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efms Migration Report


September 2000

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Zuwanderungskommission nimmt Arbeit auf

Die Zuwanderungskommission trifft am 12. September 2000 zum ersten Mal zusammen. Sie ist von Bundesinnenminister Otto Schily beauftragt, konkrete Empfehlungen für eine zukünftige Zuwanderungspolitik zu erarbeiten. Insbesondere soll untersucht werden, welche gesetzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um Zuwanderung zu steuern oder zu begrenzen und wie sich die künftige Zuwanderungspolitik sowohl in das geplante europäische Gesamtkonzept zur Zuwanderung als auch in das geplante europäische Asylsystem einordnen lässt. Wie lassen sich ferner Zuwanderung und Integration aufeinander abstimmen, wie soll ein Integrationskonzept sinnvoll ausgerichtet sein? Die Kommission hat die Aufgabe, hierzu erforderliche administrative und organisatorische Maßnahmen zu analysieren. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einen erweiterten Aufgabenbereich erhalten soll, aber auch, in welchem institutionellen Rahmen und nach welchen Kriterien ein Zuwanderungsbedarf ermittelt werden kann. Einwanderungspolitiken und Einwanderungsrecht anderer Staaten sollen hierzu untersucht werden. Zielsetzung des Bundesinnenministeriums ist darüber hinaus die Straffung der Asylverfahrensdauer sowie die Beantwortung der Frage, ob die Zuwanderungsregelungen für Spätaussiedler beibehalten, beendet oder modifiziert werden. Die Kommission, die in drei Arbeitsgruppen (Asyl und Flucht; Einwanderungsbedarf; Integration) arbeiten wird, soll abschließend klären, ob sie zur Umsetzung ihrer Empfehlungen eine vollständige Neuordnung des Zuwanderungsrechtes für erforderlich hält oder ob bereichsspezifische Änderungen des geltenden Rechtes ausreichend erscheinen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) plädiert dafür, Zuwanderung nach Deutschland über alle Parteigrenzen hinweg zu regeln. Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach geht davon aus, dass kein Konsens erzielt werden wird, solange das Grundrecht auf Asyl unangetastet bleibt.
Pressemitteilung BMI 12.9.00 // Pressemitteilung BMI Bayern 12.9.00 // Welt 14.9.00 // FAZ 26.9.00


Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkei

Die weiterhin anhaltenden fremdenfeindlichen Gewalttaten werden im Ausland mit wachsender Besorgnis wahrgenommen. Eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelstages bei Auslandshandelskammern, Delegierten und Wirtschaftsrepräsentanten in mehr als 70 Ländern ergab, dass Ausländer, die in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, zunehmend Fragen nach ihrer Sicherheit in Deutschland stellen, insbesondere wenn sie aufgrund ihrer Hautfarbe als Ausländer identifizierbar sind. Im Inland geht die Debatte um Reaktionen und Ursachen indessen weiter. Für ein mögliches Verbot der NPD legt das Innenministerium einen "Prüfkatalog für einen eventuellen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht" vor. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung wollen gegebenenfalls einen gemeinsamen Antrag stellen. Unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Johannes Rau formiert sich die Initiative "Gesicht zeigen", die Menschen zusammenbringen soll, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit organisieren wollen. Unter dem Dach des im Mai gegründeten "Bündnisses für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt" hat das Bundesinnenministerium in Kooperation mit der Dresdner Bank und dem Aufbau-Verlag einen bundesweiten "Victor-Klemperer-Jugendwettbewerb" ins Leben gerufen, der Jugendliche dazu anregen soll, sich intensiv mit den Themen Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz, Demokratieverständnis und Wahrung der Menschenrechte auseinander zu setzen. Über eine eigens eingerichtete Hotline können BürgerInnen auf rechtsextremistische Bedrohungen hinweisen (01805 / 234566).
Pressemitteilung BMI 1.9.00 // SPIEGEL ONLINE 2.9.00 // SPIEGEL ONLINE 3.9.00 // SPIEGEL ONLINE 6.9.00 // FAZ 15.9.00 // Welt 23.9.00 // Pressemitteilung BMI 25.9.00 // SPIEGEL ONLINE 27.9.00


EU: Asylrecht

EU-Kommissar Antonio Vitorino stellt beim Ratstreffen der EU Innen- und Justizminister in Brüssel den Vorschlag der Kommission für eine Regelung zur Vereinheitlichung der Mindeststandards für Asylverfahren vor. Die geplante Regelung soll die bisherigen zwischenstaatlich getroffenen Vereinbarungen ablösen und für ein einheitliches und rechtlich einklagbares Mindestschutzniveau in Europa sorgen. Die Asylsuchenden sollen das Recht auf ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Behörde sowie auf einen Anwalt und Übersetzer erhalten. Asylanträge sollen entweder von einem Gericht oder einer Verwaltungsinstanz behandelt werden. Nach einer ersten Entscheidung über einen Asylantrag soll nur noch eine weitere Instanz eingesetzt werden. Kindern und Jugendlichen wird zur Unterstützung und Vertretung vor Behörden ein Vormund zur Seite gestellt. Die Verfahren der Länder blieben dabei unverändert. Über den Richtlinienvorschlag der Kommission muss nun der Ministerrat entscheiden. Von Seiten der CDU/CSU wird kritisiert, dass die Entwurfsvorschriften zum sicheren Drittstaat von deutschem Recht abweichen.
FAZ 21.9.00 // SZ 22.9.00 // Welt 27.9.00 // FR 28.9.00 // Pressemitteilung BMI 28.9.00


EU: Familiennachzug

Das Europäische Parlament stimmt dem Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung des Rechts auf Familiennachzug zu. Danach kann jeder, der ein Jahr lang eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt (zurzeit in Deutschland: 8 Jahre) einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Das Höchstalter nachzugsberechtigter Kinder soll auf 18 Jahre angehoben werden. Darüber hinaus sollen sowohl Kinder, die z.B. aufgrund einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können, als auch abhängige Eltern und Großeltern, die im Herkunftsland keine Angehörigen haben, nachreisen dürfen. Die Neuzugezogenen sollen nach vier Jahren einen eigenen Aufenthaltsstatus erhalten, in Sonderfällen nach einem Jahr. Die Regelung gilt, sofern die aufnehmende Familie über eine Krankenversicherung sowie ausreichend Wohnraum und Einkommen verfügt. Anerkannte Flüchtlinge sind von diesen Bedingungen befreit. Nationale Behörden können Anträge auf Familiennachzug aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der inneren Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit ablehnen. Eine endgültige Entscheidung über den Entwurf, der durch die EU-Innenminister angenommen werden muss, soll im Frühsommer 2001 fallen. Die CDU/CSU und die EVP befürchten, dass infolge dieser Regelung bis zu 500.000 Drittstaatsangehörige jährlich nach Deutschland einreisen.
dpa 6.9.00 // taz 21.9.00 // Welt 27.9.00


EU: Flüchtlingsfonds

Die EU Innen- und Justizminister haben sich beim Ratstreffen in Brüssel auf die Einrichtung eines Flüchtlingsfonds über 216 Millionen Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren verständigt. Die Gelder sollen anhand der Zahl der Flüchtlinge, die in den vergangenen drei Jahren in ein Land gekommen sind, verteilt und für Aufnahme, Unterbringung, Integration und freiwillige Rückkehr von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Vertriebenen verwendet werden. Deutschland soll ca. 30% der Gelder erhalten.
Pressemitteilung BMI 28.9.0 // SZ 29.9.00


Beck fordert verbesserte Qualität von Einzelentscheidungen der Bundesanstalt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

Bei ihrem Antrittsbesuch bei Albert Schmid, dem Präsidenten der Bundesanstalt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl), weist die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung Marieluise Beck darauf hin, dass "die Qualität von Einzelentscheidungen" verbessert werden müsse. Insbesondere die Anhörungen von geschlechtsspezifisch verfolgten Personen und von Traumatisierten müssten überprüft werden. Schmid bekräftigt seine Zusage, sich diesen beiden Problembereichen verstärkt zu widmen.
NN 21.9.00


Aussiedlerstatistik

Im September 2000 wurden 8.775 Spätaussiedler in Deutschland registriert. Im September des Vorjahres waren es 9.292 Personen. Die Zahl der Neuanträge geht im Monatsvergleich der Vorjahre stetig zurück, gegenüber September 1998 hat sich die aktuelle Zahl fast halbiert.
Pressemitteilung BMI 5.10.00


Asylstatistik

Im September 2000 haben 7.166 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vormonat ist dies ein Rückgang um 4,5% (341 Personen). Im Vergleich zum September 1999 ist die Anzahl der Asylanträge um 15,0% (1.263 Personen) zurückgegangen. Abschiebeschutz im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention erhielten 601 Personen (8,5%). Die Zahl der Asylbewerber geht in diesem Jahr voraussichtlich von 100.000 auf 80.000 Personen zurück.
NZ 21.9.00 // Pressemitteilung BMI 6.10.00

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