägypter soll als Mitglied der extremistischen Muslimbruderschaft zum Heiligen Krieg (Dschihad) gegen Ungläubige aufgerufen haben; er wurde am 25.07.05 von München aus in sein Heimatland ausgeflogen. Nach Beckstein war dies die 14. Aufenthaltsbeendigung unter der Koordination der gemeinsamen Landesarbeitsgruppe "BIRGiT" (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus und Extremismus) seit November 2004. Bislang seien 20 weitere Ausweisungsbescheide ergangen, die islamistische Extremisten und Hassprediger verpflichten, Deutschland zu verlassen; 19 weitere Bescheide seien in Vorbereitung.
NZ 19.07.05 // Pressemitteilung Bayrisches Staatsministerium Nr. 329/05 26.07.05 // SZ 27.07.05

Bayern: Kritik an Abschiebung

Die umstrittene Abschiebung einer sechsköpfigen Familie aus dem Kosovo, Angehörige der Minderheit der Ashkali, nach Slowenien ist am 01.07.05 im zweiten Anlauf vollzogen worden; ein erster Versuch scheiterte an der Weigerung des Piloten. Laut der Bezirksregierung von Mittelfranken kann die Familie ihren Asylantrag in dem EU-Mitgliedstaat Slowenien weiter verfolgen. Flüchtlingsrat und Kirchenvertreter hatten zuvor vergeblich versucht, die Abschiebung zu verhindern: Ein Eilantrag vor dem Petitionsausschuss des bayrischen Landtages scheiterte. Nach Angaben des Flüchtlingsrates leidet die Frau an posttraumatischen Belastungsstörungen und habe deshalb bereits zwei Selbstmordversuche unternommen. Der Rat kritisiert die "unmenschliche" Art und Weise der Abschiebung, bei der der Frau ein Arm gebrochen worden sei. Innenminister Beckstein müsse solche "Exzesse der Rücksichtslosigkeit" vermeiden und Rücksicht auf Krankheit und Kinder nehmen.
SZ 01.07.05 // NN 02.07.05 // SZ 04.07.05 // SZ 05.07.05 // NZ 05.07.05 // SZ 27.07.05

EuGH: Stärkung des Bleiberechts türkischer Arbeitnehmer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschloss am 07.07.05 in zwei Grundsatzurteilen, dass türkische Staatsbürger, die ein Aufenthaltrecht auf Grund des Assoziierungsabkommens der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit der Türkei von 1963 erworben haben, nicht ausgewiesen werden dürfen, wenn sie straffällig geworden und zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Ein Ausweisungsbeschluss des Landes Baden-Württemberg wie auch eine von den österreichischen Behörden ausgesprochene Ausweisung sind damit rechtswidrig und müssen zurückgenommen werden (Az.C.-373/03 und Az.C.-383/03). Die beiden betroffenen Männer waren jahrelang in Arbeitsverhältnissen, bevor sie Straftaten begingen. Der EuGH folgt mit dem Urteil seiner bisherigen Rechtsprechung einer faktischen Gleichbehandlung türkischer Arbeitnehmer mit Arbeitnehmern aus EU-Staaten.
FR 08.07.05 // EuGH Mitteilung 07.07.05

EuGH: Zugangsregelung zu österreichischen Universitäten für Ausländer gemeinschaftsrechtswidrig

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 07.07.05 dürfen österreichische Universitäten von Bewerbern aus dem EU-Ausland nicht mehr einen Studienplatznachweis ihres Heimatlandes zur Einschreibung in Österreich verlangen. Die bisher geltende Regelung benachteilige ausländische gegenüber österreichischen Studierenden und bewirke "eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" (Az.C-147/03). Die Richter gaben damit einer Klage der EU-Kommission Recht, die das Urteil begrüßte.
Pressemitteilung EuGH 64/05 07.07.05 // BZ 08.07.05

BVerfG: Nationale Bestimmungen zum Europäischen Haftbefehl sind nichtig

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erklärte das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl am 18.07.05 für nichtig, weil es die Bestimmungen des Grundgesetzes und der Rechtsweggarantie verletze. Bei Taten "mit maßgeblichem Inlandsbezug" sei allgemein keine Auslieferung zulässig. Der Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli, dessen Auslieferung Spanien wegen Verdachts der Unterstützung des Terrornetzwerks al-Qaida verlangt hatte, kam nach seiner erfolgreichen Beschwerde frei. Generell darf dem Urteil zufolge der Rechtsweg bei der behördlichen Bewilligung einer Auslieferung nicht mehr ausgeschlossen sein. Ferner gehe es nicht an, dass wichtige Auslieferungsunterlagen vom ersuchten Staat nur mitgeliefert werden "sollen". Dies sei ein Muss (Az: 2 BvR 2236/04). Die EU-Kommission fordert nun von Deutschland bald möglichst ein neues Gesetz zur nationalen Umsetzung des Rahmenbeschlusses vom Juni 2002.
BVerfG Pressemitteilung Nr.64/2005 18.07.05 // NZ 19.07.05 // SZ 19.07.05 // SZ 20.07.05

BGH: NS-Parolen ähnelnde Sprüche sind nicht strafbar

Die Verwendung der in rechtsextremen Kreisen verbreiteten Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.07.05 nicht strafbar. Die Parole sei ein Fantasieprodukt, das mit den Originalparolen von NS-Organisationen nicht verwechselt werden könne, begründete der Dritte Strafsenat sein Urteil (Az.: 3 StR 60/05). "Das Ergebnis mag man als misslich empfinden", sagte der Vorsitzende Richter des Senats, Klaus Tolksdorf. "Aber Missbehagen und das nachvollziehbare Bedürfnis nach Strafbarkeit können zu keiner anderen Auslegung der Gesetze führen". Der Senat sprach damit drei Männer der in Karlsruhe seit 1993 agierenden rechtsextremen Gruppe "Karlsruher Kameradschaft" frei, die vom Landgericht Karlsruhe wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Bewährungsstrafen und Geldstrafen verurteilt worden waren.
Pressemitteilung BGH Nr.111/2005 28.07.05 // Die Welt 29.07.05

Asylstatistik

Im Juli 2005 haben 2.150 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Damit sank die Zahl der Asylbewerber gegenüber Juni um 6,0% (-137 Personen) und ging gegenüber dem Vorjahresmonat Juli 2004 um 26% (-757 Personen) zurück. Die Hauptherkunftsländer im Juli waren Serbien und Montenegro (443), Türkei (228) und Irak (148) vor der Russischen Föderation (102) und Vietnam (102). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat über die Anträge von 3.884 Personen entschieden, von denen 34 Personen (0,9%) als asylberechtigt anerkannt wurden. Weitere 166 Personen (4,3%) erhielten Abschiebeschutz nach §60 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes. Abgelehnt wurden die Anträge von 2.331 Personen (60,0%). Auf sonstige Weise, z.B. durch Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme des Asylantrags, wurden die Anträge der übrigen 1.353 Personen (34,8%) erledigt.
Pressemitteilung BMI 11.08.05



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