Sonntag | 6. Oktober 2024
 
  Ihr Browser interpretiert leider kein JavaScript!


Home
Über uns
Arbeitsbereiche
efms Services
Ausbildung
Datenbanken
efms Migration Report
Migration Report 1994
Migration Report 1995
Migration Report 1996
Migration Report 1997
Migration Report 1998
Migration Report 1999
Migration Report 2000
Migration Report 2001
Migration Report 2002
Migration Report 2003
Migration Report 2004
Migration Report 2005
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Migration Report 2006
Migration Report 2007
Migration Report 2008
Migration Report 2009
RAXEN Bulletins
Statistische Berichterst.
Weiterbildung
Publikationen
Netzwerke
Veranstaltungen


 
  Drucken

efms Migration Report


August 2005

Vorheriger Monat

Nächster Monat


EU: Deutsche Visa-Verordnung widerspricht EU-Regeln nicht grundsätzlich

Wie am 28.08.05 bekannt wurde, wird die Europäische Kommission wegen des umstrittenen Visa-Erlasses keine rechtlichen Schritte gegen Deutschland einleiten. Nach Einschätzung von Justizkommissar Franco Frattini entspricht der revidierte Erlass des Berliner Auswärtigen Amtes zur erleichterten Visavergabe weitgehend den Vorgaben des EU-Rechts. Einzelpunkte der Visapraxis Deutschlands und anderer Staaten seien aber kritisch. Meinungsunterschiede zwischen Berlin und Brüssel bestehen zudem fort: Während Frattini eine einheitliche EU-Visapraxis fordert, beharrt die Bundesregierung im Prinzip auf der nationalen Eigenständigkeit.
BZ 29.07.05

Visa-Streit vor dem Weltjugendtag

2004 einigten sich die katholische Kirche und das Außenministerium für den Weltjugendtag auf ein Verfahren, das eine vereinfachte Visa-Vergabe für Jugendliche aus Südasien, Afrika oder Lateinamerika ermöglichen, jedoch gleichzeitig den Missbrauch der Reise für eine illegale Einwanderung verhindern sollte. Als Voraussetzungen für eine Teilnahme aus diesen Ländern wurden vereinbart: Eine persönliche Vorsprache in der deutschen Botschaft, ein Empfehlungsschreiben des Ortsbischofs, eine offizielle Registrierung in Köln sowie die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets. Die Kirche beklagt nun, dass sich das Außenministerium nicht an die getroffenen Absprachen gehalten habe. Von Jugendlichen aus Togo, Kamerun, Indien und Zentralafrika wären teilweise unüberwindbare Hürden wie Arbeitsnachweise, Kontoauszüge und Urkunden über Landbesitz eingefordert worden. Außerdem sei unverständlich, warum deutsche Botschaften zwölf Jugendlichen aus dem Limburger Partnerbistum Kumbo in Kamerun sowie einer Gruppe von mehr als 600 Philippinern die Einreiseerlaubnis verweigerten, obwohl diese alle Voraussetzungen erfüllt hätten.
SZ 08.08.05 // FR 11.08.05

BAMF: Widerrufsverfahren in der Kritik

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) will noch 2005 mehr als 10.000 Flüchtlingen ihren langjährigen Schutz als Asylberechtigte aberkennen. Hauptbetroffene sind Flüchtlinge aus dem Irak. Während im ersten Halbjahr 2005 nur 284 Flüchtlinge als politisch verfolgt anerkannt wurden, entzog das BAMF im gleichen Zeitraum rund 6.000 Personen den Asylstatus. Weiteren 7.000 droht in den nächsten Monaten der Widerruf. Begründung: Mit dem Sturz des Saddam-Regimes sei der Grund für ihre Anerkennung entfallen. Pro Asyl fürchtet, mit ähnlicher Argumentation könnten demnächst auch Flüchtlingen aus Afghanistan der Schutz entzogen werden. Flüchtlingsorganisationen sowie UNHCR üben deutliche Kritik an der Praxis: In keinem anderen europäischen Land werde die Aberkennung des Asyls -und zwar mit steigender Tendenz- so massenhaft praktiziert wie in Deutschland.
FR 27.08.05

Immer mehr Deutsche suchen Arbeit im Ausland

Nach Österreich wanderten 2004 zu den rund 362.300 bereits im Land lebenden Ausländern 11.900 weitere hinzu; 7.463 davon aus der Bundesrepublik. Insgesamt arbeiten nun rund 50.000 Deutsche im Alpenland und bilden damit nach Ex-Jugoslawen und Türken die drittgrößte Gruppe der Migranten. Auch Australien und Neuseeland vermelden eine deutliche Zunahme des Interesses auswanderungswilliger Deutscher: Die Zahl der im Finanzjahr 2004/2005 nach Neuseeland ausgestellten Arbeitsvisa verdoppelte sich im Vergleich zu 2001/2002 auf rund 4.600.
FR 13.08.05 // FTD 18.08.05

Hess-Kundgebungen bleiben verboten

Der Gedenkaufmarsch der NPD am 20.08.05 in Wunsiedel zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Hess bleibt nach Ablehnung eines Eilantrags am 16.08.05 durch das Bundesverfassungsgericht verboten. In dem Urteil (Az: 1 BvQ 25/05) stützt sich das oberste Gericht auf eine im März vom Bundestag beschlossene und seit 01.04.05 geltende Strafvorschrift, nach der sich strafbar macht "wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt" (§130 Abs.4 StGB). Mit Erleichterung reagierte die Bürgerinitiative "Wunsiedel ist bunt". Der für den 20.08.05 geplante "Tag der Demokratie" soll dennoch stattfinden; beteiligen werden sich voraussichtlich 30 Organisationen und 115 kleinere Versammlungen. Geplant sind Informationsstände im Stadtzentrum, ein 300 Meter langes Stoffband mit Unterschriften gegen Rechtsextremismus sowie eine zentrale Kundgebung mit den Politikern Manfred Stolpe, Werner Schnappauf, Klaus Uwe Benneter und Claudia Roth. Ebenfalls untersagt bleibt nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts eine ursprünglich für den 24.08.05 in der Hauptstadt geplante NPD-Demonstration "Rudolf Hess -gebt die Akten frei".
Pressemitteilung BVerfG Nr.74/2005 17.08.05 // SZ 18.08.05 // Die Welt 19.08.05

Terror-Prozess: 7 Jahre Haft für Motassadeq

In der Neuauflage des weltweit ersten Prozesses um die Terroranschläge vom 11.09.01 in den USA hat das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) Mounir el Motassadeq am 19.08.05 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Anders als im ersten Verfahren im Februar 2003 sah das OLG diesmal keine ausreichenden Beweise für einen Schuldspruch wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und damit einer Höchststrafe von 15 Jahren. Das damals ergangene Urteil wurde durch eine Revision des Angeklagten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) aufgrund von Mängeln in der Beweisführung wieder aufgehoben. Mit dem Urteil im zweiten Prozess ist das Verfahren aber voraussichtlich noch nicht abgeschlossen. Bundesanwalt Walter Hemberger fordert nach wie vor die Höchststrafe, Motassadeqs Verteidiger dagegen Freispruch. Beide Parteien legten am 22.08.05 erneut Revision beim BGH ein. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) begrüßt währenddessen das Urteil als klares Zeichen für die Entschiedenheit des Rechtsstaates im Kampf gegen den Terrorismus und betont, er werde weiter mit Härte und Konsequenz gegen alle vorgehen, die einzeln oder in kriminellen Vereinigungen die deutsche Zivilisation angreifen und mit Mord und Terror das friedliche Zusammenleben zerstören wollten.
SZ 24.08.05 // FAZ 23.08.05 // FAZ 10.08.05 // FAZ 13.08.05 // FAZ 16.08.05 // SZ 16.08.05 // dpa 18.08.05 // dpa 19.08.05 // Pressemitteilung BMI 19.08.05 // NN 20.08.05

Sicherheitsgewahrsam für Terrorverdächtige?

Im Zusammenhang mit einer am 03.08.05 verfügten Ausweisung von sechs Irakern, die der Terrorgruppe Ansar Al-Islam zugerechnet werden, sieht Bayerns Innenministers Günther Beckstein (CSU) die Gefahr, dass die Verdächtigen trotz polizeilicher Überwachung untertauchen könnten. Daher hält er die Einführung eines Sicherheitsgewahrsams für ausgewiesene Gefährder, die wegen rechtlicher oder faktischer Hindernisse nicht unverzüglich abgeschoben werden können, für unabdinglich. Ein Festhalten gefährlicher Personen über maximal sechs Monate sei zur Abwehr terroristischer Anschläge in Einzelfällen zwingend notwendig. Auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hält den Vorschlag für bedenkenswert. In der Abwägung zwischen dem hohen Gut der Freiheit des Einzelnen und der Gefährdung, die er für die Freiheit und Sicherheit der anderen Bürger bedeute, müssten besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden. Schilys Äußerung stieß in den Reihen der Regierungskoalition von SPD und Grünen auf Ablehnung.
BZ 01.08.05 // SZ 03.08.05 // SZ 04.08.05 // FAZ 04.08.05 // FR 23.08.05 // SZ 27.08.05 // FR 27.08.05

Hessen: Beamte aus Vietnam verhören Asylbewerber

Der hessische Flüchtlingsrat verurteilt die "dubiosen Umstände" der Identitätsüberprüfung von 300 vietnamesischen Asylbewerbern durch eine Delegation des vietnamesischen Innenministeriums in Mühlheim am Main. Während es sich aus Sicht des verantwortlichen Regierungspräsidiums in Darmstadt um ein "ganz normales Vorgehen" handelt, kritisiert der Flüchtlingsrat ein solches Verfahren entspräche "keinesfalls rechtsstaatlichen Grundsätzen": Anwälte oder eine andere Begleitung seien nicht zugelassen gewesen sowie Inhalt der Befragungen und die Zusammensetzung der Delegation nicht offen gelegt worden. Wie das Regierungspräsidium bestätigt, wurden bereits im Vorjahr 2004 Vietnamesen auf diese Weise überprüft. Ähnlich werde bei Algeriern gehandelt und bei Bürgern "zentralafrikanischer Staaten". Auch in anderen Bundesländern wird die Praktik angewandt. Erst im Juli rügten zwei Hamburger Rechtsanwälte die Einreise von Regierungsbeamten aus Guinea zur Identifizierung 347 Westafrikaner aus drei Bundesländern.
FR 02.08.05

München: Unterrichtsverbot für die Deutsch-Islamische Schule

Die Regierung Oberbayerns hat der "Deutsch-Islamischen Schule" in München die Unterrichtsgenehmigung für das Schuljahr 2005/2006 entzogen und die staatliche Förderung eingestellt. Laut Verfassungsschutz soll der vor zwei Jahren eingesetzte Trägerverein der Schule, das Deutsch-Islamische Bildungswerk (DIBW), persönlich und wirtschaftlich mit islamischen Fundamentalisten verbunden sein. Das Kultusministerium befürchtet, dass "die islamistische Haltung auf die Schüler durchschlagen" könnte. Eltern der Schule legten daraufhin vor dem Verwaltungsgericht München Widerspruch gegen den Bescheid ein, überreichten einen Protestbrief an die Regierung von Oberbayern und demonstrierten zusammen mit mehr als 100 Schülern, Lehrern und Absolventen am 20.08.05 in der Innenstadt gegen die Schließung.
SZ 06.08.05 // SZ 10.08.05 // Die Welt 10.08.05 // FR 12.08.05 // SZ 18.08.05 // SZ 22.08.05

Asylstatistik

Im August 2005 haben 2.423 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Damit stieg die Zahl der Asylbewerber gegenüber Juli um 12,7% (+273 Personen) und ging gegenüber dem Vorjahresmonat August 2004 um 17,7% (-520 Personen) zurück. Die Hauptherkunftsländer im August waren Serbien und Montenegro (425), Türkei (231) und Irak (173) vor der Russischen Föderation (137) und Vietnam (110). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat über die Anträge von 3.875 Personen entschieden, von denen 34 Personen (0,9%) als asylberechtigt anerkannt wurden. Weitere 175 Personen (4,5%) erhielten Abschiebeschutz nach §60 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes. Abgelehnt wurden die Anträge von 2.282 Personen (58,9%). Auf sonstige Weise, z.B. durch Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme des Asylantrags, wurden die Anträge der übrigen 1.384 Personen (35,7%) erledigt.
Pressemitteilung BMI 14.09.05


August 2005

Vorheriger Monat

Nächster Monat



© efms 2019 Diese Seite wurde zuletzt am 08.12.2022 geändert | betreut diese Seite