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efms Migration Report


Februar 2009

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UNO legt neuen Bericht über Menschenhandel vor

Die UNO-Organisation für Drogen- und Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen (UNODC) hat am 12.02.09 unter dem Titel "Menschenhandel - ein Verbrechen, dass uns alle beschämt" den bislang umfangreichsten Bericht zum Thema "moderne Sklaverei" veröffentlicht. Zentrales Ergebnis der Untersuchung: Die Gesamtzahl der Opfer von Menschenhandel lässt sich nicht beziffern. Lediglich zu behördlich registrierten bzw. strafrechtlich verfolgten Fällen von Menschenhandel liegen konkrete Zahlen vor. Für das Jahr 2006 meldeten 111 der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen insgesamt 21 400 solcher Fälle. Die Zahl sei jedoch nur als Spitze des Eisbergs zu verstehen, meinte UNODC-Direktor Antonio Maria Costa. Der Bericht basiert größtenteils auf Informationen der 155 mit UNODC kooperierenden Regierungen. Aber auch Angaben internationaler oder Nichtregierungsorganisationen wurden berücksichtigt. Der Untersuchungszeitraum begann im Dezember 2003 als mit dem vereinbarten "Zusatzprotokoll zur Verhinderung und Bestrafung von Menschenhandel insbesondere von Frauen und Kindern" zur "UNO Konvention gegen das Grenzüberschreitende Verbrechen" eine allgemeingültige Definition von Menschenhandel vorgelegt wurde. Hauptergebnisse der Auswertung des lückenhaften Datenmaterials: Der häufigste Zweck des Menschenhandels stelle mit 79% die sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern dar, gefolgt von Zwangsarbeit im Haushalt oder als Kindersoldat (8%). Minderjährige Opfer unter 14 Jahren machten 20% aller Fälle aus. Geografisch vollziehe sich der Menschenhandel vor allem innerhalb einer Region oder eines Landes und nur in Ausnahmefällen zwischen Kontinenten, so der Bericht. Der Europarat hat zur Realisierung seiner 2008 beschlossenen Konvention gegen Menschenhandel kürzlich die Expertengruppe Greta eingerichtet, um vor allem verstärkt gegen die sexuelle Ausbeutung von Menschen vorzugehen.
taz 13.02.09 // NZZ 13.02.09

Schweizer stimmen für EU-Personenfreizügigkeit

Am 08.02.09 nahm die Schweizer Bevölkerung per Referendum das im Rahmen des Schweizer Schengenraumbeitritts im Dezember 2008 geschlossene Abkommen zur Personenfreizügigkeit mit der EU an. Mit einer deutlichen Mehrheit von 59,6% befürworteten die Schweizer damit auch die innerhalb des Landes stark umstrittene Ausdehnung der Freizügigkeit auf die beiden neuen EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien. Arbeitnehmer aus der gesamten EU, die über einen Arbeitsplatz in der Schweiz verfügen, steht nun ein gesicherter Aufenthaltsstatus in der Schweiz zu.
FAZ 09.02.09

EuGH stärkt Flüchtlingsschutz

Mit einem Urteil vom 17.02.09 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Schutz von Flüchtlingen in der EU gestärkt: Flüchtlinge, die einen subsidiären Schutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention beantragt haben, müssen nicht notwendigerweise nachweisen, dass sie im Falle einer Abschiebung in das Herkunftsland einer individuellen Bedrohung ausgesetzt sind. Bestehe in einem Land ein hohes Ausmaß "willkürlicher Gewalt", müssten Flüchtlinge keine persönliche Bedrohung belegen. Ungeachtet ihrer spezifischen Situation könne sich dann die Gewalt auf die Personen erstrecken, heißt es in der Urteilsbegründung. Umgekehrt genüge bei einem geringen Grad willkürlicher Gewalt auch der Nachweis einer Gefährdung aufgrund persönlicher Umstände, um subsidiären Flüchtlingsschutz zu erhalten. In der EU wird subsidiärer Schutz gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention vor allem bei drohender Folter, Todesstrafe oder willkürlicher Gewalt gewährt.
Pressemitteilung EuGH 18.02.09 // FR 18.02.09

Bundesregierung will Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern

Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) möchte Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) an einer schnelleren Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse von Migranten erreichen. Derzeit besäßen laut Böhmer 500 000 der 15 Mio. in Deutschland lebenden Zuwanderer nicht anerkannte Abschlüsse. Gleichzeitig seien im Jahr 2008 etwa 18% von ihnen arbeitslos gewesen. Eine versagte oder verlangsamte Anerkennung von Qualifikationen erschwere laut Böhmer nicht nur den Zugang in die Erwerbstätigkeit, sondern führe auch dazu, dass gut ausgebildete Arbeitskräfte unqualifizierten Tätigkeiten nachgehen müssten. Vor dem Hintergrund des herrschenden Fachkräftemangels in Deutschland, sei dies eine "massive Verschwendung von Ressourcen". Um qualifizierte Migranten besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sollen einerseits die bestehenden Anerkennungsverfahren effizienter gestaltet, andererseits aber auch ein Rechtsanspruch auf Überprüfung der ausländischen Abschlüsse geschaffen werden. Derweil wurde in Brandenburg ein Modellprojekt erfolgreich abgeschlossen, welches auf die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit unter qualifizierten Zuwanderern sowie der Milderung des Ärztemangel in Brandenburg abstellte: Im Rahmen einer sechsmonatigen Schulung konnten 20 Mediziner, die als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen waren und hier bislang nicht praktizieren durften, eine "Gleichwertigkeitsprüfung" ablegen. Siebzehn von ihnen können nach bestandener Prüfung nun als Assistenzärzte in Brandenburg arbeiten.
dpa 09.02.09 // BZ 11.02.09 // Berliner Morgenpost online 21.02.09

BBR: Migranten wohnen immer isolierter

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) warnt in einem Bericht mit Bezug auf verschiedene Studien vor einer zunehmenden Wohnsegregation von Migranten und sozial Schwachen. Wie Pisa zeige, bedeute schulische und soziale Trennung gravierende Bildungs- und damit Integrationsbarrieren, heißt es in dem BBR-Bericht. Zwar versuchten Bund und Ländern mit dem 1999 eingeführten Programm "Soziale Stadt", das sozial- und wirtschaftlich schwache Wohngebiete fördern soll, das Problem zu bekämpfen. Leider verfüge das Programm aber über eine zu geringe Reichweite, sagte die zuständige BBR-Mitarbeiterin Martina Kocks. Bis dato beteiligten sich nur 330 der 550 Kommunen mit mindestens einem Quartier an dem Programm. Als Ursache hierfür sieht Kocks die bedeutenden finanziellen Mittel, welche partizipierende Kommunen aufbringen müssten. Oftmals trügen die Städte sogar selbst zur Verschärfung der Segregationstendenzen bei, meinte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Indem die Arbeitsagenturen Hartz IV-Empfänger zwängen, in Problemquartieren gelegene günstigere Wohnungen umzuziehen, werde das Problem der ethnische Segregation zunehmend eines der Sozialen, so Freitag.
Die Welt online 03.02.09

Bundesrat beschließt elektronischen Personalausweis

Am 13.02.09 hat der Bundesrat den neuen elektronischen Personalausweis auf den Weg gebracht. Ab November 2010 kann das digitalisierte Dokument in Scheckkartenformat beantragt werden. Auf einem integrierten Chip können anders als bei dem im Jahr 2005 eingeführten elektronischen Reisepass freiwillig neben einem biometrischen Passbild auch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Außerdem soll der Ausweis eine elektronische Unterschrift enthalten, die als Identitätsnachweise bei Behörden oder im Rahmen von Internetgeschäften genutzt werden können.
Spiegel online 13.02.09 // Die Welt 14.02.09

Keine mildernde Umstände für behaupteten "Ehrenmord"

Am Hamburger Landgericht erging am 13.02.09 über einen 24 jährigen afghanisch-stämmigen Mann das Urteil lebenslanger Haft für den Mord an seiner 16 jährigen Schwester. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Schwester am 15.05.08 geplant und heimtückisch ermordete. Damit werteten sie die Erklärung, der Täter habe mit dem Mord die Familienehre wieder herstellen wollen, die er durch den westlichen Lebensstil der Schwester "beschmutzt" sah, als unzutreffenden Vorwand. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Backen sprach der seit vielen Jahren in Hamburg lebenden Familie des Täters eine Mitverantwortung für das Vergehen zu. Sie treffe eine hohe moralische Schuld. Auf ihrem Sohn habe ein hoher Erwartungsdruck gelastet, erklärte Backen. Nach Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu Tumulten bei der Familie und Angehörigen von Opfer und Täter. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßte das Urteil. Der 24- Jährige habe die Religion vorgeschoben und sich mildernde Umstände erhofft, sagte ZMD-Generalsekretär Aiman Mazyek. Es gebe im Islam aber keine Anhaltspunkte, die Mord aus Ehre oder sonstigen Gründen rechtfertigte. Der Auftakt des Prozesses war von einer Demonstration der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes begleitet worden. Mehr als 50 Frauen forderten vor dem Landgericht mehr Schutz für von Zwangsheirat, Ehrenmord und Gewalt Betroffene.
NDR online 16.12.08 // NN 14.02.09 // Die Welt online 16.02.08 // SZ 17.02.08

Berlin: Initiative erwirkt Volksentscheid für Religionsunterricht

Die Initiative "Pro Reli" hat mit der Sammlung von Unterschriften ein Volksbegehren zustande gebracht, das den in der Berliner Öffentlichkeit herrschenden Streit um ein Wahlrecht zwischen Religions- und Ethikunterricht klären soll. Bisher war für alle Schüler der Ethikunterricht verpflichtend und Religionsunterricht freiwillig. Die Verfechter des gültigen Modells argumentieren, der Ethikunterricht führe alle Kinder unabhängig von ethnischer, religiöser oder weltanschaulicher Herkunft zusammen und fördere so das gegenseitige Verständnis. Außerdem führe die von Pro Reli angestrebte Wahlfreiheit zu einem "Wahlzwang". Im bisherigen Modell hätten die Schüler die Möglichkeit beide Fächer, statt nur eines von beiden zu belegen. Pro Reli dagegen ist der Ansicht, die Schüler müssten zuerst ihre eigene Kultur und Religion kennenlernen, bevor sie mit Altergefährten über andere Kulturen und Religionen diskutieren könnten. Sie kritisieren zudem, mit dem Ethikpflichtunterricht erhebe der Staat einen Monopolanspruch auf Werte. Der Berliner Senat datierte den Volksentscheid auf den 26.04.
FAZ 15.02.09 // SZ 12.02.09 // FAZ 18.02.09

Köln: Neues Konzept soll Illegalen helfen

Die Kölner Sozialdezernentin Marlis Bredehorst hat ein umfassendes Konzept entwickelt, um den geschätzt etwa 15 000 bis 20 000 irregulär in Köln lebenden Zuwanderer zu unterstützen. Aufgrund ihres illegalen Aufenthaltsstatus würden solche Migranten oft wirtschaftlich ausgebeutet und ihnen grundlegende Menschenrechte nicht gewährt, erklärte Bredehorst. Das Konzept mit dem Titel "Menschen ohne Papiere", welches gemeinsam mit dem "Runden Tisch für Flüchtlingsfragen" erarbeitet wurde, soll gesetzeskonforme Wege im Umgang mit den Illegalen aufzeigen. Das Konzept setzt einerseits auf Beratung, wie etwa die Aufklärung über Legalisierungsmöglichkeit, andererseits solle auch praktische Hilfe geleistet werden: In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund sollen beispielsweise Illegale "arbeitsrechtliche" Beratung erhalten und die bislang ambulante auf stationäre medizinische Versorgung ("Armenbett") ausgeweitet werden. Zudem sei das Anmeldeverfahren an den Kölner Schulen bereits so umgestellt worden, dass kein Schulleiter Kinder ohne Aufenthaltsberechtigung abweisen müssten, erklärte Bredehorst. Das Konzept bezeichnete die Dezernentin aufgrund der umfassenden Zusammenarbeit verschiedenster Institutionen als einmalig in Deutschland.
Kölner Stadtanzeiger online 04.02.09

Dortmund: Erster türkischer Karnevalsverein gegründet

In Dortmund wurde am 11.02.09 unter dem Namen "1. Türkische Narrenzunft Dortmund 09" der bundesweit erste türkische Karnevalsverein gegründet. Anfangs sei es nur eine "Schnapsidee" gewesen, erklärte Aytac Arman, Pressesprecher des Vereins. Eine Fernseh-Satire über türkische Karnevalsmuffel habe dann schließlich den Ausschlag zur Gründung des Vereins gegeben, der bis dato sieben Mitglieder zählt. Politische oder muslimische Ziele verfolge der Verein nicht, sagte Arman. Vielmehr wollten sie damit auch andere Nationalitäten in Deutschland ermutigen, Karneval zu feiern und einmal über sich selbst zu lachen- das soll auch das Vereinswappen aus Dönerspieß und Narrenkappe zeigen.
NN 16.02.09

Asylstatistik

Im Februar 2009 haben 1 936 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Damit sank die Zahl der Asylbewerber gegenüber Januar 2009 um 17,3% (-406 Personen). Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2008 nahm die Zahl um 6,5% (+118 Personen) zu. Hauptherkunftsländer im Februar waren der Irak (533), Afghanistan (208), Vietnam (101), der Kosovo (95) und die Türkei (87). Das Bundesamt hat in diesem Monat über die Anträge von 2 261 Personen entschieden. Insgesamt 705 Personen (31,2%) wurden als asylberechtigt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Darunter waren 23 Personen (1%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden sowie 682 Personen (30,2%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Abgelehnt wurden die Anträge von 872 Personen (38,6%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 592 Personen (26,2%).
Pressemitteilung BMI 17.03.09


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